Formulierungshilfen bei der genauen Darstellung der Behinderung zur Feststellung des GdB durch das V

Bei der Diagnosestellung durch den Arzt müssen im Text bestimmte Fachbegriffe/Darstellungen/Querverweise enthalten sein,auf Grund derer die entsprechenden Sachbearbeiter des Versorgungsamtes schon erkennen können das ein GdB vorliegt.
Um solche Formulierungshilfen geht es in meiner Frage.Es gibt zu diesem Thema für Vertrauensleute(schwerbehinderten)
wohl ein Buch oder Leitfaden ,kenne aber nicht den Titel oder Verlag.

Antworten


  • Guten Tag Josef,

    willkommen im Forum.

    Ja diese Literatur gibt es, mit Verweiß auf Literatur, Urteile etc. ist jedoch im besonderen Fall nur Gutachtern, Sachverständigern, RA, Richtern etc. zugänglich. Je nach Fachgebiet, Schädigung, Behinderung.

    In welche Fachrichtung wird durch dich gesucht vielleicht kann ich dich auf eine ausweich Literatur verweisen. ( Jedoch sind diese in der Anschaffung oft teuer ca. 68 € aufwärts). Mfg Lyn 😉
  • Hallo Josef,

    auch von mir ein Willkommensgruß,

    ich denke Du solltest Deinem Arzt gegenüber sehr detalliert und ausführlich Deine Beieinträchtigungen schildern, aus Erfahrung ist die präziese Stellungnahme des Arztes immer wichtig.
    Wenn ich allerdings Arzt wäre, würde ich mir diese Stellungnahme nicht von meinem Patienten vorschreiben lassen, falls Du das vorhattest.
    Mache Dir ein Zettel vor dem Arztbesuch, auf was Du alles berücksichtigt haben möchtest, so vergisst Du später nichts.

    Dein Arzt/ Ärzte werden ja um ausführliche Stellungnahme gebeten.

    Sollte Dir der zuerkannte GdB nicht ausreichend erscheinen, kannst dann ja Widerspruch einlegen, bis hin, wo Du durch einen Gutachter untersucht wirst.

    Der Gdb gilt dann Steuerlich gesehen immer rückwirkend, wenn Du also am 31.12.2010 einen Bescheid bekommst, gilt er beim Finanzamt für Steuerliche Rückerstattungsansprüche für das gesamte Jahr 2010!

    lg Cross


  • Hallo Josef,

    Cross hat Recht. So kompliziert ist das mit dem Antrag einer Schwerbehinderung gar nicht. Das Formular mußt Du nicht wie ein Mediziner ausfüllen. Es reicht wenn Du die Krankheiten um die es geht mit Deinen Worten beschreibst.

    Ich habe übrigens nie da drauf vertraut was meine behandelnden Ärzte dem Gutachter mitteilten, sondern bin lieber selber aktiv gewesen. So wie Cross schon sagte, einfach mal alle Beschwerden und Alltagsprobleme aufschreiben und vom behandlenden Arzt gegenzeichnen lassen. Damit sind Dinge wie "Lesen nur mit einer Lupe möglich" oder "kurze Wege (kleiner 100 Meter) können nur mit Gehhilfe (Krücke, Rollator) bewältigt werden", gemeint. Wichtig ist das es sich bei dieser Auflistung um Alltagsprobleme des Betroffenen handelt. Nicht angebracht wäre z. B. "ich kann meinen Hund nicht alleine baden". Hier geht es um die Versorgung des Hundes und nicht um die Selbstversorgung. "Ich kann meine Körperpflege nur mit Hilfe Dritter erledigen" ist allerdings ein wichtiger Hinweis über vorhandene Alltagsschwierigkeiten, die nicht immer aus Arztberichten hervor gehen. Außerdem solltet ihr euch Kopien aller Krankenhaus- und Arztberichte der letzten zwei bis drei Jahre besorgen und dem Antrag bei legen. So sorgt man als Antragsteller dafür, was der Gutachter zu lesen bekommt. Je sorfältiger die Vorbereitung, desto besser die Bewertung durch den Gutachter.

    Gruß Karin
  • Hallo Josef,
    das ist aber immer recht schwierig, da bei der Beurteilung des Gesamt-GdB nicht nur die Erkrankungen, sondern auch deren Verlauf und die entsprechenden (aktuellen) Beeinträchtigungen zu berücksichtigen sind. Es kann also durchaus sein, dass dieselbe Erkrankung mit 50 GdB eingestuft wird und anderswo mit 70 oder 80 GdB.
    Formulierungshilfen für Anträge bzw. Widersprüche kannst Du im Internet haufenweise finden. Manchmal ist es auch sinnvoll, auf die Homepage einer Selbsthilfegruppe zu verweisen. Dann kann der zuständige Sachbearbeiter sich ggfs. über die Krankheiten „schlaumachen“; ob das jemand macht, bezweifle ich aber. Buch oder Leitfaden würde ich mir sparen, viele Krankheiten sind ohnehin noch unbekannt und darüber steht dann kaum etwas in den Büchern.
    freundliche Grüße

  • Hallo Josef
    Schau mal dort nach

    es ist die Gdb/MdE-Tabelle du kannst auch im Googel suchen

    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
    aber es ist immer eine Fall entscheidung. In der gesamten tabelle geht etwa 10bis20%
    oder 60bis 100% und soweiter
  • Hallo Josef
    Schau mal dort nach

    es ist die Gdb/MdE-Tabelle du kannst auch im Googel suchen

    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
    aber es ist immer eine Fall entscheidung. In der gesamten tabelle geht etwa 10bis20%
    oder 60bis 100% und soweiter
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