Zusprache einer Hilflosenentschädigung für Erwachsene: Lebenspraktische Begleitung

Hallo zusammen

Mein Bruder (18-jährig, schwertbehindert) erhält die IV-Rente schwerensowie die Hilflosenentschädigung Grades. Im Verfügungsteil der Hilflosenentschädigung steht auch etwas von "lebenspraktische Begleitung" (Art. 38 der Verordnung über die Invalidenversicherung), was bei meinem Bruder zutrifft. Er kann ohne Hilfe einer Drittperson nichts machen.

Kann die lebenspraktische Begleitung zusätzlich angerechnet werden? Es kann ja nicht sein, dass für die 24h Betreuung das wenige Geld der Hilflosenentschädigung genügen muss... Wo gibt es weitere Informationen? Auf der Internetseite der IV konnte ich nichts finden.

Besten Dank für die Unterstützung!

Gruss
Sabi

Antworten

  • hallo sabi,
    dein bruder hat sicher die hilflosenentschädigung stufe 3 was ja die höchste stufe ist.zu der betreuung sollte meines wissens auch die krankenkasse noch dazuzahlen. ich kann dir nur sagen,alles zusammen ist immer zu wenig! leider, wo doch alle von der soooo reichen schweiz sprechen.je nach behinderung solltest du dich auch an die dementsprechende organisation wenden. die haben auch immer noch tips ,oder können irgend in einer form helfen.
    guten mut und gebt nicht auf beim suchen von hilfe!
    lg birba
  • hallo sabi

    genau dieses problem mit der 24-stunden-pflege habe ich auch - meine lebenspartnerin wird mich dann auch zu hause rund um die uhr pflegen - und ich bin auch der meinung, dass sie für diesen dienst eine vergütung bekommen sollte! nur - wo muss man sich da hinwenden....? spitex ist keine gute lösung für mich - krankenkasse weiss ich nicht was die bezahlen - IV bezahlt wahrscheinlich nichts.... und und und...


    würde mich freuen, wenn du etwas erfahren würdest und mir dies mitteilst!!!

    liebe grüsse sola
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