Müssen sich schwerhörige Fußgänger / Fahrradfahrer kenntlich machen

Hallo zusammen,

Blinde müssen sich im Strassenverkehr für die anderen Verkehrsteilnehmer durch den weissen Blindenstock kenntlich machen, damit man weiss das man auf sie Rücksicht zu nehmen hat.

Wie verhält sich das nun bei schwerhörigen?
Ich bin links ertaubt und rechts schwerhörig, kann zwar auch ohne Hörgerät viel hören, doch sehr dumpf.

Um mein Auto zu fahren habe ich in einer ambulanten Reha massnahme eine Fahrstunde mit Fahrlehrer und Neuropsychologen absolviert und in allen zu bewertenden Punkten mit der Schulnote 2 abgeschnitten. Da beobachte ich mit meinen Augen mehr als früher, Big Brother is watching you...

Wenn ich jetzt allerdings als Fußgänger oder Fahrradfahrer unterwegs bin, höre ich oftmals nicht wenn sich eine Person von hinten nähert, etwa durch Windgeräusche oder weil die Person sich zu leise nähert.

Muß ich mich als Schwerhöriger / Tauber auch den anderen Verkehrsteilnehmern in irgendeiner Art und Weise Kenntlich machen?

Ich kann mich doch nicht alle paar Sekunden umdrehen.

Wer haftet bei einem von mir verschuldeten Unfall als Fußgänger und oder Fahrradfahrer?

Was ist wenn ich bei einem solchen Unfall mein Hörgerät nicht an hatte, wer haftet dann?
Mein Hörgerät ist in meinem Führerschein eingetragen.

Hatte hier schon mal jemand ein Unfall der aus der Schwerhörigkeit oder Taubheit resultierte?

Lg Cross

Antworten


  • Hallo Cross,

    ich gehe mal von aus wenn das Hörgerät eingetragen ist im Füherschein, wirst du es tragen und an machen müssen. Da es die Voraussetzung erfüllt um ein Fahrzeug zur STVo führen zu dürfen im Straßenverkehr. Da es ein Hilfsmittel ist, genau wie eine Brille oder andere Dinge, sonst wird sicher ein Bußgeld fällig. Und bei Unfällen würde ich nie ein Schuldanerkenntnis abgeben, egal wie der Unfall stattgefunden hat. Hier würde ich es persönlich stehts auf ein pro / contra ankommen lassen. Ich hoffe einfach das du dein Hilfsmittel immer schön anmachst und unfallfrei durch den Straßenverkehr, - gut, sicher ankommst. Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn,

    danke für Deine Antwort.

    Ich meinte mit dem kenntlich machen, ob wir sh und tauben das als Fußgänger und Fahrradfahrer machen müßen?

    Im Auto trage ich immer mein Hörgerät, doch wie sieht das als Fußgänger und Fahrradfahrer aus, wenn es dann zu einem Unfall kommt?

    lg Cross
  • hey cross,

    irgendwie hast du was falsch verstanden. der weisse stock ist nicht NUR das erkennungszeichen dass wir blind sind. er ist unser auge!

    meiner heisst frizzi und ist mein treuster begleiter. ohne ihn würde ich keine treppe, keine strasse, einfach nichts finden. da er weiss ist wissen die sehenden dass dieser mensch welcher mit dem weissen stock immer vor sich her die strasse putzt(dieses hin und her bewegen auf der strasse schaut echt so aus für sehende) ein blinder ist.

    darum ist das weltweit anerkannte blindenzeichen auch ein weisses männchen mit einem blindenstock auf blauem grund!

    versicherungstechnisch weis ich nur, wenn ich was kaputschlagen würde mit meinem blindenstock bezahlt meine haftpflicht versicherung.
    stell dir vor ...ich suche die eingangstür eines geschäftes und schlage dabei mit dem stock eine blumenvase am eingang um.könnte schnell recht teuer werden!

    lg birba
  • Lieber Cross,

    vor vielen Jahrzehnten mussten gehörlose Menschen in der Öffentlichkeit denselben Armband wie blinde Menschen tragen - den gelben mit den drei schwarzen Punkten. Aber das schon lange nicht mehr 😀

    Gehörlose Fußgänger müssen sich in keiner Weise kenntlich machen und mir ist auch kein solcher Fall einer Kennzeichnung bekannt. Vom äußeren Schein her kann man hörgeschädigte also gar nicht von nichthörgeschädigten Menschen unterscheiden und ich finde das gut so 😀 Sollte es zu einem Unfall kommen, haftet der gehörlose Mensch natürlich nicht automatisch, nur weil er nicht hören kann. Wenn dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten korrekt verhalten hat (z.B. Hin- und Herschauen bei Straßenüberquerung, keine Schlangenlinien laufen, usw.), dann sollte dieser normalerweise nicht für einen Unfall haften.

    Lese ich aus Deinem Post richtig heraus, dass Du wegen der Nichtkennzeichnung gewisse Risiken im Straßenverkehr siehst? Welche Situationen stellst Du Dir problematisch vor? Vielleicht kann ich Deine Bedenken entkräften.

    Eines noch betreffend das Autofahren: Mein Fahrlehrer bestand strikt darauf, dass ich regelmäßig - etwa alle 30 Sekunden - in ALLE Spiegel schaue, um meinen Hörverlust zu "kompensieren". Halte ich auch für sinnvoll.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Guten Morgen Cross,

    ich habe noch nie etwas dazu gehört, das die Person mit einer Behinderung / Hörschädigung dies für die Umwelt kenntlich machen muss. Wobei der Sehgeschädigte dies mit der Armbinde glaube ich früher der Fall war und später durch eine Plakette am Revers, Bluse im Brustbereich abgelöst wurde. Nur ob dies Pflicht war kann ich nicht sagen ! Der weiße Blindenstock dient für die Geschädigte Person mit der Behinderung als Hilfsmittel und der Orientierung wie durch birba beschrieben.

    Sollte es zu einem Unfall etc. kommen weiß ich nicht wie dies gehändelt wird, dafür kenne ich mich nicht aus zu der STVo. Nur ich denke mal § 1 zu der STVo Vorsicht / Gegenseitige Rücksichtnahme gilt für alle die am und im Öffentlichen Verkehr sich bewegen. Denke mal das es auf die Ausgangssituation ankommt.

    Birba, wenn du in D die Vase im Eingangsbereich zerschlägst musst du nicht für aufkommen. Weil der Geschäftsinhaber für deine Sicherheit, eine Fürsorgepflicht ( nach DIN - Norm )hat, gleiches gilt für den Geschäftsraum - Verkaufsraum. Dazu gibt es bereits viele Urteile in D. Wie das in Eurem Land- CH gehändelt wird ist mir nicht bekannt. Mfg Lyn 😉
  • Ich kann sagen, das es Cross schon klar ist, das der Stock für uns sieht. Aber er hat auch feststellen "dürfen", das der Stock mich in gewisser Weise "beschützt" , hier bremsen alle Autos für mich 😀... und mir hat meine Versicherung halt klar gemacht, das ich ohne Stock im Strassenverkehr voll haftbar bin, wenn ich Mist baue, weil ich etwas übersehe oder übersehen werde und ein Schaden entsteht.
  • Hallo Tom, hier ein Text aus Wikipedia:
    Straßenverkehr [Bearbeiten]

    In der Bundesrepublik Deutschland steht der Vertrauensgrundsatz im öffentlichen Straßenverkehr im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO):

    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Diese Regel findet im Vertrauensgrundsatz ihre Schranken. Denn ein Gebot, jedes mögliche verkehrswidrige fremde Verhalten zu berücksichtigen, würde den Verkehr lahmlegen. Daher hat die Rechtsprechung den Vertrauensgrundsatz geschaffen: Es ist nur mit solchen Fehlern zu rechnen, die erfahrungsgemäß bzw. in der vorliegenden Situation vorkommen können.

    Die Grundlage für die geordnete und sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist, dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nach diesem Grundsatz handelt. Dieses vorausgesetzte gegenseitige Vertrauen ermöglicht erst die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs. Wäre es nicht selbstverständlich, bei Grün zu fahren und bei Rot zu stehen, müsste man in jeder Fahrsituation neu entscheiden, was passieren könnte und von welcher Seite nun die Gefahr kommen würde.

    Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht, wenn der andere einen erkennbaren Fehler begeht, wenn erfahrungsgemäß mit Fehlern zu rechnen ist, sowie gegenüber Kindern, Behinderten, älteren Leuten und anderen Schutzbedürftigen.

    Manche Behinderte / Behinderungen sind ja schon aus einiger Entfernung zu erkennen, doch die sh oder gar Taubheit z.B. nicht und jetzt?

    lg Cross

  • Lieber Cross,

    danke für den Wikipediatext!

    Ich interpretiere den Text (insbesondere die letzten beiden Absätze) so, dass behinderte Menschen nicht für einen Unfall haften müssen, falls diese keinen erkennbaren Fehler begangen haben. Es geht ja nicht darum, ob hörbehinderte Menschen als solche erkennbar sind, sondern darum, ob sie erkennbare Fehler machen oder nicht. Behinderte Menschen werden hier sozusagen aus dem Vertrauensgrundsatz genommen - aber eben im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

    Für Dich heißt es: Wenn Du nicht auf Radwegen gehst, nicht bei Rot die Straße überquerst und Dich also im Grunde verkehrskonform verhältst, müsstest Du nicht bei einem Unfall haften.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo,
    ich finde Tim hat recht denn niemand würde sich absichtlich
    so verhalten das er dem andern Schaden würde.
    Ausserdem da fällt mir ein ich musste auch mal ohne Brille laufen war beim Optiker geblieben und sollte dann nach Hause hätte ich mir da auch ein Schild umhängen sollen?
    Und zum andern ist der Geräuschpegel zum Beispiel in der Stadt um einiges Höher
    und somit schon für Normal hörende kaum herraus zu finden ob es hinter einem Klingelt wenn der Presslufthammer auf der andern Strassenseite knattert.
    Oder ein Auto mit voll aufgedrehter Anlage an uns vorbeirauscht.

    Wichtig wäre allerdings in solchen Fällen das Du gut Versichert bist Fals da was kommen sollte.
    Ansonsten immer schön Vorsichtig😀
    Ach ja was meint ihr was Kinder alles Unabsichtlich Kaputt bekommen ohne Schuld.



    Ich hab gestern gelesen das ein Menschenleben 1,65 Millionen Euro wert ist
    also nicht alles leichtfertig verpulvern😀


    Gruß
    Herbi
  • Guten Abend und ein hallo in die Runde.
    Vielen Dank für Eure Antworten😀

    lg Cross
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