Bin 6.1955 gebohren und seit 2001 schwerbehindert(GdB50%)+ habe bis jetzt 39 Arbeitsjahr.Wann kann i

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  • Hallo kingboka,

    zunächst einmal herzlich willkommen bei uns in der Community von MyHandicap! 😀

    Wir werden Deine Frage an einen unserer Fachexperten weiterleiten. Bitte habe ein wenig Geduld!

    Noch einen schönen Sonntag 😀
  • Hallo kingboka,

    Bei 39 Jahren und mit GdB 50 und wenn man die Verfahrensdauer rechnet, während der man, wenn man kann noch arbeitet, müßte es eigentlich gutgehen. Außerdem können günstige med. die Abzüge auch drücken oder auf Null senken.

    Gruß

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    ... Außerdem können günstige med. die Abzüge auch drücken oder auf Null senken.

    Hi Surfer,
    wie meinst Du das "günsige med. die......"?

    Schönen Sonntag!
    Lavcadia

  • Hallo Kingboka,

    willkommen im Forum.

    Schaue bitte zu dem Link - unten. Um dir richtig Auskunft geben zu können, benötigt man mehr Angaben als durch dich getan. Ein Tip; - wende dich an die DRV und lasse dich durch einen Rentenberater informieren, beraten in eigener Sache, kostet nichts. Mfg Lyn


    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12284/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true


  • Hallo kingboka,

    ich wollte einmal nachfragen, ob Deine Frage durch den tollen Beitrag von Lyn schon ausreichend beantwortet wurde.

    Freue mich auf Deine Rückmeldung 😀
  • Hallo zusammen,
    vielleicht mein Beispiel dazu.

    Ich bin 03.54 geboren, bin 40 im Beruf (die Ausbildung wird mit eingerechnet)
    da könnte ich mit 60 Jahren und 8 Monaten in Rente. Habe aber 10,8 % Abzug.
    Oder durch meinen Schwerb. Ausweis mit 63 Jahren und 8 Monaten dann aber abzugsfrei.

    Diese Auskunft hatte ich auf meine Frage erhalten.

    LG Micha
  • Hallo

    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie

    * bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind
    * und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.


    Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten.

    Die Schwerbehinderung wird in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, der zum Rentenbeginn noch Gültigkeit haben muss.

    Wenn Sie nicht schwerbehindert und vor 1951 geboren sind, prüft Ihr Rentenversicherungsträger auf Antrag, ob Sie berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind.

    Sind Sie vor dem 1.1.1952 geboren, liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente bei 63 Jahren. Sie können die Rente auch vor diesem Lebensalter und damit vorzeitig, frühestens jedoch mit 60 Jahren erhalten. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

    Sind Sie in der Zeit vom 1.1.1952 bis 31.12.1963 geboren, wird für Sie die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 Jahren stufenweise auf 62 Jahre angehoben. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen. Das für Sie maßgebende Lebensalter, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

    Die Tabele gibt es unter deusche-rentenversicherung.de


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