wo werden psychische behinderungen für rente anerkannt

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  • hallo Kandis,

    willkommen im Forum.

    Leider hast du weder im Profil, noch hier mehr zu deiner Situation ge / beschrieben. So ist es mir leider nicht möglich deine Frage zu beantworten. Mfg Lyn 😉 😉
  • @ Kandis

    In allen Rechtsstaaten.

    Die psychisch Kranken wurden zuerst in Nazideutschland zu Kriegszeiten restverwertet statt berentet. Diesbezueglich wurden weder die DDR (Invalidenzuchthaus Bautzen) noch die BRD (Zwangsarbeit in - zuerst strickte staatlichen, spaeter gar auch privat(isiert)en "geschuetzten" Werkstaetten als Teilnachfolge der Schutzhaft) entnazifiziert. In der Schweiz begann die Entrentung in den 80er-Jahren schleichend ueber eine salamitaktisch verschaerfte gesetzwidrige Verweigerung von Neurenten durch die versicherungshoerige Juxtiz. Nach einer kuerzlichen (WGO-abkommenswidrigen) Anpassung des Gesetzes sollen jetzt auch bereits Berentete der staatlichen Zwangsarbeit oder gar Sklaverei bei von Lohnzahlungen befreiten privaten Ausbeutern verfallen oder nur noch auf Sozialhilfenivo weiter vegetieren....
  • Hallo kandis,

    auch von unserer Seite aus ein herzliches Willkommen in der Community von MyHandicap! 😀

    Gerne helfen wir Dir bei Deinen Fragen und Problemen weiter 😀

    Wie Lyn allerdings schon richtig angemerkt hat, ist es immer ein wenig schwierig, eine individuelle Antwort zu geben, wenn man nichts von den Umständen des Fragestellers weiß.

    Wenn Du deine Umstände nicht in der großen Öffentlichkeit preisgeben möchtest, ist das auch völlig in Ordnung. Nutze dann einfach die Private Nachricht Funktion. Klicke hierzu links oben über dem Beitrag auf "PM".

    Gerne kannst Du der Redaktion unter redaktionmyhandicap[dot]de auch eine Email schreiben.

    Wir freuen uns darauf, mehr von Dir zu erfahren und Dir bei deinem Anliegen helfen zu dürfen 😀
  • Hallo Kandis,

    Meine Mutter hat ab 2008 erfolgreich eine rückwirkende Rente ab 05 durchgedrückt. Dies war eine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen psychischer Behinderung.
    1.Man braucht dafür sehr gute psycholog. Gutachten, günstig auch frühere Therapien in der Richtung.
    2. Man braucht einen Hausarzt der am laufenden Band krankschreibt.
    3.Günstig ist,aber nicht unbedingt erforderlich wenn der Betriebarzt mitmacht und man darf bei der Dauerkrankschreibung auf gar keinen Fall und sei es noch so kurze Zeit arbeiten, sonst ist es aus.
    4.Geduld und Ausdauer
    5. Besser,aber nicht unbedingt erforderlich, wenn man in Mitgliedschaft einen Verband, wie VDK hinter sich hat der beim Verfahren hilft.

    Gruß

    Surfer
  • @ Soerfer

    Da hat sie aber Schwein gehabt.

    Zu 2.

    Die Hausaerzte werden von den Rentenklauversicherungen mit falschen Gutachten und falschen Beschuldigungen wegen angeblichen falschen aerztlichen Zeugnisses ueberzogen, dass sie es kaum noch wagen, ihrem Genfer Eid zu folgen und das Wohlbefinden des Patienten zu optimieren, statt seine gesundheitlich nachteilige Vollzeitausbeutung zu maximieren.

    Zu 3.

    Die Betriebsaerzte muessten eigentlich im Interesse des Betriebes helfen, akut kranke oder durch (oft ungenuegend oder gar nicht bekurte) Krankheit oder Unfall zu schwach gewordene Mitarbeiter (teil)zuberenten, statt vollzeit zu schleissen. Aber viele sind von Versicherungsjuristen und ihren Moechtegernmengeles "motiviert", gegen den Genfer Eid sowie die Interessen von Betrieb und Patient zu Fehlurteilen....

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