100% Komplet Querschnitt BWK12 und keine Pflegestufe1 ?
Ich hätte da mal ne Frage an alle die Auhnung haben...
Ich habe eine komplette Querschnittlähmung BWK12 und bekomme Pflegestufe1 nicht. Ich würde sie auch nicht zwingen wollen, nur ist es so das meine Krankenkasse die TKK mir keine Haushaltshilfe zahlen will, so weit ich nicht min. Pflegestufe 1 habe.
Ich lebe allein und komme zu Hause auch allein super gut zurecht. Allerdings brauche ich einmal die Woche eine Putzfrau, denn saugen, wischen jbd einige andere tätigkeiten kanb ich einfach nicht ohne unzumutbaren Aufwand ausführen.
Wenn die TKK ohne Pflegestufe für diese Kosten aufkommen würde wäre ich zufrieden.
Weiss jemand rat?
Ich habe eine komplette Querschnittlähmung BWK12 und bekomme Pflegestufe1 nicht. Ich würde sie auch nicht zwingen wollen, nur ist es so das meine Krankenkasse die TKK mir keine Haushaltshilfe zahlen will, so weit ich nicht min. Pflegestufe 1 habe.
Ich lebe allein und komme zu Hause auch allein super gut zurecht. Allerdings brauche ich einmal die Woche eine Putzfrau, denn saugen, wischen jbd einige andere tätigkeiten kanb ich einfach nicht ohne unzumutbaren Aufwand ausführen.
Wenn die TKK ohne Pflegestufe für diese Kosten aufkommen würde wäre ich zufrieden.
Weiss jemand rat?
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Antworten
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Hallo,
was hast du bis jetzt Versucht?
Hast du schon mal einen Antrag gestellt wenn ja
mit welcher Begründung ist der Abgelehnt worden?
Gruß
Herbi
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Ja einen Antrag hab ich bei der TKK zur Bewilligung einer Haushaltshilfe gestelkt und der ist mit der Begründung das ich keine Pflegestufe habe abgelehnt worden... Einen Antrag auf Pflegestufe habe ich nicht gestellt da man mir glaubhaft im Krankenhaus versichert hat, das ich dafür zu fit bin...
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Hallo Rolli Wolf,
Es gibt doch bestimmt, außer den Hilfen im Haushalt noch andere medizinische Hilfen, die durch die Querschnittslähmung entstehen.
Grundsätzlich sind im Gesetz zur Pflegeversicherung Leistungen der Grundpflege und Körperpflege(50%)ebenso enthalten wie Hilfen zur hauswirtschaftlichen Versorgung und Hilfen beim Einkaufen oder beim Gang aus der Wohnung.(50%)
Der Antrag muß beim medizinischen Dienst der KK gestellt werden, unter Vorlage von Gutachten des behandelnden Arztes, am besten Orthopädie, das besagt, daß Pflegebedarf mind. Stufe 1 besteht. Erst dann kann die Pflegestufe festgestellt werden.
Also Widerspruch einlegen bei der Kasse und gegebenenfalls, wenn das weitergeht beim VA und Sozialgericht.
Gruß
Surfer
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Hallo,
du lässt dich aber schnell ins Boxhorn jagen.
Also ich würde erstmal einen Antrag auf Pflegestufe stellen und na ja FIT (was auch immer ein Krankenhaus darunter Versteht)sind wir alle😀
aber trozdem haben hier viele eine Pflegestufe ich würde sagen mach den Ersten Versuch.
Gruß
Herbi
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Hallo Michael,
Anspruch auf Haushaltshilfe haben Versicherte, wenn aufgrund eines stationären Aufenthaltes notwendig ist und ein Kind im Haushalt ist, dass das 12. Lj nicht vollendet hat. Abweichend davon kann die KK in ihrer Satzung auch was anderes bestimmen. Nir kenne ich leider die Datzung der TK nicht, aber die kannst Du Dir ja zukommen lassen. Aber ich glaube auch, dass da drin vermerkt ist mit der Pflegestufe 1. Aber unabhängig davon würde ich einen Antrag auf die Pflegestufe bei der PFLEGEKASSE stellen. Mehr als nein sagen können sie ja nicht. Hierist aber wichtig, dass Du bei Pflegestufe 1 mindestens 46 Min. für die Grundpflege brauchst
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Hallo Michael,
stelle bei deiner KK = Krankenkasse bitte den Antrag ( formlos ) zu der Pflegestufe 1. In der Pflegestufe 1 sind dann Leistungen zu den Sachleistungen / durch Dritte in der HF = Haushaltsführung enthalten. ( Putzen , Fenster reinigen, wischen, saugen etc.) alles das was dir nicht möglich ist. Ich denke mal du bist ein wenig zu positiv in der Einstellung. Eine Haushaltshilfe von der KK bekommst du nur wie durch Mehmet geschrieben.
Die KK = Krankenkasse muss dann deinen Antrag an die Pflegekasse weiterreichen und diese meldet sich dann bei dir. Hier solltest du dich ein wenig schlau machen in der Thematik, Begutachtung durch denn Mdk = Medizinischen Dienst. Melde dich bitte, wenn du weitere Hilfe benötigst, Mfg Lyn 😉
Hier ein wenig zum einlesen ( Begutachtung MdK ) für dich, viel Spaß, bei Frage bitte melden dazu !
Gib hier bitte in die Suche MdK - Begutachtung ein
http://www.pflege-abc.info/index.php?id=57&no_cache=1
oder hier dazu ; http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/suchwort/artikel/mdk.html
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Hallo an alle,
eigentlich wollte ich einen Zuschuss zur Haushaltshilfe ohne Pflegestufe, aber wenn da kein Weg dran vorbei führt werde ich diesen weg wohl gehen müssen...
Werde also angreifen!!! Und bereichten, morgen ist Montag also kann ich Heute Kräfte sammeln und Infos einholen und einen Plan schmieden, damit ich für das morgige Telefonat gerüstet bin😉
LG
Der Wolf im Rolli
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Hallo Rolli Wolf,
Warum möchtest du keine Pflegestufe beantragen?
Mit der Pflegestufe vereifachst du viele deiner Probleme und du hast ja keine Nachteile dadurch. Ganz im Gegenteil.
Bin mir sicher, dass du diese auch ohne Probleme bekommen wirst.
Lieben Gruß Andrea
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Hallo Michael,
auch ich schließe mich der Meinung der anderen User an, dass Dir durch eine Pflegestufe lediglich Vorteile und keinerlei Nachteile entstehen würden.
Auch andere Kostenträger, die evtl. auch noch zur Finanzierung der Haushaltshilfe in Frage kommen würden (z.B. Unfallversicherung oder Sozialhilfeträger), werden wohl erst einmal auf Leistungen der Pflegekasse verweisen und verlangen, dass Du eine Pflegestufe beantragst.
Bei weiteren Fragen melde Dich jederzeit gern! 😀
Ansonsten viel Erfolg morgen bei der Pflegekasse! 😎
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Hallo Wolf,
Du hast schon viele gute Tipps bekommen, dem ist nichts hinzu zufügen.
Ich drück Dir auch dolle die Daumen, das bekommst Du durch.
Viel Erfolg und herzlich willkommen bei My Handicap.
VLG Kerstin
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