kennt jemand die Berechnung des Grades der Behinderung ???
Psychosomatische Erkrankung, Taubheit links, Kollagenose, Funktionsstörung der Wirbelsäule
Grad der Behinderung (GdB) 30 ????
Diagnosen der Ärzte :
Lupus erythematodes
Fibromyalgie
Grad der Behinderung (GdB) 30 ????
Diagnosen der Ärzte :
Lupus erythematodes
Fibromyalgie
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Antworten
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Hallo IronAngel,
ich nehme mal an das man Dir 30% gegeben hat und Du damit unzufrieden bist. Man kann nicht sagen diese Krankeit bekommt soviel und jene Krankheit nicht. Wie ein Gutachter entscheidet hängt viel mehr davon ab, wie er Deinen ganz persönlichen Fall wahr nimmt und was er alles zu lesen bekommt. Deshalb sollte man nicht darauf vertrauen das der Gutachter sich die richtigen Informationen zusammen suchst, sondern man sollte sie ihm selber geben. Sollte Du einen Widerspruch fertig machen empfehle ich Dir alle Krankhaus- und Arztberichte der letzten drei Jahre ein zu sammeln und dem Gutachter zu schicken. Hinzu fügen kannst Du auch noch eine List in der steht, welche Alltagsprobleme Dir Tag täglich begegnen. Eine Fibromalgie z.B. macht bei manchen Patienten nur geringe Beschwerden, andere können sich kaum bewegen, sitzen im Rollstuhl und brauchen Assistenz. Ich bin sicher, wenn Du Deine Defizite gut beschreibst und dies von Deinem behandelnden Arzt gegenzeichnen läßt, wird der Gutachter des Versorgungamts seine Meinung ändern.
Gruß Karin
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Das lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Krankheit, Störung, jedes Symptom hat für sich einen bestimmten Wert. Diese werden am Ende gegeneinander aufgerecht und nicht einfach addiert. Daher kann man immer schlecht sagen: Habe ich mit der und der Krankheit so und so viel Prozent.
Am besten Antrag stellen und abwarten. Wenn die 30 dein Bescheid sind und du nicht einverstanden bist, dann legst du halt einen formlosen Wiederspruch ein. Dazu hast du 30 Tage Zeit.
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Hallo Iron - Angel,
Wenn man mit der Einstufung nicht klarkommt, muß innerhalb der Frist von 30 Tagen Widerspruch beim Versorgungsamt des Heimatbezirkes eingelegt werden. Neben dem, was schon gesagt wurde, daß man den Gutachtern selbst Fakten liefern muß, über die Art und Schwere der Behinderung und die täglichen Einschränkungen im Alltagsleben, wäre es auch denkbar, weitere fachärzliche Gutachten hinzuziehen, um einen höheren GdB zu erreichen.
Gruß
Surfer
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Hallo IronAngel,
den Antworten der User ist nichts mehr hinzuzufügen. (Fach-)Ärztlich unterstützter Widerspruch ist die einzige Möglichkeit.
Solltest Du dabei noch Hilfe brauchen, oder weitere Fragen haben, kannst Du dich gern jederzeit wieder melden 😀
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Also ich habe eine Verordnung gesesehen, was wem bei welcher krankheit und dauer der Krankheit vielwiel Prozent zusteht. Aber es ist auch war das die Prozente nicht einfach so addiert werden.Und es sind Fall entscheident was Gutachter dazu sagen.
Ich zitierdir mal daraus
Langandauernd (über ein halbes Jahr ) Psychose
im floriden Stadium je nach Einbuße beruflicher und sozialer
Anpassungsmöglichkeiten.........................................50-100%
und so geht das weiter in der Verordnung, meist ist es ein von bis soundsoviel Prozent
Leider weiß ich nicht mehr woraus ich die Verordnung kopiert habe
es steht nur drüber GdB/ MdE-Tabelle.
Aber mit Sicherheit gibt es diese Verordnung auch hier im Internet.
Hallo ich habe die Tabelle im Internet gefunden versuch mal diese Adresse
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
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Es gibt eine interessante Internet-Seite: www.global-help.de
Dort kann man für eine geringe Gebühr den GdB-Assistenten herunterladen.
Grad der Behinderung-Assistent. Kostenlos gibt es eine Demo-Version.
Man sucht sich aus der Tabelle die Diagnosen heraus und es wird der Grad der Behinderung ermittelt. Ist vielleicht hilfreich für noch zu erstellende Gutachten.
Hier der direkte Link: http://www.global-help.de/download-gdb-20080125/9.shtml
Ich hoffe, es hilft euch weiter.
Gruß Monika
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ich danke euch erst einmal für eure Kommentare
das der Neufeststellungsbescheid so ausfällt, wie er ausgefallen ist,
war mir von vorn herein klar und das ich diesbezüglich nen Widerspruch einlege
aber erst einmal die richtigen Worte dafür finden und dann auch so, das die das begreifen, das man jeden Tag aufs neue Problem hat
is nich so einfach, aber ich gebe nicht auf
habe Jahrelang nur für meine Arbeit gelebt und diese Schmerzen und dauermüdigkeit immer abgetan -
bis mein Sohn (2005, 25 SSW) unterwegs war, Babyjahr hatte und ich im ruhigen Zustand die selben Probleme hatte, als wenn ich arbeiten ginge - was einen dann doch stutzig macht - seit 2001 4x Rhea und immer hieß es MUSKELAUFBAU 😡
auch wenn es mir im moment schwer fällt, aber ich werde weiter kämpfen 😎
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IronAngel hat geschrieben:
ich danke euch erst einmal für eure Kommentare
das der Neufeststellungsbescheid so ausfällt, wie er ausgefallen ist,
war mir von vorn herein klar und das ich diesbezüglich nen Widerspruch einlege
aber erst einmal die richtigen Worte dafür finden und dann auch so, das die das begreifen, das man jeden Tag aufs neue Problem hat
is nich so einfach, aber ich gebe nicht auf
habe Jahrelang nur für meine Arbeit gelebt und diese Schmerzen und dauermüdigkeit immer abgetan -
bis mein Sohn (2005, 25 SSW) unterwegs war, Babyjahr hatte und ich im ruhigen Zustand die selben Probleme hatte, als wenn ich arbeiten ginge - was einen dann doch stutzig macht - seit 2001 4x Rhea und immer hieß es MUSKELAUFBAU 😡
auch wenn es mir im moment schwer fällt, aber ich werde weiter kämpfen 😎
Hallo IronAngel,
wenn Du seit 2001 4x zur Reha warst weil es Dir sehr schlecht ging, dann hast Du doch tolle Dokumente, die Du dem Widerspruch beifügen kannst. Dein Hauarzt muß Dir die Kopien geben wenn Du danach fragst. Auch wenn er nicht dran glaubt das es hilt. Gleichzeitig solltest Du über mehere Tage ein Tagebuch führen und aufschreiben wo im Alltag Deine Defizite sind. Wenn Du alles aufschreibst was Dir schwer fällt und was Du nicht kannst und dies von Deinem Hausarzt gegenzeichnen läßt und mit den Rehaberichten dem Versorgungsamt schickst, wird das mit dem Widerspuch schon klappen. 😉
Gruß Karin
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Hallo IronAngel
Wie Balu schon erwähnt hat, werde die Prozentzahlen nicht einfach aufaddiert. Es entscheidet ingesamt der Gesundheitzustand gegenüber dem Vergleich eines etwa gleichaltrigen Menschen. Außerdem müsen die gesundheitlichen Einschränkungen mindesten 6 Monate bestehen. Ein Beispiel das vielleicht ein bischen hinkt. Ein Achtzigjähriger bekommt nicht unbedingt Schwerbehindertenprozente wegen eines Hüftschadens und den damit verbundenen Einschränkungen. Das ist in diesem Alter fast normal. Ein dreißigjähriger mit dem gleichen Problem bekommt aber den SBA.
LG Nobby
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