Behindertenparkplatz in Schluchsee

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bin schwer behindert.
In Schluchsee haben wir eine Ferienwohnung ( Baden-Württemberg).
die Stadt Schluchsee hat nur zwei Behindertenparkplätze in der ganzen Stadt,
eins beim See und das zweite an einer sehr ungünstigen Stelle vor dem Ratshaus .

Auf dem Marktplatz und vor dem Einkaufszentren
sind keine Behindertenparkplätze.

Meine Bitte an den Herrn Bürgermeister wurde unfreundlich beantwortet :
" Wir haben andere Sorgen als Behindertenparkplätze,
z.Z. haben wir wichtigeres zu tun, mit den Schulen ".

Schluchsee ist ein Urlaubs und Erholungsort, gehört es nicht zu
den Pflichten der Stadt
dafür zu Sorgen das Behindertenparkplätze wenigstens vor den
Banken und Einkaufszentren eingerichtet werden?

Für ihre Beantwortung bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüssen

v.Horcic
(...)

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Antworten

  • Hallo,

    also ich weis ja nicht wo her du herkomsmt, sprich wohnst. In Deutschland gibt es ein Gesetzt das man sich einen Parkplatz reservieren kann, oder das ein normaler Parkplatz umgestellt wird für einen behinderten der dort in der Nähe wohnt.

    Wenn du ein Parkplatz benötigst für deine Wohnung, ist igal welche Wohnung das ist. Hast du anspruch auf einen Parkplatz.

    Du kannst dir mal bei dir raussuchen we bei dir Behindertenbeauftragter ist und den dein Anliegen, berichten. Wichtig ist eine gute Erklärung warum wieso usw. Und wenn sich da nichts tut, dann finde ich ist es was für die Öffentlichkeit.

    Ich hoffe dir ein wenig geholen zu haben.

    habe ein wenig gegooglet und was gefunden was dir hoffentlich weiterhelfen kann.

    http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic4036.html

    http://www.versorgungsaemter.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=154

    http://www.asv-bremen.de/detail.php?gsid=bremen122.c.2248.de

    grüsse
    Makkal

  • Sehr geehrte/r v. Horcic,

    das ist wirklich eine sehr interessante Anfrage! Ich habe diesbzgl. mal ein wenig umhertelefoniert. U.a. habe ich mit der Straßenverkehrbehörde in Stuttgart, der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg, gesprochen.

    Es gibt zwar die Vorgabe, dass man pro 100 Parkplätze drei Behindertenparkplätze vorhalten sollte, grundsätzlich ist es aber Ermessenssache der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Diese ist in Schluchsee das Hauptamt bzw. dort Herr Behringer.

    In Stuttgart sagte man mir auch, dass, wenn es denn einen Auftrag von den Bürgern gibt, die Straßenverkehrsbehörde sich die Meinung der Polizei und des Tiefbauamtes einholen müsse.

    Durch die Sache mit dem "Ermessen" wird es also schwierig, einen öffentlichen Behindertenparkplatz einzufordern. Besonders, wenn man die Aussage aus dem Rathaus betrachtet. Wirklich sehr bedauerlich für diese Touristenstadt.

    Als pragmatische Lösung würde ich vorschlagen, die sonstigen Sonderlösungen zum Parken zu nutzen, die der blaue Sonderparkausweis ermöglicht. Denn auch als Besitzer dieses Ausweises muss man ja nicht nur auf Behindertenparkplätzen parken 😉

    Weitere Infos zu den eingeräumten Sonderparkrechten finden Sie auch in unserem Info-Bereich: http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Bei weiteren Fragen, freue ich mich darauf, Ihnen weiter helfen zu dürfen!
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