praxisgebüren

ich bin 100% behindert warum muss ich praxisgebüren bezahlen beim arzt?? normalerweise werden behinderte automatisch befreit. wisst ihr wo dieses gesetzt ist damit ich das dem arzt zeigen kann. danke im vorraus!

niminit

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  • Hi,

    also von einer automatischen Befreiung habe ich noch nie gehört.
    Und glaube auch nicht das es sie gibt.
    Schlieslich brauchst du auch einen Nachweiß dafür, allein der Behindertenausweiß reicht da nicht, der belget nur deine behinderung.


    Ich selbst bin von den Gebüren befreit.
    Diese habe ich bei meiner Krankenkasse beantragt.
  • so weit ich weis, musst du den Befreiungsantrag bei deiner Krankenkasse stellen, dann wird das geprüft, wenn dieser dann druchgegangen ist, bekommst du einen brief wo so in der Art ein Ausweis dabei ist. Und somit bist du nun vonn allen Zuzahlungen befreit.

    Grüsse
    Makkal

  • Soweit mir bekannt ist, ist eine Zuzahlungsbefreiung jedoch einkommensabhängig (jährliche Bruttoeinnahmen).
    Das bedeutet, das ein Versicherter max. 2% von seinem jählichen Bruttoeinkommen an Zuzahlungen leisten muß (bei 20.000 Euro brutto im Jahr ergibt das max. 400 Euro an Zuzahlungen - egal ob Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung oder Krankenhaus"pauschale").
    Bei chronischen Erkrankungen beträgt die sogenannte Belastungsgrenze statt 2 % nur 1 % vom Jahresbruttoeinkommen (bei 20.000 Euro brutto ergibt das dann max.200 Euro an Zuzahlungen).
    "Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mind. einmal im Quartal beim Arzt behandelt wurde ("Dauerbehandlung")und auf den außerdem eins der folgenden Kriterien zutrifft:
    - Einstufung wegen Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe 2 oder 3
    - Schwerbehinderung mit einem GdB bzw. einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60%, wobei die GdB/MdE auch durch die dauerbehandelte Krankheit begründet sein muß
    - Ständige medizinische Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der dauerbehandelten Krankheit verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist."
    Diese Infos hab ich mal aus einem Flyer der AOK entnommen. Ich hoffe das diese Infos noch aktuell sind, da der Flyer nicht der Neueste ist (falls es mittlerweile Änderungen geben sollte, bitte ich um Verbesserung).
  • niminit.soernst hat geschrieben:
    ich bin 100% behindert warum muss ich praxisgebüren bezahlen beim arzt?? normalerweise werden behinderte automatisch befreit. wisst ihr wo dieses gesetzt ist damit ich das dem arzt zeigen kann. danke im vorraus!

    niminit


    Hallo niminit.soernst,

    eine automatische Zuzahlungsbefreiung gibt es nicht. Aber wenn Du chronisch krank bist und regelmäßige Kosten hast, solltest Du ein Jahr lang alle Quittungen aufheben und sammeln. Wenn Du vor Ende eines Kalenderjahres schon 1% Deines Bruttoeinkommens an Zuzahlungen ausgegeben hast, kannst Du Deinen Antrag auf Befreiung auch früher stellen. Nur wer schwer chronisch krank ist muß maximal 1% Zuzahlung leisten. Alle anderen sind mir 2% dabei. Wurde Dein Antrag einmal genehmigt, kannst Du jedes Jahr zum 1. Januar die gesammte Summe (1% vom Brutto Einkommen) im Vorraus zahlen und wirst für das ganze laufende Kalenderjahr befreit. Je nach Krankenkasse funktioniert diese Vorauszahlung automatisch. Ich z.B. bekomme jedes Jahr im Dezember eine Zahlungsaufforderung meiner Krankenkasse, die ich auch sofort bezahle. Dann bin ich für ein Jahr von allen Zuzahlungen befreit.

    Gruß Karin

    Gruß Karin
  • RP2000 hat geschrieben:
    Soweit mir bekannt ist, ist eine Zuzahlungsbefreiung jedoch einkommensabhängig (jährliche Bruttoeinnahmen).
    Das bedeutet, das ein Versicherter max. 2% von seinem jählichen Bruttoeinkommen an Zuzahlungen leisten muß (bei 20.000 Euro brutto im Jahr ergibt das max. 400 Euro an Zuzahlungen - egal ob Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung oder Krankenhaus"pauschale").
    Bei chronischen Erkrankungen beträgt die sogenannte Belastungsgrenze statt 2 % nur 1 % vom Jahresbruttoeinkommen (bei 20.000 Euro brutto ergibt das dann max.200 Euro an Zuzahlungen).
    "Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mind. einmal im Quartal beim Arzt behandelt wurde ("Dauerbehandlung")und auf den außerdem eins der folgenden Kriterien zutrifft:
    - Einstufung wegen Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe 2 oder 3
    - Schwerbehinderung mit einem GdB bzw. einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60%, wobei die GdB/MdE auch durch die dauerbehandelte Krankheit begründet sein muß
    - Ständige medizinische Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der dauerbehandelten Krankheit verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist."
    Diese Infos hab ich mal aus einem Flyer der AOK entnommen. Ich hoffe das diese Infos noch aktuell sind, da der Flyer nicht der Neueste ist (falls es mittlerweile Änderungen geben sollte, bitte ich um Verbesserung).



    Tja der Beitrag passt optimal und es stimmt alles. Eine Zuzahlungsbefreiung wie frûher gibt es nicht mehr. Jeder muss bis zu einek gewissen Betrag Zuzahlung leisten
  • Ich hebe alle Quittungen auf die mit meiner Gesundheit / Behinderung entstehen und reiche sie dem Finanzamt ein. Übrigens kann man auch die angefallenen Kilometer zu den Ärzten - Krankenhaus und Therapie besuchen bei der Steuererklärung geltend machen, meines wissens sogar, wenn man kein eigenes Auto hat.

    lg Cross

  • Alles richtig soweit. Befreit werden außerdem Menschen, die Bezüge von der Arge oder der Grundsicherung bekommen. Jedoch muss man sich auch da erst einen Befreiungsschein zum vorlegen beim Arzt ausstellen lassen.
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