Bei 28 Tage a 6 Std Verhinderungspflege durch Nachbarin Streichung von Pflegegeld??

Eine Freundin mit Pflegestufe 1 wird im August für 28Tage a 6Std Fremdbetreut und gepflegt,weil die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.

Die Pflegende Person verlangt 8,60E in der Std.

Die Krankenkasse hat die Genehmigung bereits erteilt.Die Abrechnung wird nach Beendigung eingereicht.

Muß meine Freundin vorher das Monatliche Pflegegeld das sie erhält zurückzahlen oder wird das angerechnet und abgezogen??

Antworten

  • Hallo Sendrine,

    wenn die Ersatzpflege täglich unter 8 Stunden ist, dann wird es weder auf die 28 Tage angerechnet, noch auf das Pflegegeld......

  • Hallo!

    Lieben Dank für die Nachricht.Ich brauche selbst erst im Oktober hilfe und konnte nicht die nötige Auskunft geben.

    Meine Freundin hatte 8,60 pro Std. ausgemacht jedoch die KK will nur 7,50 E berechnen.
    Jedoch braucht sie mehr wie 28 Tage Pflegehilfe weil ihre derzeitige Pflegehilfe Privat einiges zu erledigen hat.Die restliche Zeit will sie dann evtl. selbst vergüten.

    Das wird sie nun bestimmt hinbekommen,wenn sich die KK nicht querstellt.
    Gruß
    SENDRINE 😺
  • Soweit ich weiß, muss die Ersatzpflege unter acht Stunden und unter 28 Tage sein. Die Vergütung dürfte doch Banane sein, da mein jährlich ein Budget für Verhinderungspflege von 1.440 Euro hat. Oder ist das nur bei meiner Pflegestufe so, der III? Oder bin ich ganz verkehrt?


  • Hallo!

    Ich habe leider diesbezüglich keinerlei Erfahrung,jedoch muß sie genau die Zeit angeben und wieso.Die Dame meinte zu ihr,sie bräuchte doch niemand für 6 Std täglich.

    Dabei ist das noch Milde gerechnet.Meine Freundin wollte nichts verkehrt machen und ich durfte mithören.Das ganze war einfach nur peinlich.Jede kleinigkeit wurde in frage gestellt,dabei hatte meine Freundin genaueste Angaben über Pflegekraft sowie Tage und Std. und auch den ausgehandelten lohn incl. Fahrten zu ihr bereits im Vorfeld geschrieben.Sogar warum das jetzt so sein muß,aber was daraus wird werden wir sehen.

    Mir wird jetzt schon übel wenn ich meine Anfrage stellen muß.Jeder der ein Handicap hat,weiß wie kostenintensiv das ist in jeglicher Beziehung und das die erhaltenen finanzielen Mittel nicht gerade üppig sind.Gruß SENDRINE 😺
  • Also ich mal wieder,wie das nun bei der Techniker läuft weis ich nicht aber bei der Aok Rheinland Hamburg läuft das so,die Pflege muss geleistet sein wenn der Antrag eingereicht wir wieviel Stunden pro Tag danach fragt keiner,auf dem Antrag steht für die Pflege von so und soviel habe ich so und soviel gezahlt.Maximal 28 Tage da hatte ich noch nie Probleme,und wenn man die Person kennt wird Sie auch auf das Geld warten.LG Erich
  • Also grds ist es so, dass man Anspruch auf Verhinderungspflege für längsten 28 Tage im Jahr hat. Höchstbetrag sind 1510 €. Dabei ist es egal, was man der Ersatzkraft zahlt gibt sogar ein Urteil darüber. Die stundenweise Verhinderungspflege hab ich ha erklärt. Irgendwas läuft also schief bei Euch liebe Sendrine
  • Hallo!


    Vielleicht wußte die Sachbearbeiterin nicht so gut bescheid und will einfach nur Geld einsparen.
    Ist ja bald vorbei mit der Pflege und dann wird sie sehen,was passiert.

    In Bayern gehen halt die Uhren etwas anders.

    Lieben Gruß
    SENDRINE 😺
  • Hallo Sendrine,
    die Dame hat nicht falsch verstanden oder keine Ahnung sondern will euch schon wieder übers ohr hauen.
    Diese Verhinderungspflege ist für das ganze Jahr gültig das heist im Klartext du kannst diese 1510 Euro für das ganze Jahr einsätzen einzige sache auf die geachtet werden muß ist der Stundenlohn und je niedriger der ist je mehr stunden hast du für das geld und du solltest unter 8 Stunden liegen am Tag alles andere ist humbug hab es nämlich gerade selber gemacht.
    Das wird beantragt dann kommt eine Liste mit oder 2 darauf schreibst Du auch wofür und weswegen und das datum und das muss Unterschrieben werden und mit Bankbelegen zur Kk geschickt werden und dann bekommst du das Geld zurück.
    Das Pflegegeld darf dafür dann nicht in Anspruch genommen werden.
    Solltest du danach allerdings nochmal auf Pflege angewiesen sein wird erst dann das Pflegegeld Einbehalten und verrechnet.
    Ohne Bankbeleg und Unterschrift der Pflegeperson gibt es kein Geld von der KK.
    Was du für die Stunden bekommst Frisör,Bankbesuch oder Wochenmarkt oder Konzert Reicht in Stichworten.

    Gruß
    Herbi
  • So spart man Geld. Wenn meine Frau mal länger weg muss oder was mit ihrer Tochter unternehmen will springt eine Freundin ein und ist bei mir. Die bekommt aber nichts vom Pflegegeld - das ist absoluter Humbug. Darum heißt es ja Verhinderungspflegegeld. Das wird gezahlt, wenn die Pflegekraft verhindert ist.


  • Hallo!

    Ich danke Euch vielmals.Bin jetzt gewappnet.

    Habe das Gefühl,das die Kranken und menschen mit Handicap die Gier der oberen sichern soll.

    Man erlebt viel wenn der Tag lang ist.

    Wünsche Euch einen wunderschönen Samstag.
    Lieben Gruß
    SENDRINE


  • Hallo!

    Die Verhinderungspflege ist abgeschloßen und die Berechnung,Unterschrift der Pflegekraft wurde zur Krankenkasse geschickt.
    Heute Anruf😃IE VERHINDERUNGSPFLEGE MUß IM VORHINEIN GENEHMIGT WERDEN!!!!

    KANN NICHT ZWISCHENDRIN EINGEREICHT WERDEN!!!!!
    Nach einigem hin und her hat die Sachbearbeiterin großzügig und Ausnamsweise die Auszahlung genehmigt.Das alles und unglaublichen Streß,nachdem eine Genehmigung eigentlich bereits vorgelegen hatte.-Unglaublich
    LG
    SENDRINE 🥺
  • Hallo,irgentwie macht ihr was falsch,ich hatte noch nie Probleme mit solchen Dingen,vieleicht liegt es daran das ich sehr unangenehm bin und alles bei der KK Haarklein hinterfrage dafür hab ich ja eine Flat.Lg Erich


  • Hallo Erich!

    Werden erstmal das Schriftliche abwarten und genau anschauen,was dort drin steht und evtl. Durchrechnen.

    Es tut einfach nur weh,das immer neue Hürden aufgebaut werden.

    Gruß
    SENDRINE 😢
Diese Diskussion wurde geschlossen.