Kann ich trotz Umschulung Rente beantragen?

Bin vor 10 Jahren an einer unheilbaren Sehstörung erkrankt und stehe kurz vor der Erblindung.Trotz Umschulung habe ich kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt.Selbst für einen 1Euro Job braucht man mich nicht.Bin schon über 51jahre alt
und lebe seit 2006 von Harz4.Bin zu 100 prozent schwerbehindert.
Was kann ich machen um Rente zu bekommen?

Antworten

  • Hallo Tina,

    um eine Erwerbsunfähigkeitsrente, kurz EU genannt, zuerkannt zubekommen, darfst Du nicht mehr als 3 Std am Tag arbeiten können.

    Wenn Du verrentet wirst, dann geht sowas auch rückwirkend, ab dem Zeiotpunkt wo Dein Rententräger zum ersten mal von Deiner Behinderung eine Nachricht bekommt. Das kann auch ein Antrag auf eine ambulante Reha sein.

    Ich würde entweder mal Dein Vetrauensmann / Versicherungältesten, Deines Renztenträgers aufsuchen, oder in den VDK eintreten und mir eine Beratung geben lassen.

    Der Rententräger wird Dich dann auf Antrag untersuchen oder auf Rehaberichte und ärtzliche Untersuchungen Deiner Ärzte verrenten oder eben nicht.

    Fazit: es kommt einzig allein darauf an wieviele Stunden, du am Tag arbeitsfähig bist.

    Auf Zeit verrentet man auch gern, wenn man der Person, aufgrund seiner Beinderung,zur Zeit keine Chance auf dem Arbeitsmarkt gibt.

    Wichtig ist, das Du Deinem Rententräger möglichst schnell über ein Rehaantrag oder ein Rentenantrag mitteilst, das Du nicht arbeitsfähig bist.
    Du solltest rasch handeln.

    VG Crossover64

  • Danke crossover für Deinen Tipp
  • Hallo!
    Als ich meine EU beantragt habe war ich auch in Hartz 4. Ich habe einen Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben beim Jobcenter gestellt. Ich hatte ein Gespräch mit der Reha Abteilung, die auch mit mir die Anträge ausgefüllt haben. Am nächsten Tag wurde mir schriftlich mitgeteilt das sie nicht mehr für mich zuständig sind, und der Antrag wurde an den Rententräger weiter geleitet. Danach hat sich der Rententräger bei mir gemeldet. Danach nahm alles seinen weg.
    Bin übrigens auch wegen Blindheit EU-Rentner geworden.
    Oldman


  • Hallo

    Du kannst dich an den VdK wenden.

    Die können dir in allen Fragen helfen.

    Viel Gück
  • Hallo tina48

    Du hast schon viele gute Antworten von den Usern bekommen. Falls es noch ungeklärte Fragen gibt, gib uns bitte Bescheid, dann leiten wir deine Frage an unsere Fachexperten weiter.

    Falls deine Frage beantwortet ist, stelle bitte oben den Zahlenstrahl auf die entsprechende Prozentzahl.

    Liebe Grüsse und schönes WE!
  • Hallo Tina

    Wenn ich das richtig gerechnet habe bist Du 1960 geboren. Für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1961 gibt es im Rentenrecht eine Sonderregelung. Diese besagt folgendes: Auch wenn Du noch 3-unter 6 tunden erwerbsfähig bist, kannst Du die volle EM-Rente bekommen, da Du Dich nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit verweisen lassen mußt. Die Geburtsjahrgänge ab 1962 müssen sich auf irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen lassen. Du mußt allerdings vorher das Procedere "Reha geht vor Rente" über Dich ergehen lassen. Wenn die med und die Berufsreha keinen Erfolg verspricht bekommst u die volle EM-Rente. Ich (Jahrgang 195😎 bin auch über diese Regelung 2009 voll verrentet worden.Allerdings befristet bis 2014. Etwa 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsfrist mußt Du einen Weiterzahlungsantrag stellen. Bitte hole Dir diesbezüglich noch einmal fachkundigen Rat (VDK, Sovd, Gewerkschaft oder bei einem Anwalt für Sozial und Rentenrecht)

    LG Nobby
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