Reiserücktritt, Auslandskrankenversicherung

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Da ich Menschen mit Multiple Sklerose behilflich bin ihre Ayurvedatherapien in Indien und Sri Lanka zu organisieren werde ich immer wieder gefragt welche Versicherung auch diese Menschen versichert.Es wäre TOLL wenn jemand einen Tip hat.Vielen Dank

www.multiple-sklerose-abensberg.de

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  • Hallo Christian,

    ich habe seit vielen Jahren ein ganz gewöhnliche Reisekrankenversicherung, die mir zwei Monate im Jahre einen guten Versicherungsschutz bietet. Eine Reise nach Hause ist im Krankheitsfall auch drin. Zusätzlich sollte man schauen ob die eigene Hauskrankenkasse ein Abkommen mit dem Land hat in das man reist und bei Bedarf einen Auslandkrankenschein mit sich führen.

    Gruß Karin
  • Hallo Christian, 😛

    bei solchen weiten Reisen würde ich auf die goldene Visacard setzen, denn wir wollen im nächsten Jahr auch wieder verreisen, allerdings nach Kroatien.

    Da ist nicht nur Rückfahrt mit drin, sondern auch Chefbehandlung weltweit.

    Wir haben auch in unserer zusätzlichen Krankenversicherung eine drin, doch die ist nicht ganz soo umfangreich.
    Die goldene Visacard umfasst auch eine Reiserücktrittversicherung, und deshalb vor der Buchung abschließen für 60€ jährl bei der Spark.

    Das werden wir auf alle Fälle machen. Ich würde einfach mal online einen Vertrag oder Info zukommen lassen.
    Vielleicht bei verschiedenen Banken.

    Grüsse und viel Glück wünscht dir Marianne


  • Die Frage von Christian war doch: „Da ich Menschen mit Multiple Sklerose behilflich bin ihre Ayurvedatherapien in Indien und Sri Lanka zu organisieren werde ich immer wieder gefragt welche Versicherung auch diese Menschen versichert.“
    Meiner Meinung nach wurde diese bisher noch nicht beantwortet, da dies ja ein ganz spezieller Sachverhalt ist.
    Leider kann ich da auch nicht weiter behilflich sein.

    Anmerken möchte ich nur generell, dass bestehende Krankheiten meist nicht versichert sind.
    Ich habe kürzlich bei der HanseMerkur eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen (pro Pers. 9,50 € jährl.), die Testsieger bei Warentest ist.
    Wichtig ist nämlich auch für evtl. Rücktransporte, ob die Versicherung unterscheidet, was ärztlich notwendig oder medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
    Siehe : http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/1858453-1860159/

    LG, Jenny 😉
  • jennyA hat geschrieben:
    Die Frage von Christian war doch: „Da ich Menschen mit Multiple Sklerose behilflich bin ihre Ayurvedatherapien in Indien und Sri Lanka zu organisieren werde ich immer wieder gefragt welche Versicherung auch diese Menschen versichert.“
    Meiner Meinung nach wurde diese bisher noch nicht beantwortet, da dies ja ein ganz spezieller Sachverhalt ist.
    Leider kann ich da auch nicht weiter behilflich sein.

    Anmerken möchte ich nur generell, dass bestehende Krankheiten meist nicht versichert sind.
    Ich habe kürzlich bei der HanseMerkur eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen (pro Pers. 9,50 € jährl.), die Testsieger bei Warentest ist.
    Wichtig ist nämlich auch für evtl. Rücktransporte, ob die Versicherung unterscheidet, was ärztlich notwendig oder medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
    Siehe : http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/1858453-1860159/

    LG, Jenny 😉


    Sorry Jenny,

    das ich Dir widerspreche, aber man kann wirklich jede gängige Reisekrankenversicherung nehmen. Man muß keine besonderen Versicherungen abschließen, nur weil man chronisch Krank ist. Welche Versicherunggesellschaft die beste für einen persönlich ist, muß man für selber heraus finden. Besondere Kriterien nur weil man chronisch krank ist, gibt es nicht. Wer im Urlaub krank wird und nicht einer akuten Krankheit in den Urlaub gefahren ist, die sich dann verschlimmert, ist versichert. Das gilt auch für chronische Krankheiten. Wenn man wärend eines Urlaubs eine akute Verschlechterung erfährt, ist man versichert. Was anders ist es natürlich wenn diese akute Verschlechterung schon vor dem Urlaub bestand und man gar nicht reisefähig war. Wenn sich diese Krankheit im Urlaub verselbständigt, dann könnte man Probleme bekommen. Das ist aber bei gesunden Menschen mit einer bestehenden Akutkrankheit nicht anders. Man sollte Resiefähig sein wenn man zu einem Urlaub auf bricht. Das ist bei uns nicht anders als bei gesunden Menschen auch. Jemand der schon kranke Herzkrankgefäße hat und im Urlaub einen Herzinfarkt erleidet, bekommt seinen Versicherungschutz genauso wie jeman der MS hat und sich die MS wärend der Reise akut verschelchtert.

    Ich war mit meiner Auslandkrankenversicherung immer zufrieden, egal auf welchem Kontinent oder in welchen Land ich war. Wie jede Reise- bzw. Auslandkrankenversicherung holt auch meine Versicherung kranke Menschen zurück in die Heimat. Übrigens, man kann auch für die Zeit der Reise beim Ticketkauf im Reisebüro eine Versicheurng ab schließen, die genauso gut funktioniert, wie eine Dauerreiseversicherung. Nur das diese dann nach der Reise ungültig wird.

    Gruß Karin
  • Hallo Jenny, 😛

    ich muß Karin recht geben, wenn eine Verschlimmerung eintritt (Schub, habe ich leider momentan 👿).

    Dazu sollte man sich im Vorfeld genauenstens erkundigen wie die KK sich im Fall des Falles verhält (habe ich auch so gemacht).

    Ein Schub bei einem MSler kann sich ja bekanntlich verschiedentlich bemerkbar machen!
    Angefangen bei akutem Schwindel, Trigeminusschmerzen, Sehschwierigkeiten und Gleichgewichtstörungen, Schluckstör oder viele andere Lähmungserscheinungen, so das man nicht mehr laufen kann, oder Blasenstör etc.

    Je nachdem wieviele Symptome über 24 Std bestehen spricht man von einem Schub.

    Der kann auch verschiedentlich ausgesprägt sein!
    Da sollte man sich an der Stelle erkundigen, denn greifen würde die KK, nur für den europäischen Bereich, wo ein Abkommen besteht.
    Also die Visacard greift weltweit, und da ist eine Auslandsreiserücktrittversicherung drin bzw ich wär auch abgesichert im Falle eines Schubes oder anderes.
    Zudem ist die Visacard auch eine Bezahlkarte, was man z.B. in weiten Ländern anerkennt.
    Mir geht es einfach nur darum das ich im Falle, sollte meinem Mann etwas passieren, wie ich dann zurechtfinde im fremden Land. Man sollte immer den schlimmsten Fall 'miteinplanen'.
    Denn dann ist man vorbereitet. 😃

    Nichts für ungut.

    Grüsse von Marianne
  • KarinM hat geschrieben:Sorry Jenny, das ich Dir widerspreche, aber man kann wirklich jede gängige Reisekrankenversicherung nehmen. Man muß keine besonderen Versicherungen abschließen, nur weil man chronisch Krank ist. Welche Versicherunggesellschaft die beste für einen persönlich ist, muß man für selber heraus finden. Besondere Kriterien nur weil man chronisch krank ist, gibt es nicht. Wer im Urlaub krank wird und nicht einer akuten Krankheit in den Urlaub gefahren ist, die sich dann verschlimmert, ist versichert. Das gilt auch für chronische Krankheiten. Wenn man wärend eines Urlaubs eine akute Verschlechterung erfährt, ist man versichert. Was anders ist es natürlich wenn diese akute Verschlechterung schon vor dem Urlaub bestand und man gar nicht reisefähig war. Wenn sich diese Krankheit im Urlaub verselbständigt, dann könnte man Probleme bekommen. Das ist aber bei gesunden Menschen mit einer bestehenden Akutkrankheit nicht anders. Man sollte Resiefähig sein wenn man zu einem Urlaub auf bricht. Das ist bei uns nicht anders als bei gesunden Menschen auch. .....Wie jede Reise- bzw. Auslandkrankenversicherung holt auch meine Versicherung kranke Menschen zurück in die Heimat. Übrigens, man kann auch für die Zeit der Reise beim Ticketkauf im Reisebüro eine Versicheurng ab schließen....

    Danke Karin, dass Du mich berichtigt hast, ich hatte mich total geirrt. Muss wohl an der extremen Hitze gelegen haben, denn eigentlich wusste ich das. 😡

    Noch zur Ergänzung: Ich habe irgendwo gelesen, dass man der Versicherung melden sollte, wenn sich nach Vertragsabschluss vor dem Reiseantritt eine Krankheit verschlimmert, um wirklich abgesichert zu sein. So kommt es diesem Bericht nach nicht nur auf die REISEFÄHIGKEIT an.

    Du würdest also empfehlen „jede gängige“ Versicherung abzuschließen. Das würde ich allerdings NICHT UNGEPRÜFT machen.

    Genaues dazu hat die Stiftung Warentest (s.o.) sehr gut erläutert.
    Doch darauf hatte ich ja schon hingewiesen (medizinisch sinnvolle/ medizinisch NOTWENDIGE Kriterien für die Übernahme der Kosten für einen evtl. Rücktransport). Man sollte sich nach meinem Empfinden vor dem Abschluss immer die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Es könnte nämlich sein, dass man bei mancher Versicherung sehr lange im Ausland im Krankenhaus bleiben muss, bevor man nach Hause geflogen wird. 👿

    Gruß
    Jenny

  • Schmusi hat geschrieben:
    Hallo Jenny, 😛

    ich muß Karin recht geben, wenn eine Verschlimmerung eintritt (Schub, habe ich leider momentan 👿).

    Dazu sollte man sich im Vorfeld genauenstens erkundigen wie die KK sich im Fall des Falles verhält (habe ich auch so gemacht).

    Ein Schub bei einem MSler kann sich ja bekanntlich verschiedentlich bemerkbar machen!
    Angefangen bei akutem Schwindel, Trigeminusschmerzen, Sehschwierigkeiten und Gleichgewichtstörungen, Schluckstör oder viele andere Lähmungserscheinungen, so das man nicht mehr laufen kann, oder Blasenstör etc.

    Je nachdem wieviele Symptome über 24 Std bestehen spricht man von einem Schub.

    Der kann auch verschiedentlich ausgesprägt sein!
    Da sollte man sich an der Stelle erkundigen, denn greifen würde die KK, nur für den europäischen Bereich, wo ein Abkommen besteht.
    Also die Visacard greift weltweit, und da ist eine Auslandsreiserücktrittversicherung drin bzw ich wär auch abgesichert im Falle eines Schubes oder anderes.
    Zudem ist die Visacard auch eine Bezahlkarte, was man z.B. in weiten Ländern anerkennt.
    Mir geht es einfach nur darum das ich im Falle, sollte meinem Mann etwas passieren, wie ich dann zurechtfinde im fremden Land. Man sollte immer den schlimmsten Fall 'miteinplanen'.
    Denn dann ist man vorbereitet. 😃

    Nichts für ungut.

    Grüsse von Marianne


    Hallo Marianne,
    danke für Deine Antwort. Leider habe ich heute viel um die Ohren. Ich antworte Dir so bald ich kann.

    LG
    Jenny 😉
  • Wenn ich mir unsicher bin hole ich mir ein ärtliches Attest das meine Reisetauglichkeit bestätigt. Wer so krank ist wie der eine oder andere hier, oder ich, dann sollte der nicht riskieren sich bei späteren Problemen sagen zu lassen "der Betroffen war ja vor Reiseantritt gar nicht reisetauglich". Das Attest für meine Alpenüberquerung habe ich mir kopiert. Man weiß ja nie...😀

    Gruß Karin
  • Schmusi hat geschrieben: ich muß Karin recht geben, wenn eine Verschlimmerung eintritt (Schub, habe ich leider momentan 👿).

    Dazu sollte man sich im Vorfeld genauenstens erkundigen wie die KK sich im Fall des Falles verhält (habe ich auch so gemacht).….
    Da sollte man sich an der Stelle erkundigen, denn greifen würde die KK, nur für den europäischen Bereich, wo ein Abkommen besteht…….
    Mir geht es einfach nur darum das ich im Falle, sollte meinem Mann etwas passieren, wie ich dann zurechtfinde im fremden Land. Man sollte immer den schlimmsten Fall 'miteinplanen'.


    Hallo Marianne,
    es tut mir sehr leid, dass es Dir momentan nicht gut geht und ich wünsche Dir gute Besserung.
    Meine Patentante, die übrigens auch Marianne heißt, hat leider auch MS. Insofern bin ich ein wenig über den Krankheitsverlauf und die Schübe informiert. Sie lebt in Australien, ab und zu hören wir voneinander. Es ist schon sehr schlimm, dass Ihr unter dieser Krankheit leiden müsst. 🙁

    Du hast Recht, man sollte vorsichtshalber den schlimmsten Fall einplanen.

    Da wir durch die Hanse-Merkur für bis zu 56 Tagen jährlich WELTWEIT versichert sind, sind wir auch ohne eine goldene Visa Card abgesichert.
    (Kreditkarten, die wir auch im Ausland für Zahlungen einsetzen, besitzen wir auch.)

    Zu meinem Irrtum in meinem ersten Beitrag zu dem Thema hatte ich mich ja schon geäußert.

    Ich wünsche Dir alles Gute!

    Liebe Grüße
    Jenny 😉

    PS: Ich fände es übrigens nett, wenn Christan sich einmal wieder melden würde.




  • Guten Morgen, 😛

    ja, so ist das Leben. 🥺

    Ich glaube das man das Leben so nehmen muß wie es kommt. Leider, oder es gibt ja auch schöne Tage........zwinkert.

    Es freut mich das eine Absicherung in Sachen Kreditkarte mit Auslandsversicherung und Reiserücktritt besteht.

    Denn man weiß ja nie was kommt. Da wir auch jedes Jahr in Urlaub fahren können (Italien oder Kroatien 😆), bin ich dankbar dafür.

    Für deine Tante tut es mir sehr leid, und es gibt ja genug schlimme Krankheiten, die man so nicht kennt, oder schlimm sind.
    Somit rühren alle diese Personen alle mit in diesem riesigen Topf.

    Vorsorgen tun wir immer, und das ist entscheidend. Wir haben deshalb eben die Visacard gewählt, weil die auch weltweit absichert und vor allem eine Reiserücktrittversicherung hat.
    Denn die Reiserücktrittvers muß man haben, und würden damit auch sparen 😉 .

    @Karin
    Super Idee!

    Ich wünsche dir auch noch einen schönen Sommertag.

    Viele Grüsse von Marianne


  • Hallo Ihr Reiselustigen 😀,

    will hier auch mal meinen Senf dazu geben.
    Ich habe meine Rücktritts- u. Kranken-Reiseversicherungen nach Studieren folgender Seite abgeschlossen:

    http://www.reiseversicherung-vergleich.info/

    Bin auch der Meinung, dass man sich die Versicherungbedingungen unbedingt vergleichen sollte. In einem Reisebüro würde ich nie unbesehen bei einer Buchung etwas abschließen.

    Gruß
    Lavcadia

  • Ich frage mich ob von denen die solch eine
    Versicherung abschließen oder wollen, jemals
    die AGB`s der jeweiligen Versicherungsunternehmen
    durchgelesen haben?

    Wer eine Krankheit oder eine Behinderung hat muss
    dies beim Abschluß einer Auslands Krankenversicherung
    angeben. Die Versicherung ist bei Menschen die eine
    Pflegestufe haben sowieso schon ausgeschlossen

    Habe mal das klein gedruckte einer Versicherung kopiert

    § 3 Nicht versicherbare Personen
    I. Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht
    versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen
    sowie Geisteskranke.
    Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen
    Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.
    II. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der
    Versicherte im Sinne von I. nicht mehr versicherbar
    ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.

    § 9 Obliegenheiten
    (1) Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person
    haben auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft
    zu erteilen, die zur Feststellung des Ver siche -
    rungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers
    und ihres Um fanges erforderlich ist.
    (2) Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte
    Person verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer
    beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
    (3) Außerdem ist die versicherte Person verpflichtet, dem
    Versicherer die Einholung von erforderlichen Aus -
    künften zu ermöglichen. Dazu hat die versicherte
    Person insbesondere die Behandler von der
    Schweigepflicht wie folgt zu entbinden:

    Aufgrund dieser Auskünfte ist es möglich das
    der Versicherungsgeber einen Risikozuschlag verlangt


  • Hallo ihr Lieben, 😛

    ich finde es prima, wenn jeder seinen 'Senf' beiträgt........lächeltbreit.

    Im Grunde wollen wir doch nur das eine, [b]sicher verreisen können .

    Deshalb finde ich es sinnvoll, wenn jeder so seine bisherigen Erfahrungen oder Erlebnisse mitteilt.

    @Rollylady
    Du hast vollkommen recht damit, das man die AGB's sorgfältig lesen sollte. Aus diesem Grund haben ich und mein Mann diese Paragraphen gelesen.
    Bisher wurden wir nicht enttäuscht. Deshalb haben wir ja auch eine zusätzliche Krankenversicherung, die nicht nur Jahre besteht, sondern eine automatische Auslandskrankenversicherung beinhaltet. 😎
    Aus diesem Grund haben wir beide einen erhöhten Beitrag.

    Sollten alle Stricke reißen, was ich nicht hoffe, so haben wir ja noch einen ganz lieben Sohn und Hausarzt, der sich kümmern würde.

    Das sind wichtige Dinge, die vorher erledigt und besprochen werden müssen.
    Fazit,

    in diesem Sinne Grüsse von Marianne

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