Förderungen für Behinderte vom Arbeitsamt

Hallo allezusammen,

ich bin neu hier und bei meiner Suche auf Euch gestoßen.

Also kurz zu mir. Ich habe einen Arbeitsunfall gehabt, Sprunggelenk ist kapputt also meine Arbeit auf dem Bau geht nicht mehr. Von der BG wurde eine Umschulung zum Bürokaufmann finanziert. Diese habe ich auch ganz vernünftig abgeschlossen. Jetzt bin ich 40 Jahre alt und Berufsanfänger.
Seit der Umschulung bin ich jetzt über ein Jahr arbeitslos.

Jetzt meine Frage:
Ich habe einen Arbeitgeber gefunden der mich einstellen würde. Er möchte nun natürlich vom Arbeitsamt die Förderung haben weil er einen Behinderten einstellt.
Die Sachbearbeiterin vom IFD meinte: In Niedersachsen ist es mit der Förderungen kein Problem. Der Arbeitgeber hat aber seinen Sitz in NRW. Dort ist aber keine Förderung möglich.
Alles bischen komisch. Kennt sich einer hier aus?

Werden die Förderungen nach SGB III nach Lust und Laune der Sachbearbeiter beim AA verteilt oder hat man ein Recht darauf?

Achso ich habe eine MDE von 30%und Gleichstellung auch.

Hoffentlich kann mir jemand helfen, ich hätte die Arbeitsstelle schon ganz gern.

Tschüß Heini

Antworten

  • Also das SGB III ist ein Bundesgesetz, wie auch alle anderen SGB´s. Die Frage ist, ob wirklich die Agentur in NRW zuständig ist, wenn Du in Niedersachsen arbeitest und wohnst. Die Frage ist, ob in Deinem Fall für die Leistungen nicht eher die BG zuständig ist. Lass doch einfach Deinen künftigen Arbeitgeber das machen. Außerdem kann der Arbeitsgeber noch Leistungen vom Integrationsamt erhalte, wenn z.B. an Deinem künftigen Arbeitsplatz irgendwas umgebaut werden muß.
    Aber zu Deiner Frage nochmal: Das SGB ist ein Bndesgesetz und diese Leistungen sind auch nicht irgendwelche Kann-Leistungen.
  • Hallo Heini,

    für Eingliederungszuschüsse und andere finanzielle Leistungen an Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung einstellen wollen, sind immer die "Heimatarbeitsagenturen" zuständig. Also in Deinem Fall diejenige Agentur, die dann auch hoffentlich wirklich bereit ist, dem Arbeitgeber Deine Einstellung etwas zu "versüßen". Also wende Dich möglichst schnell an die Agentur für Arbeit, die für Deinen Wohnort zuständig ist. Der Arbeitgeber muss sich natürlich auch dort hin wenden. Dies alles müsste übrigens der IFD eigentlich wissen...

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und dass es mit Deiner Arbeitsaufnahme klappt!

    Grüße
    von
    Mubika
  • ich finde, dasd das Arbeitsamt es zahlen muss. Und wenn nicht dann kannst du dich da wehren. Aber wie das nun genau aussieht, würd eich Dir empfehlen wie bei zB VDk dich zu Informieren. Die kennen sich da gut aus und können dir da gut beraten.

    Liebe Grüsse
    Makkal

  • Hallo Heini,

    Wilkommen im Forum.

    Du schreibst;
    Achso ich habe eine MDE von 30%und Gleichstellung auch.

    Wenn dies der Fall ist durch deine BG der ABU = Arbeitsunfall anerkannt ist und es wird eine Unfallrente geleistet durch die BG, ist die BG dein Ansprechpartner - Träger. Zum SGB VII § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Zusatz § 35 Anhang SGB IX. Weiter nach SGB VII § 39 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen + § 39 Anhang SGB IX .

    Wende dich bitte an deinen zuständigen SB = Sachbearbeiter und bringt die Sache gemeinsam auf den Weg. Bekommst du eine Rente durch andere Träger / DRV dann sind diese und das AA dein Ansprechpartner.
    Mfg Lyn 😉


  • Hallo,
    Infos zum Thema Förderungen für behinderte Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Einstellung eines behinderten Mitarbeiters findet ihr hier:

    http://www.myhandicap.de/foerdermoeglichkeiten-handicap.html
    http://www.myhandicap.de/foerderung-behinderung-arbeit-de.html

    Viele Grüße, Iris

  • Hallo Heini, wie bereits schon andere an dieser Stelle geschrieben haben, sind die Sozialgesetzbücher Bundesgesetze und somit auch bundesweit die Gleichen.

    Aber es liegt natürlich im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters, in wie weit eine Förderung aus seiner Sicht nachvollziehbar und sinnvoll ist. Also benötigt jede Entscheidung auch die entsprechenden Argumente. Bei einem geplanten Arbeitsplatz heißt das, in wie weit ist dieser Arbeitsplatz leidensgerecht (bezogen auf deine gesundheitlche Verfassung), welcher Lohn wird gezahlt, kann von einer dauerhaften Tätigkeit ausgegangen werden, ist er sozialversicherungspflichtig usw.

    Da bei dir offensichtlich die BG die Kosten für deine Umschulung bezahlt hat, würde ich zuerst bei denen vorsprechen, was dort an Unterstützung bei einer Arbeitsaufnahme möglich ist.

    Ich hoffe, dass es mit deiner Anstellung

    Viele Grüße

    Michael
  • ....... schnell und gut klappt. (jetzt ist der Satz vollständig)

    Viele Grüße

    Michael
  • Danke an alle.

    Tschüß Heini
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