Musss die Pflegeversicherung,diefür meine alte Wohnung bereits einen Wannenlifter bezahlt hat, nach

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  • Hallo Pierwurm,

    bei Hilfsmitteln geht es bei der Bewilligung nicht danach wieviele Du schon bekommen hast, sondern dach Notwendigkeit. Bei mir war es umgekehrt, ich hatte für meine alte Wohnung einen Duschsessel, den habe ich behalten und für meine neue Wohnung einen Wannenlift bekommen. Habe keine Angst, sondern besorge Dir die Hilfsmittel, die Du brauchst um möglichst viel Slebständigkeit zu haben. Wenn Dein Wannenlift kein Leihgerät ist, sondern es in Deinem Besitz ist, kannst Du ihn sogar behalten. Einen Durschstuhl + einen Wannenlift zu besitzen hat gute Vorteile, wenn man mal fremd übernachten muß.

    Gruß Karin
  • In der Regel hat Karin schon recht, grds. wenn Du einen Duschstuhl brauchst, bekommst Du den auch. Die Frage wird nur sein, warum der Wannenlift nicht ausreicht? Hast Du in der neuen Wohnung nur eine Dusche? Dann wäre das eine Begründung. Allerdings kann die Pflegekasse Dich schon fragen, warum Du jetzt zusätzlich zum Lifter noch einen Duschstuhl benötigst.........
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