habe ich mit 100 % ,Merkz, B auf eine Größere Wohnung, bin einäug, SGB XII, lehnt ab, bekomme alles

meine Behörde lehnt sämtliche Anträge ab,ob mehr Wohnbedarf sowie PC , mit Zubehört, bin einäugig,
sowie auch Renovierung, wird auch abgelehnt,
Ist das Schwerbehindertenrecht, vorangig, vor dem Verwatungsrecht ,auch ein Richter beim Sozialgericht sieht keine Notwendigkeit, für eine Behinderte einen Mehrwohnbedarf, sowie Hilfsmittel, bei einäugigkeit,Restsehfähigkeit von 10-15 % auf dem anderen Auge,
Jede unterstuzung und Hilfe wird generell vom Amt abgelehnt,
bin 100 % schwerbehindert,
auch das persönliche Büdget auf Grund meiner Sehbehinderung, auch Mietrückstände werden abgelehnt, auch nicht Darlehnsweise,
wird abgelehnt,

bitte um dringende Hilfe
wer kennt Stieftungen die mir bei dieser Notsituation finaziell behilflich sein können ?
möchte mal gerne in Urlaub, war nur in Kliniken , wer weis wo man so einen sposor findet ! 292 Rente, und 60 Euro SGBXII !!
Mit freundslichen
Grüßen
Magdalena

Bitte leitet meine Schwierigkeiten weiter an allen zuständigen leute die mir bitte helfen können !

Danke

Antworten

  • Sorry Magdalena,

    aber ich verstehe Deine Ansprüche nicht. Normaler Weise ist es so das man sich seinen Computer selber kauft und auch die Wohnungsrenovierung muß man selber finanzieren. Das dies bei einer Privatperson aus Steuergeldern finanziert werden soll, finde ich nicht in Ordnung. Wenn man das Geld dafür sofort nicht hat, muß man halt drauf sparen. Wobei die Kosten für eine Renovierung durch's selber machen sogar recht günstig werden kann. Pinel und Farbe kosten nicht viel Geld und Freunde arbeiten meißt umsonst. Was Deinen Wohnungswunsch betrifft, so gibt es schon einen Mehrbedarf. Aber nur für Rollstuhlfahrer, weil diese mehr Platz brauchen (+15m²). Tut mir leid, aber so wie Du Dir das vorstellst funktioniert das leider nicht. 😉

    Übrigens ich war seit fünf Jahren nicht mehr im Urlaub, weil ich ihn mir nicht leisten konnte. Wenig Geld zu haben ist nicht leicht, da hast Du Recht. Aber auch wenn man krank ist darf man arbeiten und sich etwas zur Rente hinzu verdienen. Auf diese Weise könntest Du dir einen gebrauchten PC finanzieren. So habe ich zum Beispiel die letzten fünf Jahre für ein neues Zelt gespart, damit ich wenigstens mal ab und zu ein Wochende verreisen kann. Gut, Zelten ist nicht jeder Manns Sache, aber irgend wo gibt es immer eine niesche in der man fündig wird. 😀

    Gruß Karin



    Hier findest Du Stiftungen:
    http://www.myhandicap.de/behinderte_not_hilfe.html
  • [b]Hallo Karin,

    Mir scheint, das dir nicht bewußt hier gewesen ist, das ich momentan nur mit 240 euro zu leben habe,
    ich bin auf einem Auge erblindet und auf dem anderen Augen nur noch 10 ,% -15 %

    hinzu wurde mir vom Augenarzt einen Zoomtext, verordnet, den ich aber nicht anwenden kann zu wenig Arbeitsspeicher, kein Win XP, dann zu kleinen Monitor nur 15 zoll sollte aber dringen 22-24 Zoll haben,
    hinzu wird mir eine Wohnung von 60 Qm abgelhnt, zentral zu einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auch !

    Hinzu habe ich nicht dich hier persönlich angefragt, sondern eben zur Kenntnis gegeben wie eine Behörde mit einer Schwerbehinderte, verfahren,

    Bekomme auch nichtmal das persönliche Büget zur unterstützung, meiner Sehbehinderung sowie auch G ehbehinderung,
    Wieso haben Behinderte eigentlich keine Ansprüche auf teilhabe am gesellschaftlichen
    Leben zu stellen,
    Behinderte sind nicht zu deskriminieren, sondern zu intrigieren, dafür stehen auch Gelder extra zu Verfügung sowie auch für Behinderte am Beruflichen Leben,

    ich wünschte ich könnte eine Verbesserung meiner Erkrankung erreichen , um somit wieder arbeiten zu könnnen , jedoch ist das leider nicht mehr möglich,

    Ab august habe ich mal ein ziel in eine Werkstatt zu gehen, erstmal ein praktikum !
    dann sieht man weiter , damit ich eine Strucktur wieder bekommen in meinem Altag !

    werde nicht noch mehr meine Gesundheit auf grund der Behörden verschlimmern,

    aber vielen dank für deine Antwort !
    Liebe grüße Magdalena
    [/b]
  • Hallo Magdalena,

    ich leite deinen Thread an unseren Fachexperten für Persönliches Budget weiter.
    Vielleicht weiß er einen Rat für dich.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Magdalena,

    meine Kollegin hat mich gebeten, diese Angelegenheit zu übernehmen.

    Also, um erstmal ein wenig Ordnung hier rein zu bringen: Verstehe ich richtig, dass Du...

    ... eine größere Wohnung haben willst?
    ... Deine jetzige Wohnung renoviert werden soll?
    ... Du einen PC mit großem Bildschirm brauchst?
    ... Du in den Urlaub fahren willst?
    ... Deine Mietrückstände übernommen werden sollen?
    ... Du das Persönliche Budget haben möchtest?

    Du hast einen GdB von 100 und das Merkzeichen B in Deinem Ausweis. Obwohl Du gehbehindert und fast blind bist, hast Du aber keine weiteren Merkzeichen, richtig?

    Ich freue mich auf Deine Antwort und darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀

    Vorab jedoch schon mal die Information: Urlaub ist Luxus und wird daher von keinem Kostenträger der Welt bezahlt.
    Da hat KarinM also absolut Recht.
  • Hallo Magdalena, deine Situation ist schwierig, und persönlich tut es mir sehr leid für dich.
    Vielleicht solltest du folgendes mal versuchen, zumindest aber überdenken:
    1. Kannst du vielleicht noch ein Merkzeichen z.B. G oder aG also gehbehindert, aussergewöhnlich gehbehindert oder H für hilflos bekommen?
    Dir würden dann mehrere Hilfen offenstehen. Z. B. Steuererleichterungen, benutzung öffentlicher Verkehrsmittel...
    2. Hast du eine Pflegestufe schon oder sie wenigstens beantragt?
    Wenn nicht bitte versuchen bei deiner Pflegekasse.
    Solltest du hierauf Anspruch haben so kannst du Pflegegeld bei Stufe 1 sind es 215,-Euro beantragen.
    3.Da du Mietrückstände hast, und vermutlich auch andere Sculden, nimm Kontakt zu einem Schuldenberater auf (Wichtig: einen anerkannten z.B. von der Stadt oder Caritas, erkundige dich bei deiner Gemeinde) der kann dir weiterhelfen!!!!!
    Evtl. kommt eine Verbraucherinsolvenz für dich in Frage, damit wären deine monatlichen Belastungen bei 0,- euro, abgesehen von deinen normalen Verpflichtungen, also Strom, Gas, Miete, die müssen natürlich bezahlt werden, aber deine Raten wären nicht mehr fällig!
    4. Hast du keinen Anspruch auf Wohngeld? Frage bei der Wohngeldstelle bei deiner Gemeinde nach, die helfen dir weiter.
    Stelle den Antrag, er kostet nichts, du kannst nur profitieren, wenn kein Anspruch besteht verlierst du nichts!
    Hoffe ich habe dir weitergeholfen, versuche es.
    Gruss nikkil
  • Hallo!
    Ein kleiner Tipp von mir.
    Wenn dein Monitor zu klein ist, solltest du mal sehen ob du das Lesegerät an den Fernseher anschließen kannst. Wenn nicht solltest du mal Mit dem Händler sprechen ob du das LesegerätUmtauschen kannst welches dafür geeignet ist. Um am PC arbeiten zu können, gibt es gute Kostenlose Programme.
    Oldman

  • Hallo Magdalena,

    wichtig wäre vielleicht auch, zu erfahren, wie/wodurch Du das eine Auge bzw. das Augenlicht des anderen Auges verloren hast?!

    Du hast insgesamt Deine Begründungen für die Ansprüche total unangemessen formuliert. Kein Sachbearbeiter wird Dir wegen Urlaubswunsch ein Persönliches Budget "sponsern" und die Mietschulden hast Du dir auch selbst zuzuschreiben; solche Schulden haben mit Deiner Behinderung wenig zu tun. Wo kämen wir denn hin, wenn solche Fälle alle zulasten der Allgemeinheit gingen?

    Fakt ist jedoch, dass Dir ein GdB von 100 anerkannt wurde?! Somit dürften Dir auch entsprechende Leistungen zustehen, aber doch nicht so!

    Grüße von mir

  • magdalena44 hat geschrieben:
    [b]Hallo Karin,

    Mir scheint, das dir nicht bewußt hier gewesen ist, das ich momentan nur mit 240 euro zu leben habe,
    ich bin auf einem Auge erblindet und auf dem anderen Augen nur noch 10 ,% -15 %

    hinzu wurde mir vom Augenarzt einen Zoomtext, verordnet, den ich aber nicht anwenden kann zu wenig Arbeitsspeicher, kein Win XP, dann zu kleinen Monitor nur 15 zoll sollte aber dringen 22-24 Zoll haben,
    hinzu wird mir eine Wohnung von 60 Qm abgelhnt, zentral zu einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auch !

    Hinzu habe ich nicht dich hier persönlich angefragt, sondern eben zur Kenntnis gegeben wie eine Behörde mit einer Schwerbehinderte, verfahren,

    Bekomme auch nichtmal das persönliche Büget zur unterstützung, meiner Sehbehinderung sowie auch G ehbehinderung,
    Wieso haben Behinderte eigentlich keine Ansprüche auf teilhabe am gesellschaftlichen
    Leben zu stellen,
    Behinderte sind nicht zu deskriminieren, sondern zu intrigieren, dafür stehen auch Gelder extra zu Verfügung sowie auch für Behinderte am Beruflichen Leben,

    ich wünschte ich könnte eine Verbesserung meiner Erkrankung erreichen , um somit wieder arbeiten zu könnnen , jedoch ist das leider nicht mehr möglich,

    Ab august habe ich mal ein ziel in eine Werkstatt zu gehen, erstmal ein praktikum !
    dann sieht man weiter , damit ich eine Strucktur wieder bekommen in meinem Altag !

    werde nicht noch mehr meine Gesundheit auf grund der Behörden verschlimmern,

    aber vielen dank für deine Antwort !
    Liebe grüße Magdalena
    [/b]


    Hallo Magdalena,

    wenn Du von 240€ lebst, dann läuft bei Dir irgend was schief. Du kannst bestimmt ergänzende Sozialleistungen oder eine ähnlich Ergänzug zu Deinen 240€ bekommen. Ob zu den Sozailleistungen ein PC und Urlaub gehört, kann ich mir nicht vorstellen. Tut mir leid wenn Du Dich von mir angegriffen fühltest, aber Deine Eingangsfrage hörte sich für mich so an, als ob Du überhöhte Ansprüche geltend machen möchtest, nur weil Du eine Behinderung hast. Für uns gibt es nun mal keine Extrawurst, egal wie krank wir sind. Aber als Frührenter solltest Du ein Einkommen haben, das mindestens dem Hartz IV Niveau entspricht. Das Du mit 240€ auskommen mußt ist natürlich nicht richtig. Das kannst Du selbstverständlich ändern.

    Gruß Karin
  • magdalena44 hat geschrieben:

    bitte um dringende Hilfe
    wer kennt Stieftungen die mir bei dieser Notsituation finaziell behilflich sein können ?
    möchte mal gerne in Urlaub, war nur in Kliniken , wer weis wo man so einen sposor findet ! 292 Rente, und 60 Euro SGBXII !!



    Hallo Magdalena,

    sehe ich das richtig, das die obige Zahl dein monatliches Budget ist ? Das entspricht dem Hartz IV-Satz, viel mehr habe ich auch nicht, obwohl ich noch halbtags arbeite.

    Liege ich richtig, das dir Miete und Heizkosten von der ARGE o.ä. bezahlt werden ?

    60 qm Wohnfläche für eine alleinstehende Person sind utopisch, 50 qm realistisch und die werden auch gewährt.

    Welches PC-Programm hast du denn, das es dort keinen eingebauten Zoom hat, oder, reicht der nicht ?

    Hast du einen Screenreader ? Hier kannst du kostenlos einen auf deinen PC laden :

    Screenreader download

    Sonst wurde schon alles gut beantwortet .. ach ja, Urlaub würde ich auch gerne mal wieder machen ! 😉

    EDIT :

    Folgendes habe ich gerade in einem älteren Beitrag von dir gefunden :

    Magdalena44 hat geschrieben:guten Tag , Bin 44 Jahre 100 % Schwerbehindert, Merkz,G,B,Rf.
    sowie auch auf einem Auge Erblindet, sowie eine Restsehfähigkeit von 0.002- 0.003 %


    In deinem Beitrag auf dieser Seite schreibst du 10 - 15 % ... wovon müssen wir denn jetzt ausgehen ?

  • hallo liebe leute,
    also mal so formuliert,
    1. 359 Euro Regelsatz, von SGB XII.minus
    292 Euro rente nicht und !!!!!!
    61 Euro Mehrbedarf für Schwerbehinderung,
    238 Euro Miete, 22,80 Nutzung für EBK,
    51,25 für Heizung, ende !

    von meinem Einkommen zahle ich strom 48 Euro,
    sowie 38 Telefon/ Internet gebühren mit Flate.


    also ich habe nicht einmal kein vollen regelsatz!

    Ihr schreibt,
    1 person 45 qm , maximal 50 qm ist richtig,

    2, anwälte die Schwerbehinderten haben mit erklärt, das ich mit Merkz, G
    eine 60 qm zustehn würde,

    außerdem erklärt man das mir eine Km von 238 Euro, sowie keine Nutzungsgebühr
    EBk, sowie ebenso den dazu mit angemietenden Tiefgaragenstellplatz,
    nicht zu Miet und Unterkunfskosten gehören,
    meine Km in dieser zentralen Wohnung, zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie
    ärzten sowie auch Einkaufsmöglichkeiten sind
    außerdem habe ich nun schon einen Rollator seit ende letzten jahr den ich schon mehr und mehr zur unterstützung, nehmen muß auf grund meiner auch durch die Einäugigkeit
    seit anfanng 2008, sowie auch durch meine ständigen angst panikattacken, sowie die schwerere Poloneuropathie, in den Beinen und Füßen,
    , es geht hier nicht um 200 oder 300 Euro sondern eben darum , das die hiesige Wohnung, behinderten gerecht in den Eingängen vom Haus sowie auch dem Wohnungeingänges für einen Rollstuhl , oder rolator ,

    nun dürfte ich Ihne wohl ausreichend, informationen mitgeteilt haben.

    mit freundlichen

    Magdalena
    Wie ihr seht kann man so mit einer fastblinden frau , die täglich durch meine Diabetes nun auch mit einer Vollerblindung zu rechnen ist,
    dies wurde auch durch ein fachärztärtzliches Gutachen hervor gerufen nun seit 2007 dann habe ich eben Merkz. B
  • Hallo Magdalena,

    leider ist Dein Anliegen nicht gut zu verstehen. Ich verstehe auch nicht ganz Deine Auflistung von Zahlen. Fakt ist, Du hast ein gehöriges gesundheitliches und finanzielles Päckchen zu tragen. Wir alle hier im Forum haben mehr oder weniger viel zu schultern. Ich zum Beispiel sitze im Rollstuhl und bin zusätzlich noch Lungen- und Herzkrank. Das Du Dich in Deiner Situation nicht wohl fühlst verstehe ich. Aber keiner von uns kann zaubern. Auch wenn Dir ein Auge fehlt und das andere an Sehkraft nach läßt, Du bist nicht ärmer dran als andere hier. Du kannst die Gesetze nicht ändern. Einen Mehrbedarf an Wohnraum steht nur Rollifahrern zu, weil zum einen die Hilfsmittel viel Platz benötigen und ein Rollifahrer sich zum anderen nicht hinstellen kann um Hängeschränke zu benutzen. Ein Rollifahrer kann seinen Stauraum nicht in die Höhe bauen, sondern nur in die Breite. Deshalb und um sich in seiner Wohnung mit seinem Rollstuhl bewegen zu können braucht er mehr Wohnraum. Fußgängern wie Dir stehen daher nur 45-50 m² Wohnraum zu. Du kannst laufen und hast keinen Rollstuhl. Du brauchst nicht mrhr Platz als andere Fußgänger.

    Was Deine finazielle Situation an geht, können wir User das nicht ändern. Wenn Du meinst das Dein Einkommen unter dem Regelsatz liegt, dann mußt Du dem Geld hinter her laufen und die Anträge dafür stellen und bei Bedarf Widerspruch ein reichen. Ich weiß ein Leben mit einer Behinderung oder einer schweren Krankheit ist nicht leicht, aber leichter zaubern kann das auch keiner. Das geht nur durch kämpfen. Du hast Deine Fragen hier schon mehrfach gepostet und gute Antworten bekommen, also kämpfe! Renn den Behörden die Türen ein und laß nicht locker, wenn sie Dir zu wenig Geld geben. 😉

    Lieben Gruß
    Karin



    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=anspruch-auf-f%F6rdermittel-eigen-erwerb-eigentumswohnnungbei-nutzungbin-100-schwerbehindert-schwerst-sehbehindert-merkzgbrf&tx_mmforum_pi1[tid]=4153&tx_mmforum_pi1[action]=list_post
  • Hallo magdalena,
    ich werde deine Anfrage an unsere Anwälte weiterleiten. Hab bitte ein bisschen Geduld, sie werden dir sicherlich weiterhelfen können.

    Viele Grüße,

    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    ihre Anfrage wurde bereits durch mehrere Mitglieder kommentiert und wir hoffen, dass ihre Fragen bereits zum Teil zufriedenstellend beantwortet wurden.

    Hinsichtlich der Ihnen zustehenden Wohnfläche stimmen wir den bereits gemachten Angaben zu.

    Grundsätzlich beträgt die angemessene Wohnfläche für eine Person 45-50 qm.

    Grundlage der Bemessung der benötigten Wohnfläche ist die Bedarfsermittlung von Wohnfläche nach DIN 18022, DIN 18025-1 und DIN 18025-2.

    Dabei umfasst die DIN 18025-1 speziell die Richtgröße von Wohnungen für Rollstuhlfahrer, während die DIN 18040-2 Richtgrößen für Wohnungen für allgemein behinderte Menschen umfasst.

    Demnach hat ein Rollstuhlfahrer aufgrund seines höheren Platzbedürfnisses einen größeren Anspruch auf Wohnfläche.

    Ziel der DIN 18040-2 ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung.

    Auf Grundlage dieser Berechnung kommt eine blinde Person zu einem Bedarf von 54,50 qm. Glücklicherweise besitzen Sie auf dem einen Auge noch ihre Sehkraft, so dass hier von dem normalen Bedarf, dh. 45-50 qm ausgegangen werden kann.

    Falls Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie diese noch einmal konkret zu formulieren.

    Florian Teßmer - Rechtsanwälte Janssen & Maluga
  • Hallo Magdalena 44,

    Das was vorherige schon geschrieben haben mit Pflegegeld usw. berücksichtigen.
    Weiter weiß ich daß ein angemessener PC als Hilfsmittel anerkannt wird, allerdings ohne Internet und PC Installationskosten. Das übrige was mit Schreib- und Sehhilfen zu tun hat, muß genehmigt werden.

    Gruß

    Surfer
  • magdalena44 hat geschrieben:
    meine Behörde lehnt sämtliche Anträge ab,ob mehr Wohnbedarf sowie PC , mit Zubehört, bin einäugig,
    sowie auch Renovierung, wird auch abgelehnt,
    Ist das Schwerbehindertenrecht, vorangig, vor dem Verwatungsrecht ,auch ein Richter beim Sozialgericht sieht keine Notwendigkeit, für eine Behinderte einen Mehrwohnbedarf, sowie Hilfsmittel, bei einäugigkeit,Restsehfähigkeit von 10-15 % auf dem anderen Auge,
    Jede unterstuzung und Hilfe wird generell vom Amt abgelehnt,
    bin 100 % schwerbehindert,
    auch das persönliche Büdget auf Grund meiner Sehbehinderung, auch Mietrückstände werden abgelehnt, auch nicht Darlehnsweise,
    wird abgelehnt,

    bitte um dringende Hilfe
    wer kennt Stieftungen die mir bei dieser Notsituation finaziell behilflich sein können ?
    möchte mal gerne in Urlaub, war nur in Kliniken , wer weis wo man so einen sposor findet ! 292 Rente, und 60 Euro SGBXII !!
    Mit freundslichen
    Grüßen
    Magdalena

    Bitte leitet meine Schwierigkeiten weiter an allen zuständigen leute die mir bitte helfen können !

    Danke



    Ach du meine Güte Magdalena - LEIDER LEIDER sehe ich deine Frage FÜNF JAHRE zu spät (das bricht mir mein Herz, wirklich! 😢 ) Ich hätte dir zu ALLEN Punkten eine Hinweis/Hilfe, eine Erklärung sowie Stellungnahme geben können - egal ob "Urlaub" (Erholungsanspruch), PC (Anspruch auf Telekommunikations/Hardware) - Fehlentscheidungen und Vorgehen, selbst durch ein Sozialgericht zu einem bestimmten Fall/Vorgang/Sachverhalt X etc. etc.

    Ich habe wirklich nur zwei "Antworten" auf dein Anliegen hier gelesen - und dieser BULLSHIT (mit Verlaub!) hat schon gereicht!!!

    Schreib mich gerne privat an.

    Liebe Grüße,
    Seda
  • Seda3979 hat geschrieben:





    Ich habe wirklich nur zwei "Antworten" auf dein Anliegen hier gelesen - und dieser BULLSHIT (mit Verlaub!) hat schon gereicht!!!

    Schreib mich gerne privat an.

    Liebe Grüße,
    Seda


    hey seda,
    hast du dich nur angemeldet um hier abzulaichen? bischen aufmischen?
    nach 4 jahren ist die te sicherlich im bilde.
    ob den rechtsanwälten gefällt daß ihr beitrag bullshit genannt wird?
    troll dich
    biene
  • Hallo Seda,

    wir freuen uns immer, wenn wir dazu lernen können. Teile Deine Wissen daher doch bitte mit der gesamten Community 😀
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