wo bekomme ich in allen hilfe mein mann ist durch krankheit im rollstuhl und keiner hift mir

ich suche nach hilfe den sozialarbeiter der in der klinik ist hilft mir nicht !!! brauche eine rollstuhl gerechte wohnung ,und auch andere hilfe ich habe keine ahnung was ich alles machen muss !!!

Antworten

  • Hallo Bamby,

    erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.

    Vielleicht kannst du noch ein wenig mehr schreiben, denn so weiß ich leider nicht was du an Hilfe brauchst und in welchen Bundesland du wohnst.

    Du schreibst der Sozialarbeiter der Klinik hilft dir nicht. Das heißt, du bist noch in der Klinik oder?

    Wünsche dir alles Liebe und Gute

    STUBSI 😉
  • Moin,
    was ich weiß, wer bei so etwas weiterhilft sind Pflegeberatung und Behindertenhile.


  • Hallo Bamby!

    Ein herzliches Willkommen hier im Forum.

    Wenn Du die Beiträge durchschaust,wirst Du bestimmt einiges finden,
    was für Dich hilfreich erscheint. 🥺

    Wenn nicht,versuche einen Schritt um den anderen zu gehen.Viele hier werden und
    können Dir die nötigen Tips und Ratschläge zu kommen laßen.

    Dazu gibt es hier auch Experten in vielen Bereichen,die großartige Arbeit leisten.
    Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
    Das kannst Du hier ändern.Dazu wünsche ich Dir viel Erfolg.Nur Mut
    Gruß
    SENDRINE 😺

  • Hallo Bamby,

    sei herzlich willkommen im Forum.

    Leider hast Du nicht geschrieben, welcher Träger, für Deinen Partner zuständig ist. Ist es die KK = Krankenkasse oder ein anderer Träger ? Denn aus dem Träger entwickelt sich die Zuständigkeit & Leistungsrecht / Anspruch und die Verpflichtung zum Antragsteller und dann könnte ich Dir mehr schreiben zu der Thematik, ok. Und das Bundesland wäre wichtig. Doch lese Dich ins Forum ein wenig ein in die Beiträge vieleicht findest Du schon Antworten, die auch Euch bewegen.

    In diesem Sinne, Lg Lyn 😉
  • 😛 wir wohnen in heidelberg baden würtenberg und und wir sind in der IKK heidelberg !!!!!!! nein nicht ich bin im kh sondern mein mann !! leider und er wird bald nach hause kommen aber ich habe noch wie gesagt keine ahnung was ich alles machen soll und wo ich etwas beantragen soll !!! Woher z.b soll ich wissen ob ich ein kh bett brauche , einen tolleten rollstuhl , und so weiter 😡 😡 !!! den wie gesagt ich warte schon seit langer zeit, das der sozialarbeiter mir das schreiben fertig macht, das ich brauche für die behörden , das ich schneller eine wohnung bekomme den in 3 monaten ist er da UND DANN ????? WO SOLL ER DANN HIN ICH KANN IHN JA NICHT IM FLUHR STEHEN LASSEN WEIL ER NICHT DIE TREPPEN HOCH KOMMT ZUR WOHNUNG !!! UND ER WIRD MIT DEM ROLLI NICHT DURCH DIE TÜR PASSEN !!
  • Hallo,Bamby
    Wenn der Sozialarbeiter nicht in die Socken kommt, wende dich an seinen Vorgesetzten.
    Denn du hast natürlich Recht, wenn dein Mann nach Hause kommt, dann sollte das Zuhause natürlich schon vorbereitet sein und das braucht eben auch Zeit.Ich würde mich direkt an die Kasse(IKK) wenden, denn die haben Leute, die dich beraten können und dir helfen.
    Ich wünsche euch alles Gute und das alles so wird, wie du es dir vorgestellt hast.
    Viele Grüße , rolf
  • 😛 JA DAS HABE ICH MORGEN AUCH VOR ABER ICH MUS MORGEN BIS UM HALBA DREI SCHAFFE GEHEN ; UND DANN WOLLTE ICH ZUR IKK FAHREN DEN ES KANN NICHT SEIN DAS ICH DEN FRAGE OB ICH EIN KH BETT BRAUCHE UND ER MIR SAGT DAS WEIS ER NET ODER EINE TOILETTEN STUHL WEIS ER NET UND SO GING ES WEITER UND ER HING NUR AM TEL HAT SICH GARNICHT RICHTIG MIT UNS BESCHEFTIGT SONDERN ES WAR IHM ALLES ZU VIEL ANSCHEINEND !!! ABER DAS WAR ANSCHEINEND WICHTIG FÜR IHN ZU SAGEN DAS ER SCHON SEIT 30 JAHREN IN DER ORTOPEDIE ARBEITET UND ER WEIS VON NICHTS DAS IST SUPER GRÜSE VON BAMBY 😢 😺
  • Liebe Bamby,..

    nicht gleich kopflos werden bitte, ein wenig Zeit verbleibt. Und sicher gebe ich Dir Recht das die Einstellung durch den Sozialarbeiter nicht ok ist zu und in der Situation.

    Als erstes suche den Kontakt / in der Kommunikation mit dem behandelnden Arzt in der Klinik in der Dein Partner sich zur Zeit befindet. Hier kannst Du ganz allgemeine Fragen stellen, wie, was benötigt mein Mann in der Zukunft an Hilfsmittel um den ganz normalen Alltag zubewältigen. In der Körperpflege, Mobilität, Pflege etc.

    Da Du nichts`in der Form der Einschränkungen / Behinderung geschrieben hast. Stelle die Fragen so bitte; Ist in der Zukunft, im Alltag, ein Pflegebett erforderlich, besondere Unterlagen im Bett, Windeln, Toilettensitz / Erhöhung, Haltegriffe, Einstiegshilfen um in die Dusche zu gelangen, Wannenlift, eigenen Rolli, etc. Rezept vom behandelnden Arzt ausstellen lassen bei der KK einreichen.

    In wie weit kann Dein Mann den Alltag alleine bewältigen ? Dann müsste hier ein Antrag auf Pflegestufe gestellt werden bei der KK = Krankenkasse. Diese kann jedoch auch bereits in der Klinik ermittelt werden. Wichtig, Leistungen aus der Pflegeversicherung werden bei positiven Bescheid ab Antrags - Datum fällig und gewährt.

    Reicht die eigene Vorstellung nicht aus in der Praxis im Wohnfeld gibt es eine einfache Hilfe dazu. Nimm Dir bitte einen Zollstock einen Stuhl, klappe den auf 75 - 80 cm aus und stelle den Stuhl in die einzelne Türrahmen, so weißt Du ob Dein Man ungehindert in den jeweiligen Wohnbereich kommt mit dem Rolli. Gleiches gilt für Treppen, Stufen, Fahrstühle etc. Befindet sich die Wohnung in der ersten Etage so kann dies mit Hubrampen, Schienen überwunden werden. Anträge dazu auch bei der KK = Krankenkasse stellen bitte. Liegt die Wohnung höher ohne Fahrstuhl dann müsste ein Umzug auf den Weg gebracht werden.

    Dies wäre grob dazu. Erst wenn Du all auf diese Fragen Antworten hast, weißt Du welche Anträge Du stellen musst und was Dein Mann benötigt. Nur wenn Du die Antworten kennst zum Bedarf, kannst Du so Schritt um Schritt die Dinge auf den Weg bringen.

    Wichtig wäre noch zu Wissen das Alter, steht Dein Partner noch im Berufsleben ? Wenn ja müssen hier auch Dinge mit in den Zukunftsprozess einfließen durch das Integrationsamt. Steht der Partner nicht mehr im Beruflichen Leben, dann sind Dinge zur DRV wichtig.

    Wichtig wäre auch die Feststellung / GdS = Grad der Schädigung durch das Versorgungsamt. Antrag stellen bitte beim Versorgungsamt.

    Für Dich zu Erklärung was dies heißt und bedeutet:

    Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Während der Begriff GdB in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht verwendet wird (Teil 2 SGB IX), taucht der GdS im sozialen Entschädigungsrecht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auf.
    Der GdB kann - ebenso wie der GdS - zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

    Wer legt den GdB und den GdS fest?

    Der Grad der Behinderung und der Grad der Schädigungsfolgen werden durch ärztliche Gutachter bemessen.

    Für die Eintragung im Schwerbehindertenausweis wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Dieser errechnet sich jedoch nicht einfach aus den einzelnen addierten GdB mehrerer Beeinträchtigungen! Die Festlegung ist komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird.
    Die Kriterien für die Bestimmung des GdB uns des GdS sind seit dem 1.1.2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ("Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen").

    Vormals galten die so genannten "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht". Die Anhaltspunkte werden nicht mehr aktualisiert.

    GdB und GdS - Was ist der Unterschied?

    Seit dem 1. Januar 2009 gilt, wie oben bereits erwähnt, die "Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen".

    Darin wird der so genannte GdS, der Grad der Schädigungsfolgen, erläutert. Der Grad der Schädigungsfolgen hat die frühere MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit, abgelöst. GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.

    Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. Aus dem GdB und aus dem GdS ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen! GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.

    Das wäre es grob, solltest Du etwas nicht verstehen so melde Dich bitte nochmals. Ich wünsche Dir Kraft zu all den Dingen. Mfg Lyn 😉
  • Liebe Bamby,

    ich habe eine Freundin die auch im Rollstuhl ist. Sie hat vorher auch nicht behindertengerecht gewohnt.

    Bei ihr war es so, dass sie nicht eher aus der Klinik entlassen worden ist bevor ihr persönliches Umfeld eben barrierefrei gestaltet war.

    Sie musste umziehen in eine neue Wohnung und bevor sie nachhause kam wurde das alles für sie organisiert.

    Vielleicht ist bei euch im Ort auch ein Behindertenbeauftragter der dir auch zur Seite stehen kann.

    Alles Liebe und Gute wünscht euch

    STUBSI 😉
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