Wird Mehrbedarf nur bei Erwerbsunfähigkeit und Anspruch auf Sozialhilfe gezahlt???

Ich habe heute meinen Antrag auf ALGII abgeben wollen. Da ich einen GdB von 60 habe mit Merkzeichen G, habe ich gleich mal den Mehrbedarf von 36% angesprochen, da ich gleichzeitig an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehme.

Die Antwort war, dass das für ALGII nicht gelte, nur wenn ich erwerbsunfähig wäre und Anspruch auf Sozialhilfe hätte.
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Weiß jemand, ob es Mehrbedarf auch für ALGII gibt???

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