Wird Mehrbedarf nur bei Erwerbsunfähigkeit und Anspruch auf Sozialhilfe gezahlt???
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Ich habe heute meinen Antrag auf ALGII abgeben wollen. Da ich einen GdB von 60 habe mit Merkzeichen G, habe ich gleich mal den Mehrbedarf von 36% angesprochen, da ich gleichzeitig an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehme.
Die Antwort war, dass das für ALGII nicht gelte, nur wenn ich erwerbsunfähig wäre und Anspruch auf Sozialhilfe hätte.
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Weiß jemand, ob es Mehrbedarf auch für ALGII gibt???
Die Antwort war, dass das für ALGII nicht gelte, nur wenn ich erwerbsunfähig wäre und Anspruch auf Sozialhilfe hätte.
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Weiß jemand, ob es Mehrbedarf auch für ALGII gibt???
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Nein. Mehrbedarf wird auch bei der ARGE und beim Kindergeldzuschlag gewährt.
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