Reha trotz Rente?

Die DRV hat mir zum dritten Mal infolge (jährlich) wieder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bewilligt, was mich natürlich unheimlich freut, da ich durch diese Maßnahmen bisher sehr viel Kraft tanken konnte und auch mein Minijob ließ sich wieder recht gut bewältigen – zumindest eine zeitlang, wobei man sicherlich nicht von einer ‚Wunderheilung‘ sprechen kann.

Nun hat mich ein Satz in diesem Bescheid ziemlich stutzig gemacht:
„Über Ihren Rentenantrag wird nach Abschluss der Leistungen entschieden“.

Ich hatte 2008 zwar einen Antrag auf EM-Rente gestellt; dieser wurde damals jedoch abgelehnt, da die allgem. Wartezeit nicht erfüllt war und nicht hinreichend Pflichtbeiträge geleistet wurden. Das Thema „Berentung“ war somit eigentlich für mich vom Tisch.
Ich frage mich natürlich jetzt, über welchen Rentenantrag nun nach Abschluss der Leistungen entschieden werden soll und ob mir bei einer etwaigen Berentung bzw. Teilberentung künftig überhaupt noch Rehamaßnahmen durch die Deutsche Rentenversicherung zustünden? Bisher hat sich die DRV stets sehr großzügig, unkompliziert und hilfsbereit gezeigt und ich würde es wirklich sehr bedauern, wenn ich diese Leistungen nicht mehr erhalten würde. Fakt ist, dass die Zahlung einer Rente für die DRV günstiger käme, als weitere (Jährl.) Rehamaßnahmen. Jetzt fürchte ich, jemand hat dort seinen Taschenrechner zur Hand genommen.

Oder ist es so, dass automatisch ein Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird? Ist es beim Rentenbezieher nicht sogar so, dass dann die Krankenkasse für die Reha zuständig wäre? Ich bin mir fast sicher, dass mir im Falle einer Berentung tatsächlich nur gesundheitliche Nachteile entstehen würden und weiß nicht, wie ich nun auf dieses Schreiben reagieren soll. Selbst, wenn ich den (nicht nennenswerten) Betrag meiner (möglichen) Rente selbst für die Reha-Maßnahmen „ansparen“ würde, hätte ich vermutlich dennoch ein Minus. Meinen Minijob möchte ich noch so lange wie möglich ausführen, um mir die Teilhabe am Berufsleben zu erhalten – und schließlich muss ich nicht mit den Füßen tippen. Ich arbeite auf 400-€-Basis und stocke meine Rentenversicherungsbeiträge seit einiger Zeit selbst auf, aber daran, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, hat sich doch eigentlich nichts geändert. Irgendwie gefällt mir nicht, dass ich nun möglicherweise "zwangsberentet" auf die Couch verbannt werden soll – oder steckt mir da was im falschen Hals?
Soll ich die Sache einfach erstmal „so laufen“ lassen? Wer kann mir dazu etwas raten?
viele liebe Grüße
Manu

Antworten

  • Hallo Zornesröschen, wir werden einen unserer Fachexperten um Rat fragen. Bitte hab ein wenig Geduld.

    Viele Grüße, Iris Redaktion MyHandicap
  • Liebe Iris,

    ich darf meine Anfrage zur Erinnerung nach oben schieben?

    Lieben Dank.

    Manu
  • Hallo Zornröschen, 😀

    das hört sich für mich wie eine Reha zur Beurteilung für Berentung an.

    Bei mir war das ähnlich, doch ich konnte auch nicht mehr arbeiten, und kam mit dem Anfang der Reha rückwirkend in Erwerbsminderungsrente.

    Ich würde folgendes machen, heute gilt erst Reha vor Rente. Die werden dich fragen ob du in Rente gehen willst.
    Heutzutage ist das von der Beurteilung der Ärzte abhängig, ob du dich in einem 'rentenfähigen Krankheitszustand' befindest.

    Allerdings durfte ich zuerst nicht arbeiten, bzw hinzuverdienen, weil befristet berentet. Das würde ich heute auch nicht schaffen, obwohl ich unbefristet berentet bin, und ich per Minijob hinzuverdienen darf.

    Solltest du weiter arbeiten wollen, dann würde ich das punktum mitteilen.

    Meine geplante Kur ist im moment beim DRB, und da ich unbefristet berentet bin, zieht sich das, da mehrere Abteilungen/Häuser dafür zuständig sind.
    Es ergeben sich Schwierigkeiten womit ich auch nicht gerechnet habe.
    Momentan ist es beim Medizinischen Dienst, doch habe ich nicht gewusst, das ich eine Reha haben soll, da ich die Kur ursprünglich bei der KK gestellt habe.

    Es ist im moment einfach chaotisch. 👿

    Ich wünsche dir noch viel Glück dabei, und das du deine Wünsche auch durchbekommst.

    Ganz liebe Grüsse von Marianne
  • Hallo Marianne,
    lieben Dank für Deine Mitteilung!

    Ich habe nicht gewusst, dass die DRV automatisch Reha-Anträge in Rentenanträge umwandelt. *fragendguck*
    Ich hätte ja auch gar nichts dagegen, Rentenleistungen zu beziehen; allerdings wäre ich absolut nicht damit einverstanden, wenn dadurch künftige Rehamaßnahmen "gestrichen" werden, denn diese brauche ich auch weiterhin! Ich fürchte, meine KK würde sich weniger großzügig zeigen. Meinen 400,-- €-Job darf ich, soweit ich weiß, auch bei voller EM-Rente weiter ausführen und das ist mir auch sehr wichtig; zur weiteren Teilhabe am Arbeitsleben. Ich glaube schon, dass ich mich im „rentenfähigen Krankheitszustand“ befinde; mehr als 3 Std. täglich sind mir nicht mehr möglich.

    Ich denke, ich werde jetzt mal entspannt meine Reha antreten und dann mal weiterschauen….
    Für Deine Rehabewilligung drücke ich Dir meine Däumchen!

    Ganz liebe Grüße
    Manu

    😉
  • Hallo Zornroeschen,

    nur wenn eine Reha-Kur Deinen Gesundheitzustand nicht bessert, wird man Dir empfehlen in Frührente zu gehen. Solange Du, trotz schwerer Krankheit, Arbeitsfähig bist, mußt Du keiner Bitte Deine Rente ein zu reichen nach kommen. Warscheinlich hat Deine Rentenkasse rein formel diesen Satz da rein gedruckt, weil eine Reha-Kur oft als Parameter für das Ja oder Nein einer Rentenbewiligung genommen wird. Bei mir war das auch so. Bevor ich zur Kur fuhr, war ich ein halbes Jahr krank geschrieben und nach drei Monaten Kur konnte ich immer noch nicht zurück in meinen Job. Deshalb riet man mir damals auch in Frührente zu gehen. Ich hatte damals meiner Frühberentung zugestimmt, weil ich lebensbedrohlich krank war. Ich hätte aber auch nein sagen können. Dann wär ich wieder arbeiten gegangen.

    Du bestimmst wann Du in Rente gehst, kein anderer. 😉

    Gruß Karin
  • Danke, das hilft mir schon wieder etwas weiter.

    Hab auch noch einen interessanten Link gefunden:
    http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/download/info_reha_und_rente.pdf

    freundliche Grüße
    Manu
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.

    Grundsätzlich ist es so, dass nach der Reha festgestellt wird, ob eine Rentenleistung in Betracht kommt. Ergibt sich aus der Beurteilung, dass ein Anspruch auf Rentenleistung besteht, wird der Reha-Antrag in einen Renten-Antrag umgewandelt.

    Allerdings müsste trotzdem ein Formantrag ausgefüllt werden. Sie würden somit von der DRV bzw. von ihrer Krankenkasse aufgefordert werden den Renten-Antrag zu stellen.

    Würden Sie der Aufforderung der Krankenkasse nicht nachkommen kann dies negative Konsequenzen haben. So hätte die Krankenkasse beispielsweise das Recht ihr Krankengeld teilweise zu kürzen.

    Florian Teßmer - Rechtsanwälte Janssen & Maluga
  • RechtsanwälteJanssen&Maluga hat geschrieben:
    Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.

    Grundsätzlich ist es so, dass nach der Reha festgestellt wird, ob eine Rentenleistung in Betracht kommt. Ergibt sich aus der Beurteilung, dass ein Anspruch auf Rentenleistung besteht, wird der Reha-Antrag in einen Renten-Antrag umgewandelt.

    Allerdings müsste trotzdem ein Formantrag ausgefüllt werden. Sie würden somit von der DRV bzw. von ihrer Krankenkasse aufgefordert werden den Renten-Antrag zu stellen.

    Würden Sie der Aufforderung der Krankenkasse nicht nachkommen kann dies negative Konsequenzen haben. So hätte die Krankenkasse beispielsweise das Recht ihr Krankengeld teilweise zu kürzen.

    Florian Teßmer - Rechtsanwälte Janssen & Maluga


    Sehr geehrter Herr RA Teßmer,
    vielen Dank, dass Sie es nach nunmehr fast 4 Monaten doch noch geschafft haben, auf meinen Eintrag zu antworten.
    Welch ein Glück für mich, dass mein Reha-Antrag tatsächlich noch vor Entscheidung der DRV in eine Rehamaßnahme umgewandelt wurde und ich auf einen erfolgreichen 4-wöchigen Aufenthalt in der Reha-Klinik zurückblicken kann!!

    Wenn nun die DRV dennoch so nett ist, mir etwaige Rentenleistungen zu bewilligen, würde mich dies sehr freuen. Einen entsprechenden Formantrag hatte ich bereits in 2008 gestellt; dieser Antrag wurde mir jedoch abgelehnt. Eine Aufforderung seitens der Krankenkasse habe ich bis dato ebenfalls nie erhalten, genauso wenig wie Krankengeld, somit habe ich auch keine Angst vor den von Ihnen angedrohten „negativen Konsequenzen“.
    Ich habe inzwischen einen GdB von 80 mit den Merkzeichen G, aG und B sowie eine Pflegestufe – dennoch bin ich längst noch nicht bereit, so ganz kampflos das Feld zu räumen und mich zwangsberenten zu lassen. Es heißt doch immer: Reha vor Rente, oder?
    Tut mir leid, aber mit Ihrer Antwort kann ich echt nix anfangen... trotzdem danke.
    freundliche Grüße
    von mir 🥺
  • Hallo Zornroeschen,

    4 Monate Wartezeit auf eine Antwort sind schon bemerkensewert... 😡

    Nichts desto trotz, habe ich es genauso erlebt wie die Antwort der Kanzlei *Florian Teßmer - Rechtsanwälte Janssen & Maluga* hergibt.

    Und wenn Du in den letzten Wochen aufgepasst hättest, wäre Dir sicher aufgefallen, das ich zu diesem Thema einem anderen User hier genau diese Antwort in langer Ausführung gegeben habe, Du kleines zorniges Röschen.

    Aufregen bringt Falten und die wollen doch Frauen nicht...oder 😳 😎 👿

    Wenn Du noch Fragen hast kannst Du Dich gern per PM an Doc Sommer äh Mister Cross wenden 😃

    In dem Sinne
    lg vom 100%igen Cross
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