Pfändung bei Schwerbeschädigung?

Gibt es einen erhöhten Freibetrag durch höhere Aufwendungen bei Pfändung?
Ich beziehe Krankengeld und Witwenrente, bin zu 50 % schwerbeschädigt, Buchstabe G.

Antworten


  • Hallo!

    Ich glaube nicht,das das eine Rolle spielt.Die Pfändungsgrenze kannst Du auch im Internet finden,wenn Du Dein Einkommen zusammennimmst.

    Genaueres können Dir bestimmt Experten sagen.

    Viel Glück
    SENDRINE 😺
  • Du kannst due Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen beim amtagericht. Du musst denen naxchweisen, das Du einen tatsächlichen Mehrbedarf aufgrund der Behinderung hast. Geh zum Amtagericht und nimm alles mit was Du hast (Quittungen für Medikamente, zuzahlungsbelege, Fremde Arbeitskraft, die Du evtl benötigst etc).
  • Hallo, Brigitte GT!

    Bist du sicher, dass sich die Pfändung nicht mehr abwenden lässt?
    Die genauen Hintergründe sind aus deinem Posting nicht ersichtlich.
    Aber bevor ich mich um die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
    kümmern würde, würde ich noch einmal alle Möglichkeiten checken,
    die Pfändung ggf. abzuwenden.

    Absolut professionelle Tipps bekommst du dafür im Forum Schuldner-
    beratung:

    http://www.forum-schuldnerberatung.de/

    Ein sehr probates Mittel bei angedrohten Pfändungen ist häufig
    auch der Hinweis auf eine Privatinsolvenz in Vorbereitung. Dann
    sind die Gläubiger häufig eher bereit, sich auf entsprechende
    Raten-Zahlungen einzulassen. Aber auch das können dir die Profis im
    Forum Schuldnerberatung fundierter erläutern.

    Erwartest du eine Kontopfändung oder eine sachliche Pfändung
    bei dir zu Hause?

    LG das Mompfel


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