Anrechnungen auf die Rentennachzahlung
Hallo Ihr User,
ich habe da mal eine Frage: Mir wurde rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. In der rückwirkenden Zeit war ich Leistungsempfänger nach SGB XII bei 2 verschiedenen Job-Centern (nacheinander natürlich).
Die Jobcenter haben natürlich Erstattungsansprüche die von der Nachzahlung einbehalten wurden. Jetzt meine Frage: Warum hat sich das 1. Job-Center nicht die Kosten der Unterkunft erstatten lassen und das 2. schon? Ist der Träger der KdU nicht immer die Kommune in der man wohnt, und somit sind die KdU nicht zu erstatten?
Wer kennt die entsprechenden Gesetze die die Nachzahlung regeln?
Vielen Dank schon mal auf Eure Antworten.
ich habe da mal eine Frage: Mir wurde rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. In der rückwirkenden Zeit war ich Leistungsempfänger nach SGB XII bei 2 verschiedenen Job-Centern (nacheinander natürlich).
Die Jobcenter haben natürlich Erstattungsansprüche die von der Nachzahlung einbehalten wurden. Jetzt meine Frage: Warum hat sich das 1. Job-Center nicht die Kosten der Unterkunft erstatten lassen und das 2. schon? Ist der Träger der KdU nicht immer die Kommune in der man wohnt, und somit sind die KdU nicht zu erstatten?
Wer kennt die entsprechenden Gesetze die die Nachzahlung regeln?
Vielen Dank schon mal auf Eure Antworten.
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Antworten
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Mir ergi8ng es auch si,da hat merkwürdiger eise HartzIV auf den Cent genau angeblich in dieser Höhe Leistungen erbracht, obwohl meine Rente höher ist als Hartz IV also hätte etwas von den knappen 17000€ übrig bleiben müssen.Bin mit dem VdK da gegen an gegangen ,chancenlos,leider,es ist reine Ausleguzngssache,da leider unsere Gestze so schwammig zu Gunsten der Ämter ausgerichtie sind!LÖeider muß du wohl ganz gewiss das Geld abschreiben!
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Es ist schon komisch das in unserem Land jeder machen kann , was er will. Vorausgesetzt er ist Politiker oder eine öffentliche Behörde. Für uns kein Geld, andere Länder betrügen und bekommen dann von uns noch 21 Mrd. in den Hals geworfen und für andere reicht das Geld nicht.
Dann frag ich die die sich aufregen ob Sie wählen waren und da kommt dann ein nein.
Alles muß ich in Deutschland hinnehmen, sogar das mir im Landkreis Barnim mit dem Merkzeichen aG und 80% kein größerer Wohnraum zusteht, weil ich noch nicht mein Kunstherz mit mir rumschleppen muß. Da interressiert es keinen das mich das aber noch erwartet. Aussage dazu: dann können Sie in eine Erdgeschoßwohnung ziehen, jetzt nicht, da ist noch die 5. Etage ohne Fahrstul zumutbar.
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Hallo,
ich werde deine Frage mal an unsere Rechtsexperten weiterleiten.
Viele Grüße,
Iris, Redaktion-MyHandicap
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