Hat jemand mit Gesichtsfeldausfall das Merkzeichen BL im SB-Ausweis?

Habe nach Schlaganfall linksseitigen Gesichtsfeldausfall. Eigentlich müßte ich doch Anspruch auf das Merkzeichen BL haben= stark sehbehindert bzw blind. Auto kann ich seitdem nicht mehr fahren.Gibt es andere im Forum mit gleichem Handicap? Grüße Detlev

Antworten

  • Hallo Detlev!
    Hab mal was raus gesucht.
    Personen, deren Visus noch besser als 1/50 ist, bei denen aber nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie einer Herabsetzung des Visus auf 1/50 gleichzuachten sind
    Mit dem obigen Begriff der sonstigen „Störungen des Sehvermögens“ sind in erster Linie die bei bestimmten Augenerkrankungen vorliegenden Einschränkungen des Gesichtsfeldes gemeint. Um beurteilen zu können, wie ausgeprägt eine Gesichtsfeldeinschränkung sein muss, um einer Visusherabsetzung auf 1/50 im Schweregrad gleichgestellt werden zu können, hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) eine Richtlinie entwickelt (DOG-Richtlinie), die allgemein angewandt wird (Richtlinie wird als Anlage demnächst beigefügt).
    Zusätzlicher Hinweis zur Gesichtsfeldmessung:
    Das Gesichtsfeld wird durch eine Gesichtsfeldmessung bestimmt. Diese Messung kann mit verschiedenen Methoden vorgenommen werden. Für die Blindenhilfe ist aber zu beachten, dass sowohl nach der "DOG-Richtlinie" als auch nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" nur eine Gesichtsfeldmessung mit der manuell kinetischen Perimetrie entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden kann.
    Hier noch ein interessanter Link.http://www.hrs-berge.de/
    Oldman

  • Hallo Oldman, danke für die schnelle Antwort, werde jetzt mal Kontakt mit meiner Augenärztin aufnehmen. Der vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass ich Im SBA
    noch folgende Merkzeichen aufgeführt habe. G,ag,RF, und B.
    Grüße Detlev 😀
  • Guten Tag,

    wie im obigen Beitrag schon ausgeführt gibt es ve4rschiedenste Methoden die Gesichtsfeldeinschränkungen zu diagnostizieren und festzustellen. Wichtig für das Merkzeichen BL ist die Frage sind die Vorgaben der Versorgungsmedizinverordnung die seit Dezember 2008 gelten erfüllt ja oder nein. Hier nun die ganzen Kriterien auszuführen würde zu weit gehen, im Endeffekt ist mit dem Augenarzt zu sprechen, wie er Ihre Lage im Sinne der Versorgungsmedizinverordnung bewertet und ob er bei einer Beantragung des Merkzeichens BL durch Sie, Ihren Antrag durch seine fachärztliche Meinung stützen kann, im Sinne der Versorgungsmedizinverordnung ja oder nein.

    Ich hoffe ich konnte hier den Sachverhalt nochmals etwas verdeutlichen.
  • Hallo Weidenoberpfalz, Danke für die Ausführungen, wie gesagt ist mein nächster
    Termin bei meiner Augenärztin. Dann werde ich weitersehen, oder auch nicht.
    Gruß Detlev, auch viele Grüße an meine alte Heimat- ich stamme aus Grafenwöhr.
    Detlev
  • Möchte noch gerne Auskunft geben über das Gespräch mit meiner Augenärztin. Nochmals zur Erinnerung: meine Frage war:Bekomme ich das Merkzeichen BL in meinen Schwerbehindertenausweis mit einem totalen,einseitigen Gesichtsfeldausfall?
    Kurze Antwort: nein, ich müßte schon einen beidseitigen Gesichtsfeldausfall haben. Ich sehe also noch zu gut, kann zwar nicht mehr Autofahren und fühle mich halb blind aber dafür habe ich ja als Nachteilsausgleich die KFZ-Steuerbefreiung Also positives Fazit. Ich sehe noch viel zu gut.Gott sei Dank LG Detlev 😆 😛
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