Beiträge für Querschnittslähmung

Hallo ihr Lieben!

Mein Partner hatte vor knapp 2 Jahren einen schweren
Arbeitsunfall und ist Querschnittsgelähmt.
Momentan erhält mein Partner:
*Pflegegeld
*Rente ( BG )
*Erwerbsunfähigkeitrente

Wollte jetzt einfach gerne wissen was ihm alles
zusteht!?


LG t4sy



Antworten

  • Hallo t4sy,

    ein wenig mehr ist es schon;

    Ohne Zuzahlung oder Eigenleistungen alles nach dem SGB VII der Berufsgenossenschaften !

    a) Durchführung von
    - Therapien, Therapeutischen Maßnahmen
    b) Heil & Hilfsmittel & Arzneimittel,
    c) § 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfen, hierzu zählen auch;
    - Sitzhilfen ( Orthopädie ) oder
    - Hebevorrichtungen für Rolli aus dem Auto,

    d) § 41 Wohnugshilfen,
    - hier zählen elektrische Fensterheber, verbreitern der Türen innen, Rampe für außen,
    - Kücheneinrichtung - Block behindertengerecht auf und absenkbare Küchenschränke,
    - Dusche - Umbau, Badewannenlift, erhöhte Sitztoilette, Waschbecken zum unterfahren,
    - Schlafstube, Spezialbett, Wenenkissen, Orthopädische Matratze, elektrischer Lattenrost verstellbar Kopf & Fußteil,
    - alle Schwellen im Haus , Wohnung entfernen, wenn gewünscht,

    e ) Kinderbetreuung & Haushaltshilfe im Haushalt

    Achtung hier spielt das Alter der Kinder eine Rolle !

    f) Reisekosten § 43

    Zu den Reisekosten gehören
    - Fahr- und Transportkosten,
    - Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
    - Kosten des Gepäcktransports,
    - Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson.

    Reisekosten werden im Regelfall für zwei Familienheimfahrten im Monat oder anstelle von Familienheimfahrten für zwei Fahrten eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Versicherten übernommen. Achtung bei Einweisung Klinik, Reha !

    Entgangener Arbeitsverdienst einer Begleitperson wird ersetzt, wenn der Ersatz in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Pflegekraft entstehenden Kosten steht.

    Trift zu wenn man zum Gutachter muss oder zu medizinischen Untersuchungen !
    Das Nähere regeln die Verbände der Unfallversicherungsträger durch gemeinsame Richtlinien, dies müsstest du erfragen !

    g ) Pflege wird bereits geleistet § 44 SGB VII

    Dann bekommt man noch eine Täglichen Betrag wenn es in den Urlaub geht doch dies müsstet Ihr bitte auch bei der zuständigen BG erfragen. ( ca. 30 € pro Tag genau weiß ich dies nicht ). Dann besteht noch Anspruch auf Kleider & Wäschegeld durch den Rolli erhöhte Abnutzung der Kleidung. Fahrgeld zu Therapeuten, Ärzten, Therapien, etc. pro gefahrener km 0,20 cent. Das wäre es in Kürze, wenn du weitere Fragen hast stelle diese bitte,ok, nur keine scheu .

    Euch eine gute Zeit und ein schönes Wochenende mit ganz viel Sonne, Mfg Lyn 😉

  • Liebe t4sy,

    willkommen hier bei uns! 😀

    Deine Frage ist eine sehr umfangreiche. Zuallererst würde ich Dich gerne auf diesen Artikel zu Steuervorteilen hinweisen:

    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Lyn hat Dir bereits ein paar Tipps genannt. Wenn Du uns verrätst, ob Dein Partner einen Schwerbehindertenausweis besitzst und welche Merkzeichen drin sind, können wir Dir noch mehr verraten 😀

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
    Mein Partner hat einen (GdB) von 100 % und somit
    ist das Merkzeichen (aG) im Schwerbehindertenausweis
    angegeben.

    Ich und mein Partner leben momentan zusammen.
    Habe meine Arbeit für meinen Partner aufgegeben
    da er in einigen Sachen meine Hilfe braucht.
    (kochen,waschen,wenden usw..) Soweit ich weiß
    hat mein Partner keinen Anspruch auf Wohngeld
    da die Erwerbsunfähigkeitsrente zu hoch ist,
    ist das korrekt so?

    Das mit den Steuertipps verstehe ich nicht so richtig.
    Wir haben ein Fahrzeug das allerdings auf meinen
    Namen angemeldet ist. Würde gerne wissen was es da
    für Möglichkeiten gibt wenn es jetzt so ist das ich
    meinen Partner fast täglich zum (Arzt,Therapie...)
    fahren muss!? Einfacher ausgedrückt ich bin sein Taxi
    aber gleichzeitig auch seine Begleitperson!? 😃
  • Ihr habt die Möglichkeit, wenn das Fahrzeug auf deinen Partner zugelassen ist eine komplette Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zu erhalten- dazu darf das Fahrzeug allerdings nur zur Beförderung deines Partner resp. zu Fahrten, die für seine Haushaltsführung notwendig sind benutzt werden.
    Des Weiteren könnt ihr bis zu 15000 gefahrene Kilometer im Jahr als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen (Fahrtenbuch als Nachweis!)
    Ggf. besteht für dich die Möglichkeit die Pflege bei der Rentenkasse geltend zu machen, da du dadurch ja Beitragsjahre verlierst.
    Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht kann dir nur die zuständige Wohngeldstelle ausrechnen; die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Einkommen (hier: die Renten deines Partners) und der Höhes der anzurechnenden Miete. Für schwerbehinderte und Pflegebedürftige bestehen Sonderregelungen, weshalb sich da ein Nachfragen lohnen könnte.
  • Danke für die schnelle Antwort!

    Muss ich für die Pflege einen Antrag stellen
    oder wie läuft das genau ab?
    Allerdings erhält mein Partner schon
    Pflegegeld (BG).. Wie ich gelesen habe
    kann man das Geld für eine Pflegehilfe
    nutzen, muss man aber nicht!


  • Evtl. solltest du dich mit deiner doch sehr komplexen Situation an eine Beratungs- und Koordinierungsstelle in deiner Nähe wenden, alle Unterlagen über eure Bezüge, bewilligte Leistungen usw. mitnehmen und dich dort umfasend persönlich beraten lassen.
    Ich denke, das was wir hier leisten gerät sonst zu einem recht unübersichtlichen Stückwerk, das dir am Ende mehr Verwirrung als Hilfe bringt.
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