Eingliederungshilfe über das überörtliche Sozialamt

Hallo,

bin neu hier, und habe schon gleich eine frage.

versuche es kurz zu halten.

mein mann, pflegestufe II seit dez. sitzt er im rollstuhl und hat 100% und die merkmale G, aG, b und H. da krankheitbedingt bein mann ein schwergeweicht ist, hat er einen rolli nach maß. diese wiegt ohne schiebehilfe 40 kg mit 67 kg. in unser jetziges auto passt dieser rolli nicht rein, und ich könnte ihn auch nicht in den wagen packen.

wir haben versucht über das überörtliche sozialamt einen zuschuß für ein pkw und den umbau zubekommen. den umbau würden sie bezahlen, aber keinen zucshuß für ein pkw. begründung, eine kostenübernahme im rahmen der eingliederungshilfe könnte nur für das fahrzeug für die haushalstführung in betracht kommen. Hier sieht man keinen bedarf aufgrund der pflegestufe und meiner behinderung 50 % ohne merkmal.

das heißt, mein mann kann nicht mehr am gesellschaftenlichen leben teilnehmen. der rolli ( schiebhilfe) hat eine reichweite von 11,5 km abhänig vom untergrund weniger.

die dame meinte zu mir, das es nciht menschenverletzent wäre, wenn ein behindert nur noch zuhause wäre, das hätte wohl ein gericht so geurteilt.????

über stiftungen habe ich es auch schon probiert, habe mehr als 36 angeschrieben, fast nur absagen.

weis jemand evtl. was ich noch machen kann? bin mit meiner kraft am ende.

die ganzen einzelheiten über meine mann, möchte ich wenn möglich hier nicht schreiben.

Antworten

  • Hallo Lunax,

    erst mal Herzlich Willkommen hier im Forum. Hast Du dich schon mal mit einem Autohaus unterhalten? Gibts da vielleicht eine Möglichkeit, evtl. könnt ihr ja Ratenzahlung vereinbaren. Es gibt meines Wissen auch gebrauchte Autos, auch für Behinderte, die schon umgebaut sind und nicht mehr benötigt werden, bin leider kein Autofahrer, aber vielleicht kennt jemand aus dem Forum eine Internetseite. Ich drücke Dir die Daumen, das Du trotz aller Schwierigkeiten, was bewegst bekommst.
  • Hallo delphisanne,

    alles schon probiert, leider nichts erreicht, die behindertengerechten fahrzeuge gibt es selten. ratenzahlung? tja, da wir beide frührentner sind, bekommen wir keinen kredit, ist zwar geld da, aber beide renten alleine gesehen kann man nicht pfänden. das habe ich schrieftlich von der bank bekommen. also keine pfändbare grenze.

    es muss kein neuer pkw sein, ein gebrauchter wäre genau so gut.
  • Hallo, Lunax!

    Es geht, wenn es muss ... meine Erfahrung!

    Ich muss aus beruflichen Gründen alle paar Jahre wieder sehen, wo ich
    ein zuverlässiges gebrauchtes Auto herkriege (lebe auf H4-Satz!). Und mit
    etwas Glück, Geschick und Erfahrung (oder Hilfe durch kompetente Freunde)
    kann man da richtig gute Autos ergattern. Meinen Jetzigen habe ich vor
    2,5 Jahren für 1.200 Euro gekauft; er hatte frisch TÜV. Und er ist trotz
    seines Alters (15 Jahre) noch in einem soo guten Zustand, dass ich ihn
    jetzt im November wieder über den TÜV gebracht habe.

    Ich habe meine Autos schon mehrfach über Autoscout.de gefunden. Allerdings
    sollte man dabei aufpassen, dass man nicht an einen Händler (sprachlich oft
    sehr leicht zu erkennen ...) gerät, sondern von Privat kauft. Und natürlich
    nur nach Augenscheinnahme und Probefahrt und evtl. einem Blick von unten
    auf der Hebebühne.

    Wenn man dann mit einem konkreten Objekt an z. B. Stiftungen oder auch die
    Diakonie herantritt, das Problem darstellt und darauf verweist, dass der
    Umbau vom Amt bezahlt wird, findet sich viel schneller Unterstützung als
    mit einen pauschalen Hilfsgesuch.

    So funktioniert das bei mir seit Jahren!

    LG das Mompfel

  • Hallo!

    Vielleicht kann Dir der MMB -Mobil mit Behinderung weiterhelfen.

    Durch den Verein wurde meinem Mann und mir zur Mobilität verholfen.
    Ich habe den Beitritt nie bereut.

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo,

    @Mompfel, wir haben alles probiert, oder wir sind zu blöde. auch haben wir ein Objekt den stiftungen gezeigt. von die diakonie haben wir einen sozialbericht und die befürworten das auch.

    @Sendrine,

    an den mmb haben wir uns schriftlich gewarnt, habe aber noch keinen bescheid bekommen.
  • Hallo Lunax.
    Kennst du die Seite Startrampe?
    Vielleicht findest du da noch hilfreiche tipps.
    Denn viele haben Probleme ihren Rolli ins Auto zu bekommen und manchmal stehen auch gebrauchte Autos und ähnliches drin.
    Ich wünsche dir und deinem Mann viel Erfolg.
    lg
    shivalotte
  • Guten Tag,

    eine Möglichkeit die ich hier sehen würde ist der §55 SGB IX der da lautet:

    (1) Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen und nach den Kapiteln 4 bis 6 nicht erbracht werden.
    (2) Leistungen nach Absatz 1 sind insbesondere

    1.
    Versorgung mit anderen als den in § 31 genannten Hilfsmitteln oder den in § 33 genannten Hilfen,
    2.
    heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
    3.
    Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
    4.
    Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
    5.
    Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht,
    6.
    Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten,
    7.
    Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

    Hier insbesondere die Nummer 7 denn ein Auto ermöglicht hier praktisch die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. So könnte man einen evtl. Anspruch begründen.
  • Hallo,

    ja, genau nach diesen § 55 SGB neun absatz 7 und nach § 53 SGB 12 absatz 3 haben wir das beim überörtlichen Sozialamt beantragt.

    % 53 SGB 12 absatz 3 sagt aus, Besondere Aufgabe der Eingleiderungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört es insbesondere, den behinderten Menschen die Telnhame am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemssenen Berufes ( trifft bei meinen Mann nicht zu) oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen ( triftt auch nicht zu) oder so weit wie möglich unabhänig von Pflege zu machen ( trifft zu)

    als Antwort haben wir bekommen:

    Für die Bewilligung einer KFZ-Hilfe sehe ich keine Möglichkeit. Die Fahrten zum Arzt und Therpien sind ausschleßlich mit der KK zu klären. Für die Fahrten zur Schule ist der Schulträger zuständig. Eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingleiderungshilfe könnte nur für das Fahrzeug für die Haushaltsführung in Betracht kommen. ( dafür möchten wir es) Hier sehe ich aufgrund der Pflegestufe Ihres Mannes und die Behinderung von Ihnen (50% ohne Merkmal) keinen Bedarf. Möglich ist jedoch die Kostenübernahme für einen behindertengerechten Umbau, wenn das Fahrzeug Z.B. von einer Stiftung finaziert wird.

    Frage an die Diakonie war:

    Wie weit sind die Lebensmittelgeschäfte entfernt. Antwort 1,5 - 2,5 KM
    Wie weit die Haltestelle für öffendliche Verkehrsmittel. Problem, der Rolli hat eine breite von 87 cm und passt nicht in alles Öffis rein, und die Schiebehilfe eine Reichweite von 11,5 KM je nachdem wie der untergrund ist viel weniger.

    Ob ich mit einer fahrbaren Einkauftasche die Einkäufe erledigen kann. Wohl kaum, darf nicht schwer Heben 2,5 KG und habe instabile Fußgelenke.

    Ob über die Diakonie gegen Kostenbeitrag ein Zivi für uns die Einkäufe erledigen kann.

    Das gehe zwar, aber wie schon gesagt, man kann dann nicht mehr am Leben ausserhalb der Wohung teilnehmen.

    Die Dame meinte dann am Telefon zu mir, ein Sozialgericht hätte besätigt, das es nicht die Menschenwürde verletzt, wenn ein behinderter nur noch Zuhause wäre.

    Startrampe kenne ich nicht.
  • Hallo,
    man muß nicht alles glauben was Ämter erzählen.
    Wenn ein Behinderten erst Behindert gemacht wird weil die Ämter nichts tun wollen ist das auch un zu lässig.
    Schon mal beim Anwalt gewesen für Behindertenrecht?

    Hat dein Mann einen Führerschein?

    Wenn du der Haushaltsvorstand bist und selbst eine Behinderung hast
    wer hilft dir dann mal wenn du daneben liegst?

    Hat einer oder sogar ihr beide eine Pflegestufe?
    Auch ist über die Familiengeschichte zu wenig bekannt du schreibst was von Schule
    gibt es da noch ein schulpflichtiges Kind?

    Gruß
    Herbi

  • Hallo Herbi,

    nein, beim Anwalt waren wir noch nicht.

    Nein, mein Mann hat keinen Führerschein, den habe nur ich. Wir haben vom Arzt eine Bestätigung das mein Mann nicht Verkehrstauglich ist. Unter anderen wegen aktuten Nierenversagen, COPD 4, Sauerstoffpflichtig 24 Std. zur Nacht an die Beatmung. Diabeits mit Insulipumpe, schwere Insulinresistenz, diabetische Nephropathie.

    Ich habe 50 % ohne Merkmal, ist Seelischbedingt, Angst/Panikatacken und teilweise Depris.


    Pflegestufe hat mein Mann II und mein Sohn I.

    Es gibt zwei Schulpflichtige Kinder 12 und 16 Jahre alt.

    Mein Sohn hat schweres ADHS, mit magelnder Impulskontrolle,magelndes Sozialverhalten, schlimme Ängstlichkeit vor alles was neu ist ( geht dann in die verweigerung) und teilweise Selbstverletzung. Hat 50 % ohne Merkmal.
  • Hallo,
    schön das Du Antwortest.
    Wie kommen diese Kinder normal zur Schule?
    Gibt es einen Transportdienst oder wie kommt es sonst hin?
    Das alter deines Sohnes hast du nicht geschrieben und das andere Kind?

    Die sache ist die du kannst nicht nur das Problem mit dem Rollstuhl sehen sondern eure Gesammt situation betrachten.
    Wenn du das nicht im Forum schreiben möchtest geh auf PM links neben meinem Namen und schick die Nachricht privat ist kein Problem.

    Gruß
    Herbi



  • Hallo,

    habe mal eine Frage an das Expertenteam.

    Hat ein Sozialgericht bezüglich Eingliederungshilfe für behinderte ein Urteil gesprochen, das es nich die Menschenwürde verletzt, wenn der behinderte nur noch Zuhause ist und nciht mehr am Gesellschaftlichen und Kulturellen Leben teilnimmt?

    Ich habe das Internet hoch und runter gesucht, kann aber so ein Urteil nicht finden.

    Ich habe die Dame vom überörtlichen Sozialamt nach dem Aktenzeichen des Urteils gefragt, habe bis jetzt keinen Kommentar dazu bekommen.

    Könnt Ihr bitte mal nachfragen, danke.
  • hallo kerstin,
    auch meine tochter 28j. versucht seit zwei jahren kfz-hilfe zu bekomen nun läuft es seit einem jahr übers gericht, der anwalt ist der meine das das integrationsamt für die eingliederungshilfe sprich kfz zuständig ist.wir haben gute hoffnung.
  • Hallo Kerstin,

    nach dem Wochenende werden wir gerne unsere Fachexperten für Recht fragen, ob es ein Urteil gibt, dass es die Menschenwürde nicht verletzt, wenn man als Mensch mit Behinderung nur zuhause sein kann.

    Wobei die Ämter argumentieren werden, dass Ihr ja nicht nur zuhause bleiben müsst. Schließlich gibt es die Schiebehilfe. Und dass Dein Mann unbedingt mit einkaufen gehen muss, werden die Herrschaften auf dem Amt auch in Frage stellen...

    Habt Ihr euch denn bei Eurem Sanitätshaus schon mal erkundigt, ob es vielleicht eine leistungsstärkere Schiebehilfe oder einen größeren Akku gibt?

    Übrigens ist es schon mal sehr toll, dass das Amt Euch einen Umbau zahlen würde (und dass Du das schriftlich hast). Denn Autos und die nötigen Umbauten werden eigentlich nur für diejenigen gezahlt, die den Wagen für die Arbeit oder die Ausbildung benötigen... Dies auch gleich als Hinweis für facilityman.

    Ansonsten wird ein Auto von den Ämtern als purer Luxus angesehen. Tut mir leid, das sagen zu müssen.

    Wenn Euch vielleicht auch kein Auto finanziert wird, so gibt es aber trotzdem eine Möglichkeit, ein wenig vor die Tür zu kommen. Nämlich mit einem speziellen Fahrdienst. Die Kosten werden in gewissen Maßen übernommen. Weitere Infos dazu findest Du auch in unserem Info-Bereich: http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html
  • Hallo,

    heute kam der bericht vom gesundheitsamt. verstehen können wir jetzt aber nicht, warum der antrag nich im vollen umfang bewilligt wurden ist. schreib euch mal grob, was da drin steht.

    erhebliche einschränkung der köperlichen belastbarkeit und leitungsfähigkeit mit ausgeprägter einschränkung der köperlichen mobilität. hr. L... ist darauf angewiesen sich in seiem spzialrollstuhl fortzubewegen. aufrung seiner immobilität kann hr. L... öffentliche verkehrsmittel auch nicht mit einer ihn stützenden begleitperson benutzen. er kann auch nicht mithilfe einer begleitperson als beifahrer aus einem pkw, auch nicht mit personeller unterstützung, ein und aussteigen. vielmehr kann hr. L... in einem fahrzeug nur in seinem spezialrollstuhle ( erhebliche übergröße) transportiert werden.

  • was heißt wurde nicht in vollem unfang bewilligt? was wurde denn jetzt bewilligt?
  • teilbewilligung, den umbau ja, den zuschuß für ein pkw nein.
  • Justin_MyHandicap schrieb:
    Wobei die Ämter argumentieren werden, dass Ihr ja nicht nur zuhause bleiben müsst. Schließlich gibt es die Schiebehilfe. Und dass Dein Mann unbedingt mit einkaufen gehen muss, werden die Herrschaften auf dem Amt auch in Frage stellen...

    Habt Ihr euch denn bei Eurem Sanitätshaus schon mal erkundigt, ob es vielleicht eine leistungsstärkere Schiebehilfe oder einen größeren Akku gibt?

    Denn Autos und die nötigen Umbauten werden eigentlich nur für diejenigen gezahlt, die den Wagen für die Arbeit oder die Ausbildung benötigen...

    Ansonsten wird ein Auto von den Ämtern als purer Luxus angesehen. Tut mir leid, das sagen zu müssen.

    Wenn Euch vielleicht auch kein Auto finanziert wird, so gibt es aber trotzdem eine Möglichkeit, ein wenig vor die Tür zu kommen. Nämlich mit einem speziellen Fahrdienst. Die Kosten werden in gewissen Maßen übernommen. Weitere Infos dazu findest Du auch in unserem Info-Bereich: http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html


    also wenn das so stimmt ist doch alles gesagt...
  • Also ich muss Justin zustimmen. Die Frage ist, wozu wird ein Auto gebraucht? Der Fahrdienst ist eine Möglchkeit, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das die Umbaukosten nür für die berufliche Eingliederung bezahltbwird, ist allerdings so nicht richtig. Der Gesetzgeber leistet dies auch, wenn es um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben geht. Dies hat er ja bewilligt. Ein Auto bezuschussen wird der Sozialhilfeträger denke ich ncht. Der Höchstzuschuss von 9500 € einkommensabhängig gewährt. Wie siehts denn da bei Euch aus? Habt ihr neben der Rente auch Vermögen ( Haus, Grundstück)?

  • hallo,

    das ist so nicht ganz richtig, man kann auch einen zuschuß bekommen, wenn man nicht mehr arbeitet. das ist eine auslegungssache, allerdings versuchen sich die ärmter da gerne rauszureden, da die § nicht ganz eindeutig sind.

    naja, wenn wir vermögen hätten, würden wir keine behilfe beantragen. nein, wir haben nur unsere rente, kindergeld und wohngeld.

    wir haben uns diese woche beratend lassen, alle unterlagen vorgelegt und habe die angelegenheit einen anwalt übergeben, da ich leider es nicht so mit den § habe, das kann ein anwalt schon besser.

    das gutachten vom gesundheitsamt sagt eigentlich eindeutig, das es meinen mann zusteht.

    warten jetzt mal den widerspruch ab.
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