Gesellschaftliches Leben

Ich bin auf das SGB IX und SGB XII gestossen und komme da immer und immer wieder auf den Begriff Gesellschaftliches Leben.
Kann mir hier jemand sagen und erklären was genau man darunter versteht oder was ist ein Gesellschaftliches Leben für einen behinderten Menschen?

Antworten

  • Hallo Oberlausitz,

    also... ich bin keine Juristin, aber ich würde mal sagen, dass unter gesellschaftlichem Leben soziale Teilhabe gemeint ist.
    Unter Teilhabe findet sich folgendes: http://de.wikipedia.org/wiki/Teilhabe_(Behinderte_Menschen)
    Also ich würde unter gesellschaftlichem Leben eben die Teilhabe an der Gesellschaft verstehen - sprich also die soziale Teilhabe...

    Hilft dir das weiter?
    Ich werde auch noch unsere Rechts-Fachexperten fragen. Vielleicht wissen diese noch mehr zu deiner Frage.

    Lieben Gruß von
    Michaela
  • Also pardon ich bin nun genauso schlau wie vorher also überhaupt nicht.
    Und was ist bitte Soziale Teilhabe?
    Was fällt alles unter die Soziale Teilhabe?
    Ist mit gesellschaftlichen Leben gemeint das ich z.B finanzielle Hilfen erhalte wenn ich diese nicht selber habe, damit ich mich mit anderen z.B in einer Sportgruppe usw. treffen kann also sprich nicht mehr von der Aussenwelt abgegrenzt und isoliert leben muss?
  • Hallo,
    am besten besorgst Du dir ein Buch "Ratgeber für für Menschen mit Behinderung".
    Bei uns liegt es in der Stadtverwaltung ist aber auch zu bekommen beimBundesministerium für Arbeit und Soziales.
    Internet: www.bmas.bund.de
    Was damit gemeint ist ist nämlich sehr unterschiedlich.
    Für den einen ist das Die Sportgruppe für den andern der PC oder das Telefon es kann aber auch schon der Fahrdienst zum Arzt sein.
    Kommt ganz darauf an mit welcher Behinderung der Mensch ausgeschlossen ist von der Gesellschaft.
    Das kann auch schon der Falsche Rollstuhl sein.

    Gruß
    Herbi

  • Am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen heißt, das man als Behinderter das Recht ins Kino, Theater oder sonstige kulturelle Veranstaltungen zubesuchen oder an anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Bei allen diesen Sachen dürfen Behinderte nicht ausgeschlossen werden.

    Diese kann zum Beispiel mit behindertengerechten Transporten finanziell gefördert werden, um an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
  • Ja nee is klar,könnte wird aber nicht wirklich.Kino aber nur wenn nicht mehr als 2 Rollis auf einmal einen Film sehen wollen,meistens hat es nur einen Platz für Rollis.Lg erich
  • Magic schrieb:
    Ja nee is klar,könnte wird aber nicht wirklich.Kino aber nur wenn nicht mehr als 2 Rollis auf einmal einen Film sehen wollen,meistens hat es nur einen Platz für Rollis.Lg erich


    Und der eine Platz ist in der ersten Reihe, wo eh kein Mensch sitzen will. Hab von einem Bekannten gehört, dass er gar nicht ins Kino reingelassen wurde. Die haben ihn glatt wieder weggeschickt.


  • Deshalb gibt es ja auch,diesen schönen Spruch:"Papier ist geduldig!"


    Übersetzt heißt das,Du darfst alles,bekommst alles,wann immer es auch sein soll.
    Wie und warum,das muß noch geklärt werden.Melden Sie sich Morgen,übermorgen oder gar nicht.

    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und hören sie auf, mich zu belästigen!
    Ihr gesellschaftliches Leben ist für heute ausgeschöpft!!! 😀

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hmm, was die Sache mit dem Kino betrifft, hab ich auch eine Erfahrung. Wir waren während meiner Reha mit der "Rolligruppe" mal zu so nem "Sozialtraining" oder wie das heißt. Dazu sind wir nach Dresden gefahren, haben dort eine Gaststätte besucht (eine Pizzeria, in der normalerweise Selbstbedienung ist). Allerdings war das Gaststättenpersonal uns gegenüber sehr nett und hilfsbereit und wir wurden dort, trotz SB, bedient.
    Anschließend sind wir in den UFA Kristallpalast (Kino) gerollt und jeder konnte sich den Film "seiner Wahl" anschauen. Das Kino ist behindertengerecht und auch für Rollifahrer geeignet. Allerdings waren in dem Saal, in dem mein Zimmerkollege und ich waren, nur 2 Rolliplätze vorhanden. Diese waren jedoch nicht ganz unten in der "Rasier-Loge", sondern ganz oben und wir hatten auch eine sehr gute Sicht auf die Leinwand.
    Lustig war es, als wir an der Kasse nach dem Schwerbehindertenausweis gefragt wurden. Mein Zimmerkollege hatte seinen noch nicht, aber ich hatte meinen. Ja und bei mir steht nunmal das Merkzeichen G und B drin, somit war mein Zimmerkollege (trotz Rolli) nun eben meine Begleitperson...........Die Kassiererin guckte zwar etwas verdutzt, meinte dann jedoch, na wenn er mir die nötige Hilfe geben kann gibt es nichts dagegen einzuwenden.........

    http://www.ufa-dresden.de/kino-info/ueber-uns.html