"Persönliches Budget" für Behinderte?

Hallo,

mich hat gerade jemand auf das Thema "persönliches Budget" für Behinderte aufmerksam gemacht. Das ist eine neue Leistung, die es seit 2008 gibt. Wer weiß darüber mehr? Wer ist der Träger? Muss man einen Bedarf konkret belegen? Muss man schwer pflegebedürftig sein, um es zu bekommen? Wie verhält es sich, wenn man gerade ALG2 bekommt? Würde das dann angerechnet? Wer weiß mehr?

Gruß

Antworten



  • Hallo!

    Ich selbst habe mich diesbezüglich an das Gesundheits Ministerium in Berlin gewant.Leider mußte ich erfahren,das das persönliche Budget in den Köpfen der Sozialträger noch nicht richtig angekommen ist und immer noch einseitig gehandhabt wird.

    Wegen Beratung und Fragen,kannst Du Dich an Deine KK wenden,jedoch auch Sozialämter und Rentenversicherungsträger sollten Auskunft geben können.

    Ich wollte mit Hilfe von persönlichem Budget Mobilität erreichen,da dies auch ein angebot war.Jedoch wußte meine KK nicht einmal was ein persönliches Budget ist und brauchte Zeit sich zu informieren.Nach einem Tag und Rückmeldung,dann die Absage bei Mobilitäts Wunsch zu unterstützen ein klares Nein.
    Deshalb meine Frage nach Berlin und dann die Antwort,das noch ergänzende Arbeiten anstehen.
    Hoffe die Auskunft hilft Dir etwas weiter.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo Malte,

    ich bekomme selber das trägerübergreifende persönliche Budget gekoppelt an den träger "Lebenswege Berlin", die stellen mir Assestenten, schreiben Pläne und machen die Abrechnung und usw.

    Das ganze funktioniert aber nur in Berlin. Generell kannst du das persönliche Budget in jedem Bundesland, bei jedem Amt beantragen und dich beraten lassen.

    Es wird nicht auf Harz IV angerechnet und du musst, wenn du alles selber organisierst, die ganzen Assistenten selber suchen und so den Bereich "Pflege" genauestens ausweisen. Und zusetzlich musst du mit dem Geld genau wirtschaften können um alle Bereiche bestmöglichst abdecken zu können.

    Bei mir übernimmt die Nachweispflicht meiner "24-Stunden-Assestenz" der Träger "Lebenswege Berlin", an die geht auch sofort das Geld.

    Im großen und ganzen brachte ich ein Jahr um das ganze durch zu boxen mit Beratung. Eine gute Beratungstelle ist "ASL Berlin":

    http://www.asl-berlin.de/wer_sind_wir.html

    Sowie die Beratungsstellen beim Sozialamt.
    Bei genaueren Fragen steh ich dir gerne zur Verfügung. Ansonsten hoffe ich das ich, das ich dir etwas helfen konnte.

    LG Uli
  • Schau mal hier habe ich dazu was für dich:

    http://www.bmas.de/portal/9266/persoenliches__budget.html

    das dürfte deine größten Fragen beantworten ansosnten gehe einfach zu deinem zuständigen Sozialamt oder einem Service Büro der Rentenversicherung.

    Aber bedenke bitte das du nicht alles als Persönliches Budget beantragen kanntst und auch genehmigt bekommen wirst.

    Solltest du gezielte Fragen dazu danach haben Schreib mich einfach an, ich habe damit gute Erfahrungen da ich selber beziehe.
  • Lieber Malte,

    ich habe unseren Fachexperten zum Persönlichen Budget zu Deinen Fragen informiert. Habe bitte noch ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Tom_MyHandicap schrieb:
    Lieber Malte,

    ich habe unseren Fachexperten zum Persönlichen Budget zu Deinen Fragen informiert. Habe bitte noch ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap


    Danke, das ist toll. Mich interessiert vor allem: kann das persönliche Budget auch eine einmalige Leistung sein für etwas. Ist das persönliche Budget nur für Menschen, die einen Pflegedienst brauchen? Wie ich gelesen habe, geht es oft um Dienstleistungen für pflegebedürftige Personen. Wie sieht es mit dem persönlichen Budget für Menschen aus, die nicht pflegebedürftig sind und nur eine Sachleistung brauchen? Z.B. Anschaffung oder Umrüstung eines PKW oder Fahrrades.

    Gruß
    Malte

  • Hallo Malte,

    das Persönliche Budget ist keine neue Leistung sondern nur eine neue Leistungsform auf die seit Anfang 2008 ein Rechtsanpruch besteht. Neue Leistungsform heißt, dass nur wenn man einen grundsätzlichen Anspruch auf eine (Sach) Leistung hat, sich entscheiden kann ob man die Sachleistung in Anspruch nimmt oder lieber das Persönliche Budget, also eine Geldleistung. Es können verschiedene Leistugsträger in Frage kommen wie z.B. Sozialleistungsträger (bei Sozialleistungen wird Einkommen und Vermögen geprüft), Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Arbeitsamt etc. Das PB hat nicht unbedingst etwas mit Pflegebedürftigkeit zu tun und kann auch für gewisse einmalige Leistungen in Anspruch genommen werden. Wenn - wie bereits erwähnt - der Anspruch auf die Sachleistung besteht.
    Um auf deine Beispiele einzugehen - die Anschaffung und Umrüstung eines PKW wäre mit einem PB möglich. Allerdings - da du ALGII Bezieher bist - gehe ich davon aus, dass du nicht arbeitest, oder? Wenn du nämlich nicht erwerbstätig bist, hast du keinen Anspruch auf KFZ Beihilfe und somit auch nicht auf das PB für ein KFZ. Beim Fahrrad kann ich nicht so genau sagen ob dein Kostenträger die Kosten übernimmt. Wenn ja, wäre auch ein PB möglich - wenn nein, dann nicht.

    Mit ALG2 hat PB nichts zu tun.

    Schöne Grüße
    Rainer