Frage nach Rollstuhlparksymbol

Bekomme ich bei einem Gdb von 90% und Merkzeichen G
eine Rollstuhlfahrersymbol, um auf Behindertenplätzen
rechtlich parken zu dürfen ?

Antworten

  • Hallo 1tst2803,

    leider nein. 🙁 Diese blauen Parkausweise sind für Rollifahrer gedacht. Da sie mehr Platz beim Ein- und Aussteigen benötigen sind diese Parkplätze breiter als andere. Menschen mit so einer schweren Gehbehinderung, die einen Rolli nötig macht, haben ein aG als Merkzeichen. Mit einem G kannst Du aber einen orangenen Parkausweis bekommen. Mit diesem Parkausweis kannst Du alles das tun, was man mit einem blauen Parkausweis auch möglich ist. Außer auf diesen extra breiten Parkplätzen zu parken.

    Falls Du Rollifahrer bist und kein aG (außergewöhnlich Gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis hast, solltest Du das beantragen. Mit der Begründung das Du auf einen Rollstuhl angewiesen bist, bekommst Du bestimmt schnell Dein aG.

    Gruß Karin

    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html
  • Hallo,na ja da gibt es 2 Möglichkeiten wenn du in bayern wohnst kannst du bei deiner Gemeinde das Bayern AG beantragen-andere Bundeslaänder ??
    Oder du kannst es begründen warum du das AG brauchst,dann einen Verschlechterungsantrag
    Behinderten ausweis stellen.
    Lieben Gruß Christian
    www.multiple-sklerose-abensberg.de
  • Ach so geht das?

    Bei mir war es eben anders .

    Also bin Oberschenkelamutiert und einigen anderen Sachen die damal. bei dem Unfall nicht zu vermeiden waren.
    Eine Prothesenversorgung war esrtmal ohne Erfolg.

    So, nun habe ich auch versucht einen "blauen Parkausweis" zu bekommen.
    Nene, so einfach geht das nicht, hatte doch nur ein Bein ab.
    Also habe ich 3,5 Jahre um den Ausweis gekämpft, erst in NRW, dann in Bayern.

    Nachdem mir dann mein Arzt Asthma und Probleme mit dem Herzen bestätigt hatte bekam ich endlich den Ausweis, aber nur für ein Jahr.
    Ok, vielleicht würde ja das Bein nachwachsen.
    Ich mußte einfach nachweisen das ich die ersten 100 Mtr. nicht ohne Probleme zurück legen konnte, an die 12,5, die ich vorher schaffte bin aber nie rangekommen.
    Habe aber auch schon Leute gesehen die mit dem "Blauen" auf einem Behindertenpakplatz parken und dann am Chiemsee joggen gehen, na Prost.
  • rolliracer schrieb:
    Ach so geht das?

    Bei mir war es eben anders .

    Also bin Oberschenkelamutiert und einigen anderen Sachen die damal. bei dem Unfall nicht zu vermeiden waren.
    Eine Prothesenversorgung war esrtmal ohne Erfolg.

    So, nun habe ich auch versucht einen "blauen Parkausweis" zu bekommen.
    Nene, so einfach geht das nicht, hatte doch nur ein Bein ab.
    Also habe ich 3,5 Jahre um den Ausweis gekämpft, erst in NRW, dann in Bayern.

    Nachdem mir dann mein Arzt Asthma und Probleme mit dem Herzen bestätigt hatte bekam ich endlich den Ausweis, aber nur für ein Jahr.
    Ok, vielleicht würde ja das Bein nachwachsen.
    Ich mußte einfach nachweisen das ich die ersten 100 Mtr. nicht ohne Probleme zurück legen konnte, an die 12,5, die ich vorher schaffte bin aber nie rangekommen.
    Habe aber auch schon Leute gesehen die mit dem "Blauen" auf einem Behindertenpakplatz parken und dann am Chiemsee joggen gehen, na Prost.


    Hallo Richard,

    wenn Du noch ein Bein hast und laufen kannst, dann kriegst Du das aG und den Parkausweis nicht, sondern nur ein G. Sagst Du aber "ich bin Rollifahrer" wirst Du einem beidseitig Beinamputierten gleich gestellt und kriegst beides. Man muß diesen Leuten halt immer das sagen was sie hören wollen. Dann klappt das auch in NRW und Bayern. 😉

    Lieben Gruß
    Karin
  • hi,

    nun mußte ich denen das nicht sagen sondern die haben Gutachten verlangt und mich zum medizinischen Dienst geschickt und die werden ja wohl selber nachzählen können.
  • Hallo 1tst2803,
    alleine mit 90 G bekommst du keinen Parkausweis.
    Um einen Antrag auf einen Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze zu stellen benötigst du wie meine Vorredner schon erwähnten ein aG (außergewöhnlich gehbehindert) in deinem Schwerbehindertenausweis.

    Dies erreichst du indem du einen "Änderungsantrag nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
    - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
    - Schwerbehindertenrecht -
    zur Feststellung einer Behinderung, eines - höheren - Grades der Behinderung (GdB),- weiterer - gesundheitlicher Merkmale sowie Ausstellung eines - neuen - Ausweises"
    stellst.

    So heißt das Ding. Im Anhang sende ich dir den aktuellen Antrag in PDF.
    Diesen ausdrucken, ausfüllen und mit den dort verlangten Unterlagen (am besten schon mit Lichtbild für den Ausweis )an das Versorgungsamt deiner Stadt senden. Dann heißt es Geduld. Sollte das Amt weiter Fragen haben, diese auch beantworten. Mit etwas Glück hast du in ca. 3 Monaten eine positive Antwort.
    Falls du eine negative bekommst Widerspruch einlegen, dann klappt es bestimmt.
    Nur nicht die Nerven verlieren.
    Nach der Zusage gehst du entweder persönlich zu deinem Straßenverkehrsamt und legst dort alles vor. Ich allerdings habe einen Brief geschrieben, auch dort mein Lichtbild beigelegt und bekam innerhalb einer Woche meinen neuen Ausweis.
    Wenn du dein aG hast, kannst du dich auch von der KfZ-Steuer befreien lassen. Diesen Antrag findest du auch im Anhang als PDF-Datei.

    Ggfls. kannst du auch noch einen Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes stellen. Dies machst du formlos bei deinem Straßenverkehrsamt.
    Diese senden dir dann ein Antragsformular zu.
    Ich habe meine Zusage incl. meinem 2. blauen Parkausweis incl. Ausweisnummer innerhalb einer Woche bekommen. Der Parkplatz selbst wurde binnen 8 Tagen von Straßenbauamt angelegt. Dies war dann alles sehr unkompliziert.

    Wichtig für all dies ist das aG in deinem Ausweis.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen.
    Liebe Grüße
    Tina

  • ...hups

    nun hab ich doch glatt vergessen dir auch den Antrag auf KfZ-Steuer-Befreiung anzuhängen.

    Hol ich gleich nach.

    Noch ein Wort zu meinen Vorrednern, man muss nicht zwangsläufig Rolli-Fahrer sein, um einem solchen gleichgestellt zu werden, dies zeigt mein Fall, noch sitze ich nicht im Rollstuhl sondern kann mich noch am Rollator (wenn auch wenig) fortbewegen.

    Ich würde es an deiner Stelle mit dem o. g. Antrag auf jeden Fall versuchen.
    Mehr als "nein" können Sie nicht sagen, und selbst dann, solltest du Widerspruch einlegen.


    Ich wünsche dir viel Glück

    LG
    Tina
  • Hallo Richard,

    ja habe auch schon solche Leute gesehen, die super sprinten konnten, aber einen blauen Ausweis hatten.
    Daher habe ich auch gleich mal beim Versorgungsamt nachgefragt, wie sowas sein kann.

    Die sagte mir glatt, dass es vor einigen Jahren noch nicht ganz so strenge Richtlinien gehabt hätte wie heute. Teilweise hätten auch leicht Gehbehinderte solche Ausweise bekommen. Bevorzugt ältere Menschen.
    Die Richtlinien heute hätten sich sehr verschärft.

    Nun ich war eine der Leidtragenden dieser verschärften Richtlinien (ich kann auch mit Rollator kaum mehr als 13 - 15 Schritte laufen), ich musste sämtliche Instanzen durchlaufen um ein aG zu bekommen. Einerseits sicher richtig, andererseits möchte ich mich noch nicht in den Rollstuhl setzen nur um mein Recht zu bekommen. Früher oder später, dass ist mir klar werde ich bei meinem Krankheitsbild nicht drumherum kommen, o.K., aber dass muss ich mir doch von einem Amt nicht vorschreiben lassen...oder?
    L.G.

    Tina


  • Wer einen Rolli zur Fortbewegung braucht, bekommt immer ein aG. Egal wie hoch die Prozente sind. Ob die Ämter das kapieren liegt oft daran, wie man sich bei der Antragstellung ausdrückt. Am sinnvollsten ist es, die schriftliche Hilfsmittelgenehmigung des Rollstuhls der Krankenkasse mit ein zu reichen. Dann ist man auf der sicheren Seite und wird nicht zum Amtsarzt geschickt.

    Andererseits steht das aG nícht immer einem Gehbehinderten zu. Wer einne schwere Epilepsie hat, schwer Asthmakrank oder Herzkrank ist, kann unter Umständig richtig flott laufen. Ein aG bekommt er trotzdem. Das jemand ohne Rolli diese extra breiten Parkplätze zu parkt, ist natürlich nicht richtig. Für diese Leutchen reicht ein Parkplatz in Ladentürnähe.

    Sehr zweifelhaft sind auch all die Nichtbehinderten, die für ihre behinderten Angehörigen einkaufen fahren und sich aus Faulheit deren Ausweis ausleihen. Das geht natürlich gar nicht.

    We sich dagegen wehren möchte, hochladen und ausdrucken. 😉