Deutschland - Schweiz

Hallo

seit Oktober 2009 sind meine Freundin aus Deutschland und ich ein Paar. Sie ist von beinbetonter cerebraler Tetraparese betroffen und zurzeit laufen in Deutschland ärztliche Abklärungen zu ihrer Verrentung.

Wenn Sie nun zu mir in die Schweiz zieht, bekommt sie dann auch weiterhin ihre Rente?

Was ist wenn wir heiraten? Muss ich dann alle Kosten ganz allein tragen?

Wenn sie nach 5 Jahren Ehe beabsichtigt Schweizerin zu werden, ist sie dann in der Schweiz IV-berechtigt?

Gibt es in der Schweiz eine Anlaufstelle, die in solchen Fragen Beratung leisten kann?

Ich liebe sie wirklich sehr und es liegt mir fern Sozialschmarotzer zu spielen, doch mein Lohn würde für uns beide, besonders auch durch Mehrausgaben ihrer Behinderung wegen, nur recht knapp für uns beide reichen. Ich würde einfach gerne wissen, wie die ganze Sache rechtlich und finanziell aussieht und wo wir in diesen Fragen Rat finden können.

Uns wäre auch geholfen, wenn sie in der Schweiz arbeiten könnte (Seriöse Heimarbeit / Schreibarbeit). Problem: Sie kann ÖV nicht benutzen und hat weder Fahrausweis noch Fahrzeug (ich plane aber ihr das irgendwann zu ermöglichen, damit sie etwas mobiler sein kann und nicht immer auf mich angewiesen ist). Sie ist sehr intelligent und hat sich in D mit dem Anbieten ihrer Schreibdienste versucht von Hartz4 aus selbständig zu machen, was jetzt die ARGE allerdings abgebrochen hat, weil nicht schnell genug ausreichend Geld reinkam. Sie benötigt aufgrund fehlenden Gleichgewichts einen Rollator und alleine Treppensteigen geht gar nicht und das ist auch schon das nächste Problem...zu meiner Wohnung führen 64Stufen...also muss ich mittelfristig umziehen...allerdings scheint es gar nicht so einfach in der Schweiz behindertengerechte Wohnungen zu finden (Aufzug bis auf Geschossebene und auch in den Keller / Keine Stufen vor dem Haus)

Vielen Dank für Feedbacks

Gruss HiQFish

Antworten

  • Hallo HiQFish,

    danke für dein Post. Wir werden die Frage für dich rechecherchieren und dir baldmöglichst Bescheid geben.

    Viele Grüße, Iris,
    Redaktion MyHandicap
  • Hallo HiQFish,

    hatte eben mehrere Gespräche mit verschiendensten Stellen des Versorgungsamtes bezüglich des weiteren Bezugs der Rente deiner Freundin.
    Wesentlich hierbei ist: welche Rente bezieht deine Freundin? Wer ist der Leistungsträger? Falls der Leistungsträger die Deutsche Rentenversicherung ist, kann deine Freundin die Rente in der Schweiz weiterbeziehen. Diese Info habe ich beim Bürgertelefon der Deutschen Rentenversicherung unter + 49 800 1000 48015 erhalten.
    Wichtig ist, dass deine Freundin vorher schriftlich abklären lässt, dass sie ihre Rente auch im Ausland in voller Höhe beziehen kann.

    Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. Weitere Infos, die sich auf die Schweiz beziehen, bekommst du von unseren Kollegen aus der Schweiz.
    Ich drück euch die Daumen, dass es klappt!
    So ein "Länderwechsel" ist nicht einfach, aber wo ein Wille, da ganz sicher auch ein Weg!
    Alles Gute!

    Viele liebe Grüße aus München
    Michaela
  • Hallo HiQFish

    Ich schlage Ihnen vor, sich an den Rechtsdienst der Fachstelle Integration Handicap zu wenden. Er ist der Fachdienst in IV-Fragen in der Schweiz. Die Adressen finden sich unter: http://www.integrationhandicap.ch/index/menuid/21

    Mit bestem Gruss
    Team Égalité Handicap,
    www.egalite-handicap.ch


  • Hallo!

    Ich empfinde Dein Verhalten als sehr Verantwortungsbewußt und hat keines Falls etwas mit Schmarotzertum zu tun.

    Finde es Toll,das Du und Deine Freundin Euch schon im vorhinein Gedanken macht über Eure gemeinsame Zukunft,möchte daher einen kleinen Tipp hier einfließen laßen.

    Ihr habt vor,den weiteren Weg gemeinsam zu gehen,daher währe es für Euch beide eine Erleichterung,wenn Ihr das wesentliche Klären konntet in eine bereits Behinderten gerechte Wohnung zu ziehen.

    Sich dort gemeinsam einzurichten und sich von Anfang an sicher und wohl zu fühlen,wird für Eure Liebe eine große Erleichterung sein.Diese Zeit des suchens und dort den Neuanfang gemeinsam zu starten,solltet Ihr euch geben.
    Vielleicht läßt sich der Wunsch bei den anderen anstehenden Fragen in den Ämtern mit einfließen.

    Viel Glück Ihr Zwei und alles alles Gute!!!
    Gruß
    SENDRINE 😀