Gebärdendolmetscher bei den Behörden selber zahlen?

Hallo

Ich habe da eine Frage: Ein mir bekanntes älteres Ehepaar mit Hörbehinderung musste mehrere Mal mit dem Sozialdienst Gespräche führen. Dabei musste jeweils ein Gebärdendolmetscher übersetzten. Jetzt wurden ihnen die Kosten für den Dolmetscher in Rechnung gestellt. Darf der Sozialdienst das?

Antworten

  • Hallo silophos

    Nein, das ist nicht zulässig. Gespräche mit einem Sozialdienst sind Teil einer staatlichen Dienstleistung. Der Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Dementsprechend sind Behörden verpflichtet, im Rahmen der Verhältnismässigkeit, Massnahmen zur Kompensation einer Ungleichheit zu ergreifen. Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz müssen behinderte Menschen staatliche Dienstleistungen ohne erschwerte Bedingen in Anspruch nehmen können. Es liegt also an den Behörden, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit auch ein Bürger mit Behinderung die selben Informationen erhält wie ein Bürger ohne Handicap. Die mit bestimmten Behinderungen verbundenen besonderen Bedürfnisse müssen jedoch von der betroffenen Person im Voraus gemeldet werden, damit die Behörden die notwendigen Vorkehrungen treffen können.

    Gruss

    Andreas


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