Berufliche Leistungsbeurteilung

Heute hatte ich aufgrund eines Betriebsunfalles mit meinem Gruppenleiter das Mitarbeitergespräch bzgl. Leistungsbeur-
teilung 2009 per Telefon geführt. Er hat eine Quote von 99 % festgelegt. Ich sagte ihm, dass ich ja aufgrund meiner Behinderung nicht 99 % geleistet habe sondern aufgrund der Erschwernisse durch die Behinderung immer 200 % und mehr Energie aufwenden müsse. Seine Meinung: Damit kann ich gar nichts anfangen. Ist die Personalabteilung denn nicht ver-
pflichtet, die Führungskräfte aufzuklären, dass bei Behinderten auch die Behinderung berücksichtigt werden muß? Zudem erhält mein Arbeitgeber eine ´mtl. Leistungsminderungszulage für meine Leistungsminderung in Höhe von 50 bis 60 % (lt. Antrag meines Arbeitgebers zur Bewilligung der Leistungsminderungszulage).

Antworten

  • Hallo DelphinElisabeth,

    ich verstehe nur Bahnhof.
    Kannst Du ein bischen genauer erklären worum es bei Deiner Frage geht?
    Ich kann mir jeden Falls nicht vorstellen wovon Du hier redest,
    würde Deine Frage aber gerne verstehen.

    Gruß Karin


  • Hallo!

    Da die für Dich zuständige Führungskraft anscheinend überfordert ist,mit der Einordnung,solltest Du ihn vielleicht hinweisen,wo er sich die nötige Info herauslesen kann.
    Nehme an,das Du es weißt.
    Manchmal braucht auch Führung hilfe.

    Wünsche Dir,das sich Dein Problem bald in Luft auflößt.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Wie jetzt? Gibt es einen "Behindertenbonus"?
  • Tomtom schrieb:
    Wie jetzt? Gibt es einen "Behindertenbonus"?


    Fragt sich nur bei welchem Arbeitgeber und in welchen Berufen. Ich habe von einer Leistungsbeurteilung oder Leistunsminderunszulage im Job noch nie etwas gehört. Also ich wüßte wirklich gerne worum es dabei geht 😉
  • Ich arbeite bei einer Bank und da geht es um eine Sonderzahlung, die je nach Leistung bezahlt wird und da soll doch auch die Behinderung (90 % Erwerbsminderung) bei der Beurteilung eine Rolle spielen. Ich muss doch um 100%ige Leistung zu erreichen, mich
    viel mehr anstrengen als jeder Gesunde.

    Hoffe, daß Du nun weißt um was es geht.

    Ein schönes Wochenende wünscht Dir

    Elisabeth
  • Hallo DelphinElisabeth,

    jetzt verstehe ich das. Was meinst Du mit den 90%? Bist Du 90% erwerbsgemindert und kannst nur noch 10% arbeiten oder meinst Du damit Deinen Schwerbehindertenausweis? Der hat nämlich nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun. Ein Schwerbehindertenausweis legt fest, daß Du eine Behinderung hast. Beispiel: Wer Querschnittgelähmt im Rolli sitzt hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100%, kann aber zu 100% berufstätig sein. Es ist auch durchaus möglich, daß er keine Pflegestufe hat, weil er sich gut selber versorgen kann. Jemand der aus gesundheitlichen Gründen nur 50% arbeitet und 50% seiner Altersrente bezieht, der ist zu 50% erwerbsgemindert. Das nennt man Erwerbsminderungsrente. Ich z.B. bin seit vielen Jahren zu 100% Erwerbsgemindert. Ich bin Frührentner und beziehe zu 100% eine Erwerbsminderungsrente, habe aber erst 100% im Schwerbehindertenausweis stehen, seit ich einen Rollstuhl habe. Das ist die eine Logik.

    Die andere Logik ist, daß schwer kranke oder schwer behinderte Menschen oft gar nicht so Leistungsfähig sind wie gesunde Kollegen. Du sagst ja selber das Du Dich doppelt so anstrengen mußt wie eine Kollege. Dies könnten Deine Vorgesetzten durchaus als Leistungsminderung verstehen.

    Ich weiß nicht wie Du Deine Arbeit machst. Aber Du schreibst das Du Dich für die gleichen Tätigkeiten doppelt so viel anstrengen mußt wie Deine gesunden Kollegen. Ist denn Dein Ergebnis auch doppelt so gut? Ich glaube Dieses Problem kannst Du nur in einem persönlichen Gespäch klären. Laß Dir begründen warum man Dich schlechter bewertet als Deine Kollegen und diskutiere mit Deinen Vorgesetzten darüber.

    Gruß Karin
  • Hallo Karin,


    danke Dir für Deine Ausführungen.

    Wünsche Dir alles Liebe

    Elisabeth
  • Hallo Elisabeth,

    schön das ich Dir helfen konnte. Laß Dich nicht unter kriegen. Wenn Du die gleiche Arbeit mit der gleichen Qualität erledigst, dann sollte Dir das gleiche zu stehen, wie Deinen gesunden Kollegen. Nur mit einer Sonderbehandlung wegen Deiner Behinderung solltest Du nicht rechnen. Das wäre auch nicht fair.

    Viel Erfolg!

    Gruß Karin
  • Hallo

    So ganz habe ich auch noch nicht durchgeblickt, aber ich versuche es mal. Du hattest die übliche jährliche Leistungsbeurteilung und schreibst dein Chef hat eine Quote von 99 % festgelegt - Na das ist doch ein super Ergebnis.

    Dann schreibst du "Ist die Personalabteilung denn nicht verpflichtet, die Führungskräfte aufzuklären, dass bei Behinderten auch die Behinderung berücksichtigt werden muß? "

    Daß der Arbeitgeber bei der Verteilung von Arbeiten die Behinderung berücksichtigen muß ist sicher klar. Also einen Rollstuhlfahrer nicht zum Regaleinräumen einteilen darf, da wäre seine Leistungsfähigkeit ziemlich schlecht. Aber um bei dem Beispiel zu bleiben, an einem Schreibticharbeitsplatz hat der Rolli die gleiche Leistung zu bringen wie ein Nichtbehinderter. Oder wie Tomtom es so deutlich sagte einen "Behindertenbonus" gibt es nicht - ist zumindest bei uns so.

    zur Leistungsminderung bzw. Zuschuß.
    Da gibt es einen Lohnzuschuß von der Agentur für Arbeit, wenn Schwerbehinderte eingestellt werden. Nennt sich Eingliederungszuschuß. Das ist/soll ein Anreiz sein für den Arbeitgeber Behinderte einzustellen

    http://www.talentplus.de/arbeitgeber/Foerderung/Neuer_Arbeitsplatz/Lohnkostenzuschuss/Eingliederungszuschuss/index.html

    Desweiteren gibt es bei behinderungsbedingter Minderleistung einen Lohnzuschuß von bis zu 30 %. Das läuft dann über die Integrationsämter.


    Klaus



  • DelphinElisabeth schrieb:Er hat eine Quote von 99 % festgelegt. Ich sagte ihm, dass ich ja aufgrund meiner Behinderung nicht 99 % geleistet habe sondern aufgrund der Erschwernisse durch die Behinderung immer 200 % und mehr Energie aufwenden müsse.


    Für mich ist die Sache noch immer undurchsichtig. Warum:
    Dass Banksaläre (wie auch andere Jobs) oft einen festen, wie auch variablen Lohnbestandteil -um finanzielle Anreize bei der Arbeit zu bieten- haben, ist mir bekannt.

    Und um eine Leistungsbeurteilung vorzunehmen, um den variablen Zuschuss bestimmen zu können, sollten i.d.R. mit dem Vorgesetzen gemeinsam Ziele vereinbart werden. Und diese Ziele können dann zBsp. eine Firmen- wie auch persönliche Komponente beinhalten (zBsp. die Zusammenarbeit mit anderen Teams zu fördern und jeden seiner Möglichkeiten angemessen zu fordern).

    Lange Rede kurzer Sinn:
    Daher müsste der Teamleiter doch eigentlich genauestens Auskunft über Deinen erreichten Zielgrad geben können, gute Gründe dafür nennen können und sogleich die nächsten Ziele mit Dir besprechen wollen? (vielleicht um Ziele anzupassen, weil unmöglich?) Wie anstrengend ein Ziel vielleicht auch war, sehe ich nicht als direkte Leistungskomponente - vielmehr als Messegrad um Ziele überhaupt realistisch anzusetzen.

    Meiner eigenen Erfahrungen als Führungsperson nach, hat aber ein Vorgesetzter welcher Zielevereinbarungen und -Besprechungen für Mitarbeitende nicht nachvollziehbar erläutern kann, schlichtweg seinen Job nicht richtig gemacht oder ist selbst am falschen Platz.

    Viele Grüsse,
    Sascha