Feststellung Erwerbsminderung

Hallo!

Kann mir jemand sagen, wie eine Erwerbsminderung (bei Beantragung von Grundsicherung) bei jemandem festgestellt wird, der weder in der WfbM war noch ist und auch keinerlei Berufsschule besucht hat? (Nur Lernbehindertenschule bis 9. Klasse) Könnte es da Probleme geben? Werden da Schulabgangszeugnisse verlangt? Der Betroffene ist 20 Jahre alt und autistisch. Vielen Dank!

Antworten

  • Hallo, guten Abend,

    soweit mir bekannt ist, muss man sich ans Versorgungsamt wenden. Anruf genügt. Die schicken dann Fragebögen, die man ausfüllen muss: Welche Erkrankungen, welche Ärzte, welche Unterlagen gibt es oder können besorgt werden?
    Nachdem man die Sachen zurückgeschickt hat, dauert es einige Zeit, bis man einen
    Termin bei einem Arzt im Versorgungsamt bekommt. Die Zeit ist abhängig davon, wie schnell die angeschrieben Ärzte dem Versorgungsamt antworten und Befunde schicken.
    Dieser Arzt im Versorgungsamt nimmt die Einstufung vor, die bekommst Du später mit Begründung schriftlich mitgeteilt. Ich weiss jetzt nicht, wie das bei Autismus ist,
    ob Dein Sohn allein unterwegs sein kann oder nur in Begleitung. Falls Begleitung wichtig ist und Ihr das Zeichen H für Hilflos braucht oder B für Begleitung musst Du evtl den Arzt selber darauf ansprechen, dass Dein Sohn nicht alleine unterwegs sein kann. Wenn ein B oder H im Ausweis steht, darf die Begleitperson innerhalb Deutsch-
    lands kostenlos mitfahren, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.
    Viel Glück
    ilex
  • Ich bins nochmal. Entschuldigung, weiss garnicht, wie ich auf die Idee gekommen bin, dass es sich um Deinen Sohn handelt.

    Mit Schulzeugnissen und Abschlüssen hat die Einstufung, zu wieviel Prozent man behindert ist, nichts zu tun.

    ilex
  • Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

    Aber da gab es wohl jetzt ein Missverständnis: es ging mir nicht um die Feststellung des Grades der Behinderung (ist schon festgestellt: 100 %), sondern um die Feststellung der Erwerbsminderung bei Beantragung von Grundsicherung.

    LG Donna
  • Guten Tag,

    also nach meinem Kenntnisstand ist der Ablauf in so einem Fall folgendermaßen:

    Man stellt bei der jeweiligen Stadt den Antrag auf Grundsicherung, diese muss dann die Erwerbsmiderung feststellen und da hier noch keine Feststellungen (also WfB etc.) vorliegen, wird ein entsprechender Auftrag an den Rentenversicherer gegeben, der für die Stadt gegen Gebühr eine entsprechende medizinische Feststellung trifft. In manchen Städten könnte auch das Gesundheitsamt oder die Arbeitsagentur beauftragt werden. In der Zwischenzeit, bis zur endgültigen Feststellung kann auch ein Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV) gegeben sein, dies müsste man aber dann im Einzelfall genau abklären.
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