Selbstbehalt

Hallo
bin 45 Jahre und bin Erwerbsunfähigkeitsrentner mit einer Behinderung von 60% und einem G.Der Selbstbehalt bei Rentnern ist 770€ Da meine Kinder in Stralsund leben und ich in Lüdenscheid(700km Entfernung)frage ich mich ob ich einen höheren Selbstbehalt habe ?kann man mir helfen
Danke
Soenke

Antworten

  • soenke schrieb:
    Hallo
    bin 45 Jahre und bin Erwerbsunfähigkeitsrentner mit einer Behinderung von 60% und einem G.Der Selbstbehalt bei Rentnern ist 770€ Da meine Kinder in Stralsund leben und ich in Lüdenscheid(700km Entfernung)frage ich mich ob ich einen höheren Selbstbehalt habe ?kann man mir helfen
    Danke
    Soenke


    Hallo Soenke,

    mußt Du Unterhalt zahlen? Oder gehts um was ganz anderes?

    Liebe Grüße Sanne
  • Hallo
    ich muß Unterhalt zahlen wegen der Neuberechnung valle ich unter meinen Selbsterhalt
  • Hallo,

    die kosten für die ausübung des umgangsrechts gehören grundsätzlich zum risiko des umgangsberechtigten. billigkeitserwägungen sind aber anzustellen, wenn diese kosten sehr hoch sind und der umgang dadurch gar unmöglich gemacht wird. in betracht kommt dann eine erhöhung des selbstbehalts. allerdings nicht, wenn die umgangskosten pro monat nicht mehr als 15 euro ausmachen. auch nicht, wenn dem unterhaltspflichtigen das kindergeld zugute kommt.
    gemäß Palandt, BGB, § 1684 Rn. 46 kann der selbstbehalt bei hohen umgangskosten "maßvoll erhöht" werden, was aber bei großen entfernungen auch nicht wirklich hilft.
    In einem extremfall wurde zwei minderjährign kindern jeglicher unterhalt abgesprochen, weil die fahrtkosten für 1280 km den unterhaltsschuldner leistungsunfähig machten.
    fragt sich, was für die kinder sinnvoller ist - unterhalt oder umgang...

    gruß. Reichel
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