rf-merkzeichen, seine gültigkeit

Hallo,

ich muss das Rf-Merkzeichen für meinen schwerstbehindertenausweis beantragen zwecks der Rundfünkgebühren.

Mein Schwerstbehindertenaus ist unbegrenzt gültig somit auch die jetzt vorhandenen Merkzeichen "G", "aG", "H", "B". Gilt die unbegrenzte Gültigkeit dann auch für das "Rf"-Merkzeichen?

Könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen?

Lieben Gruß
von der ratlosen Uli

Antworten

  • Hallo Cat_Uli,

    RF: Rundfunkgebühren-Befreiung & Telefonermäßigung
    Dieses Merkzeichen erhalten in der Regel Personengruppen, die ständig von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.

    Zum Beispiel:

    * Blinde Menschen oder sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60
    * Hörgeschädigten Menschen mit einem GdB von wenigstens 50
    * Menschen mit Behinderung, die einen GdB von mindestens 80 haben. Sie, so nimmt man an, können auf Grund der schwere ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.
    * Menschen mit Behinderung, die auf Grund ihrer Behinderung in der Öffentlichkeit als "unzumutbar" wahrgenommen werden könnten (z. B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung, hirnorganischen Ausfällen etc.)
    * Menschen mit Behinderung, die beispielsweise an ansteckender Lungentuberkulose erkrankt sind, sowie Menschen, die nach Organtransplantationen über einen Zeitraum von einem Jahr hinaus Medikamente mit immunsuppressiven Wirkstoffen einnehmen und denen empfohlen wird, Menschenmassen zu vermeiden.

    Der Nachteilsausgleich für das Merkzeichen RF beinhaltet folgende Punkte:

    * Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
    * Sozialtarif beim Telefon

    Ich denke, wenn der Ausweis unbefristet ist, dann gilt es sicher auch für die Merkzeichen.

    Viele Grüße, Iris, Redaktion MyHandicap
  • Guten Tag,

    wie vorher bereits richtig erklärt wurde gilt das Merkzeichen RF für bestimmte Personengruppen bzw. unter gewissen Vorraussetzungen. Wenn der Schwerbehindertenausweis im Moment "unbefristet" ausgestellt ist, würde das auch für das Merkzeichen RF gelten, sofern dem Antrag auf der Merkzeichen RF vom zuständigen Versorgungsamt zugestimmt wird.

    Nur hier noch eine kurze Randinformation "Unbefristet" heißt nicht "auf Dauer" es bedeutet nur, das bis auf weiteres keine ärztliche Nachprüfung angesetzt ist und solgange der Iststand beibehalten bleibt. Wenn sich das Versorgungsamt aber irgendwann einmal zu einer erneuten Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen entscheidet, kann das "unbefristet" auch wieder entfallen Auch wenn das in der Praxis nicht sehr oft passiert.

    Liebe Grüße
    Alexander Grundler
  • Hallo,wobei das Rf zu kriegen gar nicht einfach ist,mir hat man es nach 4 Jahren per Ferndiagnose gestrichen nur weil ich am Rehasport teilgenommen habe,obwohl ich an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann.Der Rehasport war nicht Öffentlich und alles auf Rollis abgestimmt.LG Erich
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