übernahme der mietkosten?

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Hallo,

ich will grade Grundsicherung beantragen und auch die Mietkostenübernahme, beträgt ca. 538,00 € warm, hat 55 m² und ist speziell für Rollstuhlfahrer gebaut wurden in Berlin- Lichtenberg. Die Wohnung ist so ausgestattet das man auch super mit meinem e-Rolli und meinen Hebelift klar kommt, die Dusche ist ebenerdig sowie die Küche unterfahrbar. Es muss nix umgebaut werden.

Ich habe kein Anrecht auf Harz IV.

Die Warmmiete ist ganz schön hoch, aber die Wohnung ist ideal, da sie rollstuhlgerecht ist. Habe ich eine Chance das die Miete übernommen wird?

Liebe Grüße

Uli

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  • MyHandicap User
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    Hallo Uli,

    ob das so ist kann Dir letztendlich nur die Arge sagen. Aber zur Beruhigung, bei mir im Haus sind die Mieten auch so hoch und bei meinen Rollinachbarn die von Grundsicherung leben, wird die Miete übernommen. Ich wohne auch in so einem tollen rollstuhlgerechten Haus. Da sind die Mieten halt etwas höher. Dafür haben wir aber auch das Wohnumfeld das wir brauchen.

    Hast Du mal Nachbarn in diesem Haus angesprochen?
    Vieleicht können die ja Deine Frage beantworten.

    Lieben Gruß
    Karin
  • MyHandicap User
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    Danke dir Karin für deine beruhigenden worte, ich bin etwas nervös das der antrag nicht durchgeht.
  • MyHandicap User
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    Das Du aufgeregt bist ist in Ordnung. Für Dich hängt ja auch auch viel von der Wohnung ab. Du schaffst das schon. 😉

    Gruß Karin
  • MyHandicap User
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    Hallo uli,

    ich bekomme auch Grundsicherung.

    Meine Wohnung ist 64qm gross und kostet 520 Euro warm.

    Ich muss einen kleinen Teil der Miete, knapp 20 Euro selber bezahlen, der Rest wird übernommen.


    Du solltest vor Bezug der Wohnung mit der Arge Kontakt aufnehmen.

    Ich bin mir sicher, das wird ein gutes Ende nehmen.


    Deine Aufregung kann ich gut verstehen...

    Herzlich grüsst * Kerstin *.
  • MyHandicap User
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    Hallo Uli!

    Ich wünsche Dir viel Glück,bei Deinem Versuch,die Wohnung zu bekommen.

    Da Du doch einiges hier erfahren konntest,kannst Du zuversichtlich sein.

    Besonders die Idee mit Nachbarn zu sprechen,finde ich sehr gut.Dadurch kann

    man im Vorfeld,schon einiges Erfahren.

    Alles alles Gute
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • MyHandicap User
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    Hallo Uli,

    auch ich bin Rollstuhlfahrerin. Ich bewohne eine behindertengerechte 103 qm² große Wohnung und beziehe Grundsicherung da ich Erwerbsunfähig bin. Die Miete wird im vollem Umfang vom Grundsicherungsamt übernommen.
    Mein Fall war vor Gericht. Bei den Vereinten Nationen gibt es eine " Sozial Charta".
    Diese Sozial Charta beinahltet die Rechte der behinderten Menschen und die hat die BRD unterschrieben. Ratifizier, so nennt man das. Ich lebe in Hessen und habe mir von unserer Landesregierung Informationen zur meinen Rechten als behinderter Mensch zusenden lassen. Bei jeder Landesregierung git es Informationen für behinderte Menschen. Dort sthet auch etwas über das Sozialamt und die UN Charta. Du kannst aber auch im Internet -wenn du die Stichwörter eingibst- etwas finden.
    ZU meinem Fall. Der Richter hat gesagt, das Rollstuhlfahrer einen Anspruch
    1. auf eine behindertengerechte Wohnung haben und
    2. die immer teuerer sind und
    3. weil es davon nicht genug gibt auch mehr bezahlt werden muss.

    Ich musste aus meiner Wohnung heraus, weil sie verschimmelt war.
    In meinem Fall hat man eine Rollstuhlgerechte Wohnung nicht anmieten lassen und der Richter hat schriftlich festgehalten. 92 qm² sind nicht zu gross und 700,00 € noch als angemessen zu bezeichnen.

    Ich rate dir zum Grundsicherungsamt zu gehen. Lass dir von dort einen Bescheid geben.
    Sollten sie dir die Miete deiner Wohnung nicht übernehmen bestehe auf eine Begründung dafür und vor allen Dingen auf einen Bescheid. Dagegen legst du Widerspruch ein aus den oben genannten Gründen. Du kannst auch zu deinem Arzt gehen und dir ein Attest geben lassen, dass du Umzugsunfähig durch deine Behinderung bist, bzw. du ja auch den Umzug nicht leiten bzw.selbst durchführen kannst. Kostet massig Geld. Sollte dem Widerspruch nicht abgehoilfen werden, das heißt sie wollen die Miete nicht voll übernehemen. Du weigerst dich auch 20,00 € selbst zu zahlen, suchst du dir einen Rechtsanwalt. Der bringt den Fall als einstweilige Anordnung das heißt geht ganz schnell, vor Gericht und du hast dann auch noch ein Urteil an das sich das Grundsicherungsamt zu halten hat. HIer bei mir haben alle Rollifahrer vor GEricht gewonnen, weil es in den Zeitungen und auch beim Wohnungsamt keine Rollstuhlgerechte Wohnungen gibt bzw. gab. Ich hatte die Zeitungen aufgehoben und mir vom Wohnungsmat schriftlich geben lassen, dass sie keine Rollstuhlgerechte Wohnung haben.

    Aber geh erst einmal zum Grundsicherungsamt.

    Gruß Juanita
  • MyHandicap User
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    Vielen Dank für die lieben, mutmachenden Worte. 😀
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