Ich arbeite 20km von meinem Wohnort entfernt und fahre jeden Tag mit der Bahn zur Arbeit.
In meinem SB-Ausweis ist kein Buchstabe vermerkt (GdB 50)
Dennoch möchte ich wissen, ob ich das Jobticket voll bezahlen muss oder ob ich hier eine Minderung des Betrages beantragen kann. Danke für eine Antwort.
Ellen
Hallo Fleur,
um die unentgeltliche Beförderung im ÖPNV nutzen zu können brauchst neben dem GdB 50 auch noch das Merkzeichen G.
Ob es ein ermäßigtes Jobticket für dich gibt, das solltest du bei demjenigen Unternehmen fragen, welches dir das Jobticket verkauft. Vielleicht bieten die was an. Aber ein generelles „Recht“ darauf gibt es nicht.
LG, Fluse
Danke für deine Antwort, Fluse…
ich werde mich erkundigen, hätte ja sein können, dass hier jemand schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht hat.
Gruss Ellen
Hallo Fleur,
Infos zur Freifahrt mit Schwerbehindertenausweis findest du hier: http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html
In deinem Fall, würde ich den örtlichen Verkehrsverbund fragen, ob für Menschen mit Behinderung Ermäßigungen möglich sind.
Viele Grüße,
Iris, Redaktion MyHandicap