Gutachter für Teppichboden in behindertengerechten Wohnanlage gesucht

Optionen
Habe als Tetraplegiker eine behindertengerechte Neubau-Wohnung in Aschaffenburg bezogen. Die Wohnung ist soweit ok - befahrbare Dusche, breite Türen, keine Schwellen oder Stufen - allerdings ist der Flur mit Teppichboden ausgelegt worden, der mich beim Befahren mit dem Rollstuhl in den Wahnsinn treibt.
Je nach Verlegerichtung drifte ich links oder rechts gegen die Flurwände. Da es sich um eine große Wohnanlage handelt, muß ich mich immer viele Meter bis zum Aufzug quälen.
Das Haus wurde nach DIN 18 025 Teil 2 gebaut, in der ich aber keine Definition / Kommentare zum Teppichboden finde.

Ich suche daher dringend jemanden der sich zum einen mit dem Thema Teppichboden und Rollstuhl auskennt und/oder mir ein Gutachten speziell zu unserem Teppich erstellen kann.

Im Büro meines Arbeitgeber ist auch Teppichboden verlegt, auf dem ich mit dem Rollstuhl zumindest mal gerade aus fahren kann.

Antworten

  • Hallo jericho,

    ich habe keine Lähmung in den Händen aber Teppich bringt mich auch ins Schwitzen. Je nach dem wie dick der Flor ist, desto mehr schwimmt der Rolli darauf. Du kannst mir echt leid tun. Ich glaube nicht das das so richtig ist. Mein Haus ist auch barrierrefrei gebaut. Hier hat keiner Teppich in der Wohnung. Im Treppenhaus auch nicht. Bei mir ist ein glatter PVC Boden verlegt. Wer sich in seine Wohnung was anders rein macht, muß es nach dem Auszug wieder entfernen. Egal wie hochwertig der Teppich ist und wie professionell er verlegt wurde.

    Viel Glück beim Kämpfen! 😉

    Gruß Karin


  • Hallo!

    Es gibt doch in Deiner Stadt bestimmt einen Behindertenbeauftragten?

    Schau doch mal im Internet!
    Vielleicht ist der so nett und schaut mal bei Dir in der Anlage vorbei und nimmt sich dem Problem an.

    Manchmal ist einfach nur unwissenheit vorhanden und läßt sich durch argumente aus der Welt räumen.

    Viel Glück
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Lieber jericho,

    toll, dass Du eine behindertengerechte Neubauwohnung gefunden hast und anscheinend auch mit ihr zufrieden bist. Aber gerade das hat mich stutzig gemacht. Ein Neubau mit einem rollstuhluntauglichen Teppichboden??

    Ich würde als Erstes mit dem Mieter über den Flur sprechen. Hast Du das vielleicht schon gemacht? Wenn ja, was kam dabei heraus? Gibt es vielleicht Nachbarn, die dasselbe Problem wie Du haben? Eventuell kann man da etwas bewirken.

    Ansonsten werde ich unseren Fachexperten kontaktieren. Sobald ich mehr weiß, werde ich hier darüber schreiben.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Tom,

    bei den Neubauwohnungen handelt es sich um 100 Eigentumswohnungen in einer betreuten Seniorenwohnanlage, die als barrierefrei ausgelegt wurden.

    Die Probleme in den Hausfluren haben außer mir auch alle anderen Rollstuhlfahrer, selbst die Bewohner mit Rollator und Möbelpacker mit einem Rollbrett verzweifeln.

    Der Bauträger beruft sich auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zum Teppichboden (habe ich noch nicht gesehen) und der DIN 18025 Teil 2, in der Teppichboden als Fußbodenbelag zugelassen und auch nicht näher definiert ist.

    Aus Erfahrung weiß ich, dass es selbst für Rollstuhlfahrer einigermaßen befahrbare Teppichböden gibt ( Industrie-Teppichboden, Sisal etc..).

    Der hier verlegte ist billigste Ware und das Abdriften nach links oder rechts rührt von der Schnittrichtung der Schlingen bei der Herstellung her.

    Jede Argumentationshilfe von Eurem Fachexperten wäre für uns sehr hilfreich.

    Vielen Dank,
    Grüße aus Aschaffenburg
    Jericho


  • Hallo Jericho!

    Kann es sein,das Deine Hausverwalter aus "Nicht hören,nicht sehen,nicht sprechen" bestehen.

    Das kann doch nicht sein.Irgendetwas ist wohl ganz schief gelaufen und das zu korigieren,will sich keiner bereiterklären.

    Hoffe das Dir hier endlich geholfen wird und Deinen anderen Mitbewohnern,die ebenfalls unter dem Pfusch leiden.
    Lieben Gruß und Daumen drücken
    SENDRINE 😀
  • Hallo,

    wie schon bereits erkannt, gibt es in der DIN 18025 keine besonderen Vorgaben für die Ausführung von Teppichböden. Grundsätzlich sind Sie gemäß der DIN erlaubt. Bodenbeläge sollten "jedoch rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein; sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen und müssen vollflächig mit antistatischem Kleber verklebt sein".
    Es stellt sich nun die Frage in wieweit ein Teppichboden überhaupt rollstuhlgeeignet sein kann. Für mich als öffentlich bestellter Sachverständiger für barrierefreies Bauen und selbst Betroffener haben Teppichböden in einer barrierefreien Wohnung grundsätzlich nichts verloren. Dies ist schon alleine aus hygienischen Gründen zu argumentieren. Des weiteren sind hochflorige Teppiche wie beschrieben für einen Rollstuhlfahrer insbesondere für einen Tetraplegiker nicht geeignet. Der Kraftaufwand, sich mit dem Rollstuhl fortzubewegen, ist hier viel zu groß.
    In diesem Fall müsste also geklärt werden, ob der verlegte Teppichboden wie beschrieben rollstuhlgerecht ist. Dies kann schließlich nur über eine Begutachtung erfolgen. Ob man jedoch einen Rechtsanspruch gegenüber dem Vermieter gelten machen kann, muss schließlich über einen Rechtshelfer erfolgen. Meist werden diese Fälle dann schließlich vor Gericht entschieden.

    Grüße

    Frank Opper (Architekt)


Diese Diskussion wurde geschlossen.