BK 2104 anerkannt, wieviel MdE, da ich die Arbeit aufgeben musste.

Ich habe nur 20% bekommen, finde es etwas wenig. Außerdem wurde Pflegegeld der BG abgelehnt, troßdem ich mit den Fingern kaum noch etwas kann. Pflegegeld der AOK bekomme ich, da läuft ein Antrag auf Erhöhung.( Bin noch Stomaträger, daher kann ich mein Stoma nicht selber pflegen.)

Antworten

  • Hallo Hbob,
    vielleicht kannst du deine Frage etwas präzisieren. Meinst du du hast den Grad der Behinderung 20 bekommen oder hast du bereits eine Einstufung MdE von 20 Prozent bekommen?

    Zum MdE gilt allgemein Folgendes:
    Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist eine Bezeichnung, die für die Beurteilung des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rolle spielt.

    Die MdE ist für die Gewährung einer Rentenleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (Versichertenrente oder Verletztenrente) aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von Bedeutung.

    Kommt es zu einem (Arbeits- oder Wege-)Unfall oder einer Berufskrankheit mit bleibenden Folgen, wird geprüft, ob eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt und wie hoch diese ist.

    Diese Höhe der Erwerbsfähigkeit ist eine abstrakte Größe, sie wird nicht in Abhängigkeit einer bestimmten Tätigkeit festgelegt. So ist es theoretisch sogar möglich, dass ein Mensch mit 100-prozentiger MdE noch arbeiten kann - zum Beispiel könnte ein Musiker gegebenenfalls auch nach völliger Erblindung auf beiden Augen (MdE = 100 Prozent) seiner Tätigkeit als Musiker nachgehen.

    Eine Überprüfung orientiert sich nicht an der derzeitigen beruflichen Tätigkeit, sondern nur an der Erwerbsfähigkeit ganz allgemein. Jede denkbare Arbeit, die der allgemeine Arbeitsmarkt bietet, kann für einen Erwerb in Betracht gezogen werden. (Bei der Beurteilung der MdE werden mögliche Auswirkungen auf das Leben außerhalb des Erwerbslebens nicht gesondert beachtet.)

    Da die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen erbringt, wenn ein Gesundheitsschaden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall bzw. durch eine anerkannte Berufskrankheit entstanden ist, wird die MdE auch nur auf die diesbezüglich anerkannten Gesundheitsschäden geprüft.

    Ein Gutachter stellt die Höhe der MdE fest. Er beurteilt zunächst einmal anhand von Tabellen verlorengegangene Funktionen. Zudem wird das Ausmaß der Schädigung (körperliche und/oder geistige Beeinträchtigung) dem Zustand vor der Schädigung gegenübergestellt.

    Der Gutachter stellt mit den gewonnenen Daten dann die durch die Schädigung eingetretenen Einschränkungen in Bezug auf das Arbeitsleben in ein Verhältnis zu den allgemeinen Arbeitsmöglichkeiten. Er stellt also zum einen die eingetretenen Beeinträchtigungen fest, zum anderen, welche Arbeitsmöglichkeiten der Versicherte noch wahrnehmen kann.

    Daher kann ich dir nicht sagen wie viel dein MdE wäre, denn das muss durch einen Gutachter festgestellt werden.

    Wie unterstützen dich gern, wenn du deine Anfrage präzisierst. Danke.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Iris
    Vom Versorungsamt habe ich 100% ohne Merkzeichen, dagegen läuft Klage, ich habe RF und H beantragt, weil mein Stoma unterläuft und ich somit nicht an Öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann. ( Geruchsbelästigung )
    Die BK 2104 ist anerkannt, mit 20% MdE von der BG. Ich war in Aachen zum Gutachter, aber die Begutachtung war ein Klags. Da ich zur gleichen Zeit wegen einer Chemo und Bestahlung dort war, untersuchte mich ein anderer Arzt, als der Professor kam sagte er, guten Tag und schaute sich Bilder an und nachdem der Arzt Ihm sagte, das ich CA 20 habe, ging er wieder. Vom Sozialgericht aus war ich wieder bei einem Gutachter, aber auch der war nicht viel anders, warte noch auf den Bescheid. Meine Finger kann ich kaum noch brauchen, meine Frau muss alles machen. Wir haben mal zusammen gezählt, es sind 195 Min. Grundpflege, deswegen haben wir auch eine Erhöhung der Pflegestufe bei der AOK beantragt, wir bekommen zur Zeit PS 1. Aber die BG hat Pflegegeld abgelehnt, mit der Begründung, meine Frau müsste mich auch unentgldich Pflegen, wegen der ehelichen Gemeinschaft.
    MfG Hbob
  • Hallo
    Eine gute Nachricht, Pflegstufe 2 bei der AOK durch. 126 Min. Grundpflge und 60 Min. Hauswirtschaft, im Gutachten ist extra erwähnt, das die Pflegebedürftigkeit hauptsächlich auf das Raynaud-Syndrom zurück zuführen ist. Nun hoffe ich das die BG sich nicht länger querstellen kann. Leider habe ich bis jetzt noch keinen guten Ratschlag bekommen, so das die BG Pflegegeld zahlen muss.
    Gruss Wolfgang
  • Hallo Wolfgang,
    danke für die Infos. Ich habe deine Anfrage an unsere Fachexperten weitergeleitet.

    Viele Grüße, Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo
    Leider habe ich immer noch keine Antwort. Am 31.03.2010 habe ich eine Gerichtsverhandlung in Aachen,die Richterin rief meinen Anwalt vom VdK an und sagte, es gibt keine Erfolgsaussicht. Zu meiner Enttäuschung, ist der Anwalt auch der Meinung. Da ich aber in die PS 2 gekommen bin, bin ich der Meinung, das ich Pflegegeld der BG bekommen muss. Hätte ich nicht die BK 2104, hätte ich niemals eine PS bekommen, also sind das Folgen der BK. Im MDK Gutachten ist die BK auch geschrieben und das die Kriterien der Schwerpflegebedürftigkeit entspricht. Wegen den MDE Prozenten weiß ich auch nicht, aber ich musste meine Arbeit einstellen, daher finde ich 20 % zuwenig.
    MfG Wolfgang
  • Hallo
    Leider habe ich immer noch keinen Ratschlag bekommen.

    MfG Hansen

  • Hallo!

    Ich habe gerade Deinen Beitrag gelesen und hoffe sehr für Dich,
    das Du bald eine Positive Entscheidung bekommst.

    Wünsche Dir und Deiner Frau alles alles Gute.

    Lieben Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo
    Habe leider vor Gericht verloren. Der Anwalt vom VdK sagte kein Wort und hatte auch keine Unterlagen bei, die ich Ihm hab zu kommen lassen. Die Richterin sagte, da es darüber keine Kriterien und keine Tabelle gibt, bleibt es bei den 20% MdE die im Gutachten stehen.Ich selber habe aber schon etwas gefunden ( Anhang ) und versuche nun daran zukommen. Dr. L. Caspary hat eine Tabelle und eine Fragestellung erarbeitet. Falls noch jemand einen Ratschlag hat, wäre ich sehr Dankbar darüber.
    Gruss Wolfgang
    PS: Ich wünsche allen ein gutes Osterfest.
  • Hallo
    Habe immer noch keine Antwort, von den Fachexperten.
    Ich glaube, ich muss mich damit abfinden, was die BG sagt.

    Gruss Wolfgang

  • Hallo.... ich habe mir das hier mal durch gelesen und ich habe ähnliche Probleme mit der BG.
    Ein Gutachter hat bei mir die BK 2014 fest gestellt und im Gutachten eine MdE von mindestens 30 v. 100
    eingetragen. Ich habe Pflegestufe 2 und Erwerbsminderungsrente. Die BG versucht seit zwei einhalb Jahren
    mich ab zu wimmeln und stellt dieses Gutachten in Frage. Ein Arzt der BG Zweifelt jedes Gutachten an, ohne
    mich jemals gesehen und untersucht zu haben. Die Sache liegt seit fast 2 Jahren beim Sozialgericht, bei fast
    jedem Briefwechsel beantragt die BG bei Gericht eine stillschweigende Fristverlängerung.
    Mein Anwalt sagt das sei die übliche Taktik der BG, sie versuchen die Leute zu zermürben und oft klappt das auch.
    Ich finde das sehr traurig wie mit kranken Menschen umgegangen wird.
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