Mehrbedarf an Wohnfläche - Job-Center sagt NEIN - Richtig?

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Diktat zur Niederschrift:

Bei einer Beratung im Job Center erhielt ich die Auskunft, dass Schwerbehinderte einen Mehrbedarf an Wohnfläche haben. Die darauf später angesprochene Fallmanagerin verneinte dies jedoch.
Seit dem werden mir 45 € von der Miete abgezogen und die Wohnung als unangemessen angesehen, da Sie 70 m² anstelle der zustehenden 60 m² (2 Personenhaushalt) hat.

Bei einem Termin beim LSG Darmstadt in einer anderen Sache hat der Richter angemerkt, dass ich ja Landesblindengeld beziehe und damit ja die 45 € ausgleichen könnte.

Das Blindengeld ist jedoch Zweckgebunden und nur für Blinden bedingte Mehraufwendungen zu verwenden.

Besteht jetzt ein Mehrbedarf in Sachen Wohnfläche - wenn ja, wo ist dies für die Job Center verbindlich geregelt?

Antworten

  • Hallo merlin,

    ein Mehrbedarf von 15 qm an Wohnfläche steht Rollstuhlfahrern, Blinden und sehbehinderten Menschen zu.

    Ich habe eben bei der Beratungsstelle Weißer Stock angerufen, sie meinen:


    - das ist keine bundesweite Entscheidung sondern eine der Kommunen.
    - Du solltest Dich bitte beim Sozialamt Deines Ortes erkundigen.



    Vielleicht konnte ich helfen.


    LG Kerstin



  • MyHandicap User
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    @kleine1964

    Vielen Dank für diese schnelle Antwort und Ihren Einsatz. ICh werde mich hierbei unverzüglich mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt (welcher diese Frage nicht beantworten konnte)in Verbindung setzen und bei den dem entsprechenden Ämter Vorsprache halten.


    LG

    Merlin
  • Hallo Merlin,

    ich bin an Deinem Fall jetzt auch dran, nur leider noch nicht weit gekommen. Der Blinden Sehbehinderten Bund hat mich weiter geleitet an den Deutschen Dachverband, der aber momentan telefonisch nicht zu erreichen ist. Was die Ansprechperson vom Blinden Sehbehinderten Bund Hessen aber andeutete war, dass es wohlmöglich nirgendwo etwas festgeschreibenes bekommt wo dies geregelt ist.

    Ich werde mich trotzdem weiter darum kümmern und melde mich, sobald ich neue Erkenntnisse habe, hier in diesem Thread zurück.

    In soweit wünsche ich Dir noch einen schönen Tag.


    Liebe Grüße

    Dein MyHandicap-Team
  • MyHandicap User
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    Hallo,

    ich beziehe Rente, bekomme noch etwas vom Amt. Und da meine derzeitige Wohnung im Grunde auch "zu groß" 68 m2 ist müßte ich ausziehen. Da ich einen Schwerbehindertenausweis mit "G" habe, sagte mir das Amt jetzt das mir 60 m2 zustehen. Ich bin alleinstehend. Allerding liegt meine derzeitige Kaltmiete noch im Rahmen, so habe ich keinen Druck wegen dem ausziehen.

    Ich denke so wie Kleine1964 schon gesagt hat. Das Sozialamt kann vermutlich weiterhelfen.


    Viel Glück
  • Hallo princess,

    also ich habe mit einem Rechtsreferenten des deutschen blinden- und sehbehindertenvarbandes gesprochen.

    Dieser teilte mir mit, dass es mal eine DIN-Norm gab, in der vorgeschrieben war, dass Menschen mit einer Behinderugn einen Mehrbedarf von 15 m² haben.

    In der neuen DIN-Norm wird dieses Thema, aber leider nicht mehr direkt angesprochen.

    Das heisst, dass dieses Problem von Fall zu Fall entschieden wird und es nur die Möglichkeit gibt, sich auf die alte DIN-Norm zu beziehen und dann zu hoffen, dass dies bewilligt wird.

    Ich hoffe, dass wir Dir damit helfen konnten. Wenn für Dich noch etwas unklar ist, dann poste dies bitte in diesem Thema oder schreibe mir eine PM. Wir kümmern uns dann weiter darum 😀


    Mit freundlichen Grüßen


    Dein MyHandicap-Team
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