mit Schwerstbehinderung unter 25 Jahren ausziehen - muss man den Antrag für das trägerübergreifende
Hallo,
erstmal ich bin neu hier. Ich bin 22 Jahre und habe im Sommer 2009 meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation erfolgreich beendet. Meine Behinderung ist eine schwere spastische Thetraparese (von Geburt an) und sitze im E-Rolli.
Da ich in Sachsen Anhalt keine Arbeit finde, will ich nach Berlin ziehen. Um meine Pflege und Assistenz abzusichern muss ich einen Antrag für das trägerübergreifende persönliche Budget stellen (Ich habe mich für das Assistenzmodell entschieden, ein Termin mit einem ambulanten Pflegedienst ist auch schon ausgemacht).
Nun wurde mir in einem Beratungsgespräch bei ASL gesagt um diesen Antrag überhaupt stellen zu können muss ich einen Wohnsitz in Berlin haben, erst dann kann ich den Antrag stellen in dem Bezirk wo ich wohne (beim zuständigen Sozialamt). Ich und meine Eltern können es sich nicht leisten eine Wohnung zumieten ohne das das mit der Assistenz durch ist, denn das kann sich über Monate hinziehen. Und wie soll ich die Miete zahlen, da ich arbeitssuchend bin? Und natürlich wie soll ich das mit der Wohnung machen? Bitte Helft mir!!!!!
Vielen Dank
LG
erstmal ich bin neu hier. Ich bin 22 Jahre und habe im Sommer 2009 meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation erfolgreich beendet. Meine Behinderung ist eine schwere spastische Thetraparese (von Geburt an) und sitze im E-Rolli.
Da ich in Sachsen Anhalt keine Arbeit finde, will ich nach Berlin ziehen. Um meine Pflege und Assistenz abzusichern muss ich einen Antrag für das trägerübergreifende persönliche Budget stellen (Ich habe mich für das Assistenzmodell entschieden, ein Termin mit einem ambulanten Pflegedienst ist auch schon ausgemacht).
Nun wurde mir in einem Beratungsgespräch bei ASL gesagt um diesen Antrag überhaupt stellen zu können muss ich einen Wohnsitz in Berlin haben, erst dann kann ich den Antrag stellen in dem Bezirk wo ich wohne (beim zuständigen Sozialamt). Ich und meine Eltern können es sich nicht leisten eine Wohnung zumieten ohne das das mit der Assistenz durch ist, denn das kann sich über Monate hinziehen. Und wie soll ich die Miete zahlen, da ich arbeitssuchend bin? Und natürlich wie soll ich das mit der Wohnung machen? Bitte Helft mir!!!!!
Vielen Dank
LG
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Hallo cAt_uli,
soweit ich weiß muß man den Antrag immer dort stellen, wo man auch das Geld beziehen möchte. Deshalb mußt Du warscheinlich in Berlin Deine Anträge stellen. Es kann sein, daß Du erst eine Wohnung aufweisen mußt, um Geld zu bekommen. In meiner Stadt, auch eine Großstadt, kann man all diese Fragen online klären und auch Formulare ausfüllen. Wir haben hier richtig gute Beratungstellen für chronisch kranke und behinderte Menschen beim Wohnungsamt und beim Gesundheitsamt, die einem Menschen wie Dir richtig gut helfen können. Hast Du mal versucht auf der Homepage von Berlin was raus zu finden oder jemanden zu suchen dem Du Fragen stellen kannst? In vielen Städten gibt es auch selbst organisierte Behindertenvereine, die in Deiner Situation helfen können.
Wenn Du möchtest kannst Du MyHandicap persönlich um Hilfe bitten
redaktionmyhandicap[dot]de
Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. - BZSL
Prenzlauer Allee 36, GW III, 1.OG
10405 Berlin
Telefon: 030-44054424/25 Fax: 030-44054426
Email: infobzsl[dot]de Internet: www.BZSL.de
Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen - ASL - e.V.
Oranienstr. 189
10999 Berlin
Telefon: 030-61401400 Fax: 030-61658951
Email: asl-berlint-online[dot]de Internet: www.asl-berlin.de
Verein zur Förderung der beruflichen Integration Behinderter e.V. - VFbI
Prenzlauer Allee 36, Haus III, 1.OG
10405 Berlin
Telefon: 030-48625214 Fax: 030-48625215
Email: vfbievaol[dot]com
Formularservice der Stadt Berlinhttp://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/formulare/
Bügerberatung der Stadt Berlinhttp://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/
Ich finde Dein Vorhaben richtig gut und wünsche Dir Glück.
Gruß Karin
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Hallo cAt_uli,
erstmal herzlich willkommen bei uns in der Community 😀
Unser Fachexperte zum Persönlichen Budget, Rainer Keßler vom Zentrum Selbbestimmt Leben in Erlangen, teilte mir zu Deiner Anfrage folgendes mit:
Der Zuständige Sozialleistungsträger liegt bei ihrem derzeitigen Wohnort. Dort sollte sie auch den Antrag stellen. Auch nach dem Umzug bleibt die Zuständigkeit bei dem jetzigen Träger.
Geregelt ist das Ganze in § 98 Abs. 5 SGB XII.
"... Personen, die Leistungen nach dem Sechsten bis Achten Kapitel in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten erhalten, ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der vor Eintritt in diese Wohnform zuletzt zuständig war oder gewesen wäre. ..."
Leistungen nach dem Sechsten bis Achten Kapitel beinhalten Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege.
Hier gibt es ein PDF in dem das ganze nochmal etwas genauer erläutert wird.
http://www.dpwv-bremen.de/bin/Publik.nsf/WebTx/06A8444E9BAAE724C12572AD003DDDB9/$File/NDV_03_2007.pdf
Bei weitere Fragen melde dich jederzeit gerne wieder! 😀
P.S.: Ich selbst habe auch ein solches Budget. Ist echt eine tolle Sache 😉
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