Recht auf Weiterbildung und die Kosten....

Hallo Gemeinde,

ich habe einen GDB = 50 und bin seit nunmehr 3 Jahren in der ALG II -Falle.
Jetzt habe ich die Zusage für eine Kombilohn stelle ab Januar 2010. (Als HIVI.....)
Ich bin u.a. gelernter Mediengestalter und habe, um meine Chancen zu steigern, bei der hiesigen Fürsorgestelle einen Antrag zur Kostenübernahme von einer anerkannten Weiterbildung zum Multimediadesigner beantragt.
Es kristalisiert sich derzeit heraus, das die Behörde diesen Antrag, ablehnen wird, mit der Begründung, das eine Kombilohnstelle als solche nur für nichtqualifizierte Tätigkeiten gefördert werden kann, und insofern eine Weiterbildung als nicht Förderungswürdig einzustufen sei. (Nach dem Motto: "Du kannst als HIVI doch bis an dein Lebensende weitermachen aber bitte keinen Versuch starten, dich aus der Sittuation zu befreien...." )
Wer kann mir ggf. rechtliche Tips geben, um einen Rechtsanspruch zu begründen, bzw. wer hat ähnliche Erfahrungen, gibts parallele Wege außerhalb der Teilhabeparagraphen des SGB IX.
Macht es Sinn ggf. auch über "persöhnliches Budget" nachzudenken.
Alle Tips sind nützlich und werden gerne angenommen.

MFG
Ralf S
😃

Antworten

  • Hallo Ralf,

    ich habe deine Frage soeben an einen unserer Fachexperten weitergeleitet. Ich hoffe, er weiß Rat.
    Deine Situation scheint ziemlich schwierig zu sein. Du willst Weiterbildung machen, aber wirst nur gefördert, wenn du eine nichtqualifizierte Tätigkeit ausführst.
    Meinst du, kannst du mit der Fürsorgestelle nochmals reden und ihnen deine Situation in aller Ruhe erklären? Denn mit klarem Verstand betrachtet, müssen sie dir deine Weiterbildung genehmigen... aber tja, ich weiß schon, der zählt nicht immer...
    Noch ist der Antrag nicht abgelehnt... ich würde versuchen, was geht, dass dies nicht passiert...

    Viele liebe Grüße
    Michaela


  • Michaela_MyHandicap schrieb:
    Hallo Ralf,

    ... Du willst Weiterbildung machen, aber wirst nur gefördert, wenn du eine nichtqualifizierte Tätigkeit ausführst.

    Genau umgekehrt, da ich ab Januar eine nichtqualifizierte Tätigkeit anehmen werde (Kombilohnstelle über die ARGE finanziert...) Wollen die, die Weiterbildung nicht fördern, mit der Begründung "Sie erhalten bereits eine Förderung über den Kombilohn, was eine Weiterqualifizierung ausschliesen wird....).

    Der Antrag wurde allerdings nicht nach SGB II sonder nach SGB IX (Teilhabe) gestellt.

    ...Meinst du, kannst du mit der Fürsorgestelle nochmals reden und ihnen deine Situation in aller Ruhe erklären?....

    Hab ich bereits versucht, aber der SB bei der Fürsorgestelle scheint der Auffassung zu sein, er müsse die Kosten aus dem eigenen Salaere zahlen. Entsprechend Arrogant ist dieser Herr mir auch entgegen getreten. Allerdings ist diese Taktik der Fürsorgestelle hier im Kreis durchaus normal und bekannt.


    .....Noch ist der Antrag nicht abgelehnt... ich würde versuchen, was geht, dass dies nicht passiert...

    Zur Zeit sieht es sso aus, das ich vermutlich mal wieder rechtlich gegen den Kreis vorgehen muß, was allerdings für mich von Vorteil seien sollte, ist die Tatsache, das ich mittlerweile ca. 4 Wochen auf eine schriftliche Nachricht der FSst warte und die nach meiner überzeugung und interpretation des SGB IX, die bearbeitungsfristen damit überschritten haben. Wenn ich mich recht entsinne kann daraus im Zweifel auch ein Rechtsanspruch entstehen, wenn dieser nicht sogar bereits begründet sein sollte.


    Viele liebe Grüße
    Michaela




    Bin schon gespannt, wie Ihr das so seht...
    Vielen Dank an dich liebe Michaela für die schnelle Antwort.

    MFG
    Ralf S

  • Hallo Ralf,

    das sind ja schon mal gute Nachrichten, dass du was gegen die in der Hand hast.
    Arroganz ist schlimm! Da kann man nur eins tun, es besser machen und dem arroganten Herrn supernett entgegenzukommen. Damit ihm seine Arroganz dann noch richtig peinlich wird.

    Ich hoffe, dass dir unser Fachexperte bzw andere User noch ein Stückchen weiterhelfen können.

    Hab noch einen schönen Nachmittag
    Michaela

  • Hallo Ralf,

    In deiner Lage scheint ja einiges ganz schön verzwickt zu sein.

    Als erstes bin ich verwundert, warum du bis heute noch keinen Antwort (acuh keine Zwischenantwort) auf deinen SGB IX-Antrag bekommen hast. Hast du wirklich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, oder sind dir die erwähnten Antworten bereits "im Vorfeld" gegeben worden. Wenn du einen gestellt hast, kann es wirklich sein, dass nach Ablauf der entsprechenden Fristen - wie auch Michaela schreibt - sozusagen durch Firstablauf schon eine Art indirekte Anerkennung geschehen ist. An diesem Punkt ist es allerdings wichtig korrekt und sauber nachzuschauen, was alles wo beantragt wurde, bevor du damit in die Offensive gehst. Also lass mal jemand mit juristischen Sachverstand drüberschauen.

    Als zweites frage ich mich, warum du mit der Fürsorgestelle verhandelst. Vielleicht könnte auch die Agentur für Arbeit ein bessere Ansprechpartner für deine beruflichen Fragen sein.

    Ein persönliches Budget ist nur eine Variante einer Auszuahlung (verknappt gesagt) und könnte in deinem Fall vielleicht sogar passen, dazu müßte aber dir erst mal überhaupt etwas als Teilhabe-Leistung bewilligt werden. Und dazu müßten erst die anderen Baustellen geklärt sein.

    Hoffentlich hilft dir das ein bißchen

    Ansonsten - bis bald

    Viele Grüße

    Michael




  • Hallo Michael,

    danke für deinen Beitrag.
    Hier einmal der Original Text meines Antrages, der aufgrund des ALG II bezuges nicht bei der BA gestellt werden kann, da wir hier eine sogen. Optionskomune sind:

    ....gemäß § 33 Abs. 3 Satz 4&6, Abs. 7 Satz 2 SGB IX, beantrage ich hiermit die Übernahme der Kosten, für den nachfolgend genauer bezeichneten Weiterbildungslehrgang, - Geprüfter Multimedia Designer (ILS) - bei dem ILS Institut für Lernsysteme GmbH, Doberaner Weg 18-22, 22143 Hamburg.

    Begründung:

    Aufgrund meines derzeitigen Gesundheitszustandes und meiner derzeitigen Arbeitslosigkeit und des daraus resultierenden ALG II bezuges, benötige ich schnellstmöglich eine Weiterbildung zum - Geprüfter Multimedia Designer (ILS)- um einen geeigneten Arbeitsplatz wieder zu erlangen.
    Meine persönlichen Fördervoraussetzungen sind derzeit folgende:

    1.Schwerbehindert nach SGB IX mit Gdb 50 Ausweis Nr.: xxxxxxxx Versorgungsamt Münster vom 19.10.2006 (Kopie des Ausweises in der Anlage)....

    weitere Definitionen folgen hier, und beziehen sich auf meinen Gesundheitszustand.

    Immerhin 5 Tage nach Ablauf der Bearbeitungsfrist nach SGB IX, erhielt ich von dem SB der Fürsorgestelle hier im Kreis einen Anruf, in dem mir dieser Herr mit ziemlich arrogantem Unterton versuchte klar zu machen, das ich mehr oder weniger ein notorischer Antragsteller sei, da ich ja bereits in 2008 versucht hätte einen Antrag nach der KFZHv zu stellen und dieser ja bereits ebenfalls abgelehnt worden sei. Im übrigen hätte ich ja wohl ab Januar 2010 eine Kombilohnstelle in Aussicht, so das er bezweifeln würde, das eine, von mir in dieser Form beantragte Weiterbildung überhaupt Notwendig sei, und er diesen Antrag nicht Bescheiden würde. Außerdem könnte er mir verschiedene Unternehmen benennen, bei denen ich mich ja Bewerben könne und mir dort dann eine entsprechende Qualifizierung per Zeugnis erarbeiten könnte.
    Nachdem ich dann mehrfach darauf hingewiesen hatte, das ich Aufgrund verschiedenster Hemmnisse zur Zeit eben nicht in den "ersten Arbeitsmarkt" einsteigen könne, unterstellte mir dieser "Herr" im Unterton, ich hätte mich wahrscheinlich auch nicht intensiv um einen geeigneten Arbeitsplatz bemüht, und er werde diesen, von mir gestellten Antrag nun an die ARGE weiterleiten, da er seine Zuständigkeit nicht sehen würde. (Dies war 5 Tage nach Antragsfrist und ich habe bislang immer noch keinen rechtsfähigen Bescheid bzw. eine Eingangs- /Weiterleitungsbestätigung...)

    In der letzten Woche erhielt ich nun einen Anruf meines "persönlichen Pflegers" der ARGE, der mich völlig erstaunt Fragte, warum ich diesen (o.g.) Antrag gestellt habe, und warum dieser nun bei ihm gelandet sei. Meine Antwort darauf war ziemlich klar...
    Der Antrag wurde eben nicht nach dem SGB II sondern nach dem SGB IX gestellt, und dies sind völlig unterschiedliche paar Schuhe. Er fing dann mit der Klausel "Vorang" an, was ich ihm jedoch aufgrund dessen, das es keinen Zusammenhang zwischen den beiden Vorgängen gibt, so auch wiederlegen konnte. Er sagte mir, das er den Antrag nunmehr an den Kreis zurückgeben werde.
    Nochmals, bis Heute habe ich weder eine Eingangs- noch Weiterleitungsbestätigung erhalten und mittlerweile sind seit dem postalischen Absendens durch mich mal eben 4 volle Wochen vergangen.

    Nach dem Wochenende werde ich nun entscheiden, ob ich einen Anwalt hinzuziehen werde oder ggf. selbst Klage beim SG einreiche.
    Deshalb würde ich gerne einige rechtliche Kommentare dazu hören, die es vieleicht ja auch aus diesem Forum gibt.

    Bin schon sehr gespannt was man hier so erfahren kann

    MFG
    Ralf S
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