Teilerwerbsunfähigkeitrente oder so

Hallo,
wer kennt sich denn bei euch mit Renten aus. Ab wann bekommt man Teilerwerbsunfähigkeitsrente ? Stellt man den Antrag selbst oder wie läuft das alles?
Wäre für euere Hilfe sehr dankbar

Liebe Grüße
Bizi

Antworten

  • Hallo Bizi,

    teilweise erwerbsgemindert ist, wer krankheits/behinderungsbedingt nur noch in der Lage ist, zwar mindestens 3 Stunden aber weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten unter den normalen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Wenn das gegeben ist, besteht die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten.
    Voraussetzung zum Erhalt der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist, dass in den vorangegangenen 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt werden mussten und außerdem die Wartezeit von grundsätzlich 5 Jahren erfüllt sein muss.

    Zur Feststellung einer EM wird ein umfangreiches Gutachten erstellt. Der Antrag muss beim zuständigen Versicherer gestellt werden (BfA/LVA).

    Ein interessanter Link zum Thema: http://www.dgb.de/themen/arbeitsrecht/informationen/erwerbsminderung.htm/#01

    In der Hoffnung, dir weitergeholfen zu haben

    viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Iris,
    vielen Dank für deinen Beitrag. Was bedeutet die Wartezeit von 5 Jahren muß erfüllt sein? Und wer kann das feststellen oder begutachten? Kann man das anhand von der Behinderung?


    Liebe Grüße
    Bizi
  • Hallo Bizi,
    nein, das hat mit der Behinderung nichts zu tun. Bei Antragsstellung wird geprüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Um diese zu beziehen musst du in den vergangengenen fünf Jahren mindestens 3 Jahre Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Allgemeine Wartezeit heißt, dass du 5 Jahre versichert gewesen sein musst, um Leistungen zu beziehen.
    Am besten du lässt dir einen Antrag von deinem Rentenversicherer zuschicken.

    VG,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Viel Dank

    lg
    Bizi
  • Noch ein kleiner Nachtrag, falls du die fünf Jahre nicht unbedingt erfüllst:

    Auf die allgemeine Wartezeit werden Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten einschließlich Kindererziehungszeiten sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen), Ersatzzeiten, Zeiten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie aus 400-Euro-Jobs angerechnet.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren vorzeitig erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden sind. Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, bei einem Arbeitsunfall oder Eintritt einer Berufskrankheit nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren; anderenfalls müssen Sie mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren davor gezahlt haben.
    Die Wartezeit ist ebenfalls vorzeitig erfüllt, wenn der Versicherte vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden ist und in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge nachweisen kann. Der Zeitraum von 2 Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu 7 Jahren.

  • Vielen Dank
    die Wartezeit erfülle ich auf jeden Fall bin seit 29 Jahren voll berufstätig gewesen und will ja auch weiterhin ,bloß Vollzeit schaffe ich nicht mehr. Mußte meinen letzten Job wieder mal kündigen da ich es vor lauter Schmerzen ( trotz Morphium) nicht aushalte,und ich weiß das meine Wirbelsäule ja immer mehr leidet und im Rollstuhl will ich nicht landen.
    LG
    Bizi
  • Hallo Bizi,

    bei mir war das so, daß ich über Jahre immer wieder zur Kur gefahren bin. Die BfA war damals jedes mal der Kostenträger. Obwohl ich immer viele Wochen in der Kurklinik blieb, trat jedes mal nur eine leichte Besserung ein. Trotzdem kehrte ich jedes mal in meinen Beruf zurück. Irgend wann wurde ich aus der Kur als arbeitsunfähig entlassen und man riet mir einen Rentenantrag zu stellen. Zuhause ließ ich mich erst einmal weiter krank schreiben. So lange, bis meine Krankenkasse mich drängte, einen Rentenantrag zu stellen. Ich füllte dieses Formular aus und hatte vier Wochen später meine Rente durch. Ich muß dazu sagen, daß ich immer Berufstätig war und die Ärzte bei meinem letzten Kurklinikaufenthalt mit mir darüber sprachen, daß es besser wäre, ich würde meine Rente einreichen. Sie konnten es nicht weiter verantworten, daß ich zurück in meinen Beruf gehe. Zuletzt arbeitete ich 22 Jahre am Stück, ohne Arbeitslosigkeit.

    Gruß Karin
  • Hallo Karin,

    danke dir für deinen Beitrag. Nur mit der Kur ist das so eine Sache. Habe in den letzten 2 Jahren 2 x den Job aufgeben müssen laut meinem Arzt . Jetzt bin ich wieder auf Arbeitssuche und habe dann natürlich wieder Angst auf Kur zu gehen in der freien Wirtschaft ist das so ne Sache als Beamter wärs da schon leichter. Also hoffe ich jetzt wieder einen Job zu finden in dem ich einigermaßen arbeiten kann.

    viele Grüße
    Bizi
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