Arbeitsrechtliche Probleme, wer kennt sich aus?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Seit Juli 2008 bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Zunächst war ich in einer hiesigen Firma eingesetzt. Anfang April kamm dann das aus für uns Leiharbeiter. Darauf informierte ich umgehend meinen AG. Er hatte natürlich nicht sofort neue Arbeit für mich. Daher wurde ich gebeten mein Einverständnis für Kurzarbeit zu geben. Dies tat ich auch und sollte dann erstmal meine Überstunden abbauen.

Nach einer Woche wurde ich zum Chef bestellt. Er unterbreitete mir den Vorschlag, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Ich fragte nach der Alternative. Die wäre weiteres Warten auf Arbeit gewesen. Also willigte ich ein, mit der Annahme ich mache diese Weiterbildung für vollen Lohn. Auf die Frage für Fahrtkosten zu den verschiedenen Ausbildungsstätten, bekam ich die Auskunft, dass man dran sei beim Arbeitsamt Mittel zu erwirken.

Ende April startete dann die Weiterbildung. Bei der Lohnzahlung im Mai wurde zur Gewissheit, dass es nur Kurzarbeitergeld gibt. Das sind bei mir rund 550,- €. Ich muss aber zwischen 400 und 500 km/Woche zu den einzelnen Ausbildungsstätten fahren.

Außer uns 4 Mitarbeitern der Firma sind noch 13 weitere Teilnehmer vom Arbeitsamt dabei, welche Fahrtkosten bekommen. Also schrieb ich nochmal ans Arbeitsamt, bekam aber eine Absage. Eine Petition an den Deutschen Bundestag brachte nur Ärger mit dem Arbeitsamt.

Mitlerweile bekommen meine 3 Kollegen Fahrgelt vom Arbeitsamt. Ich, mit der Begründung, ich hatte von 2006-2008 schon eine Umschulung, bekäme 4 Jahre keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, nicht. Die Umschulung finanzierte der Rententräger.

Vor 2 Wochen kam nun die Antwort vom Petitionsausschuss. Es wurde abgelehnt, da die Weiterbildung aus ESF-Mitteln gefördert wird. Hier müsse sich auch der AG beteiligen. Dieser lehnt es ab, oder zahlt nur, wenn ich mich 1 Jahr an die Firma binde. Bei vorzeitigen Ausscheiden (egal aus welchen Grund), soll ich sämtliche Fahrtkosten zurückzahlen. Das lehnte ich ab, weil vor 5 Monaten keine Rede davon war und ich mich nun genötigt fühle.
Nun bin ich finanziell am Ende und weiß nicht mehr, wo ich mir noch Hilfe holen soll oder wie die rechtliche Lage überhaupt ist?

MfG virago

Antworten

  • Hallo Virago!


    Das ist ja furchtbar,was Dir passiert ist.Leider ist das kein Einzelfall.

    Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und glaube ganz fest daran,das Du die richtige Hilfe und Antwort auf Deine Frage bestimmt bald bekommen wirst.


    Schicke Dir viele gute Gedanken
    Gruß
    SENDRINE😀
  • Danke Sendrine!

    Gruß virago
  • Hallo virago,
    wir informieren die Anwälte. Hab ein bisschen Geduld.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Iris!

    Erstmal Danke, dass ihr euch meinem Problem annehmt. Aber es geht ja seit heute noch weiter.

    Ich hatte mich mitlerweile woanders beworben und war auch vorige Woche zu einem Vorstellungsgespräch. Heute rief mich diese Firma an und wollte gern, dass ich bei ihnen 2-3 Tage zur Probe arbeite. Ich solle deshalb meinen Arbeitgeber informieren, um versicherungstechnisch alles abzuklären. Dieser stellt sich nun quer und meint ich müsse meinen Qualifizierungsvertrag kündigen. Das würde bedeuten, wenn das Probearbeiten nicht die gewünschte Einstellung bringt, dass ich dann ziemlich blöd dastehe. Er wollte wieder, dass ich für ein Jahr unterschreibe. Das mach ich aber nicht, weil die Vertrauensbasis zu dieser Firma bei mir vollkommen zerstört ist.

    Gruß virago


  • Hallo liebes Team von MyHandycap,

    ich hab hier mein Problem schon einige Zeit drin stehen. Ihr habt mir auch Hilfe versprochen.

    Leider höre ich seitdem nichts mehr von Euch.

    MfG virago
  • Hallo,
    entschuldige vielmals. Scheinbar ist hier was schiefgegangen. Ich leite die Frage gern nochmal an unseren Anwalt weiter. Bitte um ein bisschen Geduld.

    Viele Grüße, Iris,
    Redaktion MyHandicap
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.
    Grundsätzlich übernimmt das Arbeitsamt für gemeldete Arbeitssuchende zahlreiche finanzielle Leistungen, um einen Job antreten zu können.
    Die Fahrtkostenbeihilfe kann in einem Kilometergeld für die PKW-Benutzung oder in einer Bereitstellung einer günstigen Fahrkarte (Monatskarte) für öffentliche Verkehrsmittel bestehen. Sie sollten diesbezüglich bei dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsamtes noch einmal nachfragen, ob die letztgenannte Möglichkeit für Sie evtl. in Betracht kommt, da diese Lösung oft günstiger ist, als das Zahlen eines Kilometergeldes.
    Oftmals sucht das Arbeitsamt zunächst nach Gründen, um den Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe ablehnen zu können. Sie können aber gegen den ablehnenden Bescheid des Arbeitsamtes Widerspruch einlegen und eine erneute Entscheidung des Arbeitsamtes abwarten.

    Zudem sollten Sie sich noch einmal an Ihren Arbeitgeber wenden. Dieser kann Ihnen sozialabgabenfreie Zuschüsse für Fahrten mit dem eigenen PKW zahlen. Diese kann er, statt individuell nach der Lohnsteuerkarte, pauschal mit 15 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 S.2 Einkommenssteuergesetz). Vielleicht lässt er sich doch noch darauf ein, sich unter anderen Bedingungen als der einjährigen Bindung an Ihren Fahrtkosten zu beteiligen.


    Florian Teßmer, Rechtsanwalt
  • Sehr geehrte Rechtsanwälte,

    leider bringt mich Ihre Auskunft nicht weiter.

    Gegen die Entscheidung des Petitionsausschusses habe ich bereits Widerspruch eingelegt, habe seitdem nichts mehr gehört.

    Mein Arbeitgeber reagiert trotz Anmahnung durch eine Rechtsanwältin nicht.

    Mich würde interessieren, welche Konsequenzen hätte eine fristlose Kündigung meinerseits für mich? Immerhin wurde ich bei der Geschäftsführung verleumdet und meine finanzielle Situation erlaubt mir eigentlich keine weiteren Fahrten zu den Ausbildungsorten.

    Ich könnte eine andere Stelle bekommen, und das relativ zeitnah. Allerdings wäre normalerweise von mir die gesetzliche Kündigungspflicht von 28 Tagen einzuhalten, was wiederum die neue Stelle gefährten könnte.

    MfG virago
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