Rentenkasse hat abgelehnt was nun

Ich habe einen festen Arbeitsplatz seid Juli und brauche dringend ein Auto dafür da ich 60% Hörgeschädigt bin .
Ich kann nicht in öffendlichen Verkehrsmitteln allein fahren .
Jetzt hat die krankenkasse abgelehnt .
Was kann ich tun ich muss sonst sofort kündigen .?

Antworten

  • Hallo possi09,

    zunächst einmal herzlich willkommen in unsere Community!

    Da es sich bei Deinem Job um ein Anstellungsverhältnis handelt, ist die Agentur für Arbeit für derartige Leistungen zuständig.

    Wenn Du uns verrätst wo Du wohnst (gerne auch in einer Privaten Nachricht), suchen wir Dir gern den entsprechenden Ansprechpartner raus.
  • Hallo,

    falls du darüber nachdenkst, ein Auto zu kaufen, hast du gute Chancen auf Zuschüsse. Infos dazu findest du hier: http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Bei weiteren Fragen melde dich ruhig.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Possi09,
    zuständig ist entweder die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. Hängt davon ab, welche Voraussetzungen du erfüllst. Wir haben das mal in unserem Projekt www.autoanpassung.de zusammengestellt (http://www.autoanpassung.de/finanzierung/kostentraeger.html).
    In deiner Überschrift schreibst du, die Rentenkasse habe abgelehnt, in deinem Posting sagst du, die Krankenkasse habe abgelehnt. Die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig. Wenn die Rentenkasse ablehnt, würde ich noch mal genau gucken, mit welcher Begründung. Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gehen und gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen. In dem ablehnenden Bescheid muss eine sogenannte Widerspruchsbelehrung drin stehen. Die sagt dir, wo und bis wann du Widerspruch einlegen kannst.

    Viele Grüße, Zabri
  • Danke für die Hinweise und Gedanken zu meinen Problem .
    Der Antrag auf 100 % Behinderung ist gestellt und dauert wieder 6 Monate .
    Das Arbeitsamt hat kein Geld und hat zusammen mit den IfD unmögliche Vorschläge gemacht wie ich mein Arbeitsplatz der in der Phatelogie in München ist weiter machen kann und eben ein Derzeitigen Abstellraum beziehen soll in diesem Haus .
    Soweit zur Behindertenhilfe .
    Ich soll da zwischen Akten und mit Leichen in einen Gebäude schlafen .
    Die Ansage dazu war andere müssen das auch die Woche über ausserhalb schlafen .
    Kommt nicht in Frage da ist Harz 4 sicherer ich müsste 2 Haushalte führen das kostet Geld und das verdiene ich garnicht .
    Hätte ich mich selbständig gemacht würde die Agentur ein Auto bezahlen eine Festanstellung im öffendlichen Dienst die bis zur Rente reicht ist da nicht ausreichend .
    Da mir die gesamte Aktion mit Ämtern und Behörden unmengen Geld kostet werde ich wohl aufgeben müssen das ist doch das Ziel der Behörden irgendwann kann man nicht mehr und es erledigt sich von selber .
    Bankfinanzierungen wurden abgelehnt und Bahnfahren allein geht nicht ich muss täglich 95 km fahren eine Strecke .
    Mein Gesundheitszustand leidet darunter sehr .
    Wen man 30 Jahre Steuern zahlt und dann selber mal Hilfe braucht sieht das in diesen Land so aus .Danke für eure Hilfe
  • Versuch doch mal mit dem Integrationsamt! Wenn kein Kostenträger sich zuständig fühlt und die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Behinderung droht, dann springt in der Regel das Integrationsamt ein.

    Viel Glück wünscht
    Thomas Worseck
  • Vielen Dank für Eure Reaktion ,
    Die Behörden sind wie zugeschnürrt ,der Aufwand ist so enorm nur das ich mein Arbeitsplatz halte bei mir das das nur mir Geld kostet da ich über 30 km von jeder Behörde wegwohne .
    Ich fasse es einfach nicht das ich von Behördenseite ein Angebot kommt das ich in der pathologie in München in diesen Gebäude schlafen soll in einen Raum wo jetzt noch Bücher stehen .
    Von Montag bis Freitag und könnte ja dann am Wochenende nach hause fahren .
    Wo gibt es den sowas ,das kam vom IDF indegrationsfachdienst das ist eine Frechheit .
    Wir werden hier weitermachen und werden auch hier Euch die gesamte Bearbeitung schildern da wir wollen das wen sowas nochmal sein sollte andere gewarnt sind .

    Vielen Dank
    possi09
  • Hallo,
    ich werde einen Anwalt auf diese Anfrage aufmerksam machen. Bitte um etwas Geduld.Was du jetzt schon machen kannst. ist auf alle Widerspruch einlegen!

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo,
    also ich sitze seit 2005 im Rolli,und habe mich mit der Rentenkasse in München unterhalten,ebenfalls wegen dem zuschuß für ein Fahrzeug.Ich habe eine zusage,ABER BEI MIR ERST,WENN ICH EINEN JOB HABE.Also ich würde nicht locker lassen,ich bin der meihnung das dir da du einen Job hast,dir das auch zusteht.Wie gesagt,ich habe die volle Rente,und würde es bekommen von der Rentenkasse wenn ich Arbeite.
    LG Obi01
  • Wir möchten uns bei allen hier bedanken die einen Beitrag dazu schreiben und uns versuchen zu helfen .ganz toll....................
    Aufgeben machen wir nicht aber unser Einspruch hatte nur die Wirkung das hier noch 4 Atteste gemacht werden müssen bei 4 verschiedenen Ärzten .
    Das heißt noch 8 Wochen da eine normale Krankenkassenversicherung sowas mitsich zieht .
    Das heißt dann Januar und dieser eine Antrag dauert dann schon 7 Monate .
    In der Privatwirtschaft wäre man schon lange erledigt .
    Stiftungen reagieren auch nicht und wir müssen ausharren ,mein Lebenspartner sitzt nur am PC und sucht die Möglichkeit oder telefoniert mit Gott und aller Welt .
    Bis heute keine anderen Partner gefunden die da einspringen .
    Wir geben nicht auf ,ein Rechtsanwalt ist für uns bei dieser Sache einfach zuteuer .

    Liebe Grüsse Possi09
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für ihren Forumsbeitrag. Zunächst einmal muss im Rahmen der Bezuschussung eines Autos, der für sie zuständige Leistungsträger bestimmt werden. Grundsätzlich gilt, dass Personen die über 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, also dementsprechend über 15 Jahre im Berufsleben sind, den Zuschuss von der Rentenversicherung erhalten. Bei Personen die weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben ist die Bundesagentur für Arbeit für Zuschüsse zuständig. Nach ihren Angaben zahlen sie bereits seit 30 Jahren Steuern. Folglich ist die Rentenversicherung der für sie zuständige Leistungsträger. Diese ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Bei ihnen liegt aufgrund der drohenden Kündigung und der damit einhergehenden Gefährdung der Erwerbsfähigkeit Schutzbedürftigkeit vor.

    Da sie auf die Benutzung eines Autos zur Fortbewegung angewiesen sind und Sie eine Behinderung haben, die nicht nur vorübergehend ist, haben sie grundsätzlich ein Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe. Nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) stehen ihnen Zuschüsse zum Autokauf zu. In welcher Höhe Sie Zuschüsse für den Kauf Ihres Autos erhalten, hängt von der Höhe Ihres monatlichen Einkommens ab und ist gemäß § 5 KfzHV geregelt. Das monatliche Einkommen wird dabei an einer Bezugsgröße gemessen, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt wird. Die maximale Zuschusssumme beim Automobilkauf liegt zurzeit gemäß § 5 Abs. 1 KfzHV bei 9.500,- €.

    Aus ihrem Beitrag entnehme ich, dass sie bisher lediglich einen Antrag auf Bezuschussung bei ihrer Krankenkasse gestellt haben. Sie sollten folglich nun einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe bei der Rentenversicherung stellen. Bei der Antragsstellung sollten sie ärztliche Unterlagen mit einreichen, die Aufschluss über ihre Behinderung geben. Hierbei können sie auch angeben, dass sie einen Antrag auf Bestätigung ihrer Behinderung zu 100% gestellt haben und dieser in Bearbeitung ist. Bei der Formulierung Ihres Antrags geht es darum, ihren Leistungsträger über Ihren Anspruch auf Kostenübernahme zu informieren, und von vorne herein schlüssig zu begründen, warum Sie Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen möchten und wofür Sie ein Auto benötigen. Sie sollten dabei darlegen, dass sie berufsbedingt auf ein Fahrzeug angewiesen sind.

    Der Leistungsträger ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen zu entscheiden, ob ihrem Antrag stattgegeben wird. Im Falle eines negativen Bescheides sollten sie Widerspruch einlegen. Bei der argumentativen Begründung des Widerspruchs können sie dabei auf die Hilfe von Vereinen, wie dem „Mobil durchs Leben e.V.“ zurückgreifen.

    Florian Tessmer, Rechtsanwalt
  • Hallo Herr Tessmer ,
    Ich habe hier nur einen Schreibfehler drin , der Antrag ging direkt an meinen Rententräger in Berlin der aber erst nach 12 Wochen eine Antwort gegeben hat mit der Begründung das alle Ärzte überlastet sind .
    Nach unseren Einspruch waren wieder 4 Wochen vergangen jetzt werden Ärzliche Gutachten Abgefordert die nur zum Teil von Rententräger bezahlt werden .Also wieder Kosten und immer der Satz in Arbeit das ist in diesem Land normal .
    Ich habe mich mit meinen Partner sehr über Ihre Hilfe gefreut

    Vielen Dank dafür
    possi09
  • Sehr geehrter Herr Tessmer,

    vielen Dank für Ihre Information, leider hat aber mein Lebensgefährte den bisherigen Sachverhalt nicht ganz korrekt geschildert. Hier daher eine konkrete Übersicht meines - doch etwas außergewöhnlichen - Falles:

    Ich bin bisher auf 60% Hörbehinderung eingestuft, habe mir seit meiner Jugend das Autofahre problemlos antrainiert. Seit meinem 17 Lebensjahr kann ich einen lückenlosen Rentenverlauf nachweisen, war nun aber durch Umzug nach Bayern - in Absprache mit dem Arbeitsamt - 1 Jahr arbeitslos und bin anschließend für 3 Monate in Hartz IV. Über den Integrationsfachdienst Rosenheim erhielt ich 5 Arbeitsstellen, bei denen ich mich beworben habe. Bei allen konnte ich mich vorstellen. Letztendlich wurde ich an der TU München im Pathologischen Institut (öffentlicher Dienst)liebend gern angenommen, da ich in diesem Bereich eine absolute Fachkraft bin mit langjähriger Berufserfahrung. Im Juni hatte sich die TU entschlossen, mich einzustellen, mit einer verkürzten Probezeit von nur 6 Wochen, weil ich eine absolute Fachkraft bin. Das Problem war jedoch, von Oberaudorf, die Stelle in München ( fast 100 km entfernt) zu erreichen, da ich aufgrund meiner Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, weil ich durch die Behinderung an Orten, wie z. B. Bahnhöfen durch die dortige extreme Geräuschkulisse, völlig die Orientierung verliere und in Panik gerate, so dass ich öffentliche Verkehrsmittel (in diesem Fall stünde nur Bahn und S-Bahn zur Verfügung)nur in Begleitung nutzen könnte. Ein Umstand infolge der Behinderung, der sich medizinisch leider nicht messen und dokumentieren lässt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich kein Auto besessen. Ifd und ARGE rieten mir dennoch zur Zusage mit dem Hinweis, dass die Rentenkassen in meinem Fall den Antrag zur KfZ-Hilfe keinesfalls ablehnen würde. Da ich nach dem Umzug hier in Bayern noch keinen Facharzt für HNO gefunden hatte, attestierte mir mein Hausarzt, dass ich aufgrund der zuvor genannten Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann. Ich sagte der TU in München - auf Geheiß von ARGE und ifd zu, lieh mir für teures Geld ein Auto und trat die Arbeit an, in der Hoffnung, nach kurzer Zeit einen positiven Bescheid von der Rentenkasse zu erhalten. Der Antrag bei der Rentenkasse wurde im Juno 2009 gestellt, im Oktober erhielt ich formlos schriftlich den Ablehnungsbescheid, nach Rückfrage meinerseits mit einer telefonischen Begründung, ich sei nicht genügend behindert und habe 500 m von meiner Wohnung entfernt den Bahnhof. Nun steh ich da, musste natürlich den Leihwagen längst abgeben und kann nicht mehr zur Arbeit. Da ich durch einen Schicksalsschlag (Haus wurde durch einen Wasserschaden vernichtet, Schaden wurde nicht von der Versicherung übernommen) verschuldet bin, kann ich keinen Kredit aufnehmen, um ein Auto zu kaufen. Da ich nun schon im öffentlichen Dienst angestellt war, fühlte sich der ifd für mich nicht mehr zuständig und half mir nicht weiter, rief nicht einmal zurück. Gegen die Ablehnung der Rentenkasse habe ich formlos Widerspruch eingelegt. Inzwischen ging der Fall zum Bundesversicherungsamt, von dort aus wurde über die Rentenkasse die erneute Prüfung angeordnet. Man schickte mir einen vorgefertigen Gutachtenbogen (alle Antworten zu den Fragen sind schon vorgegeben!), den ich von einem HNO-Arzt ausfüllen lassen soll. Der HNO-Arzt, den ich konsultierte, legte den Termin für die Untersuchung auf den 3.10.09, sagte mir aber, dass der Orientierungsverlust auf Bahnhöfen etc. sich nicht messen lässt. Also wird das auch wieder im Gutdünken des Arztes sein, was er dazu angibt. Außerdem wird die ganze Sache nun wieder Monate dauern und die Rentenversicherung vermutlich wieder ablehnen. Ich selbst fühle mich mit dieser Behinderung hilflos und allein gelassen. Seit nunmehr 6 Wochen, bin ich krank geschrieben, erhalte nun sogar Krankengeld und sehe noch keinen Ausweg, wie ich die Arbeit wieder aufnehmen soll. Der ifd wurde von der ARGE gebeten, sich nochmals einzuschalten und beim Arbeitgeber in Erfahrung zu bringen, ob man die Stelle in einen Heimarbeitsplatz (ich arbeite dort als medizinsche Schreibkraft) umgewandelt werden kann. Nun bietet man mir an, man würde in der Pathologie, ein Zimmer (wird zur Zeit als Abstellkammer genutzt) zu räumen, damit ich dort die Woche wohnen soll. Das ist für mich absolut nicht zumutbar. Ich habe ein Zuhause und werde bestimmt nicht in der Pathologie wohnen! Das ist absolut menschenunwürdig. Laut ifd soll ich das aber annehmen, das sei ja ein sehr großzügiges Angebot. FRECHHEIT! Laut ARGE ist das keine zumutbare Lösung und man will sich dort (eine einzige Mitarbeiterin, die sich die ganze Zeit für mich einsetzte!) umsehen wird. Leider habe ich auch von dort nix mehr gehört.
    Ich renne seit Wochenn - obwohl es mir gesundheitlich schlecht geht - alle Ämter und Einrichtungen ab, damit mir jemand hilft. Für alle bin ich nicht genügend behindert. Vom Versorgungsamt erhielt ich die Nachricht, dass die Bearbeitung meines Antrages auf Erhöhrung des Behinderungsgrades mindestens 6 Monate dauern wird. Ich bin mittlerweile finanziell, gesundheitlich und nervlich am Ende, komme jedoch aus der Nummer mit dem Arbeitsplatz auch nicht mehr raus, weil ich eine verkürzte Probezeit hatte und rechne jeden Tag mit der Kündigung durch den Arbeitgeber. Dann droht mir eine Sperre des Arbeitslosengeldes, weil es angeblich meine Sache ist, den Arbeitsplatz aufrecht zu erhalten. Hätte ich mich bloß nicht von ARGE und ifd drängen lassen, diesen so weit entfernten Arbeitsplatz, der eigentlich für mich optimal ist, anzunehmen und hätte ich bloß nicht darauf gehört, dass lt. ARGE und ifd die Rentenkassen mit Sicherheit die höchstmögliche Finanzierung eines Kfz übernehmen wird. Das vom Autohaus geliehene Fahrzeug, mit der Aussicht, dieses mit der Finanzierung der Rentenkasse zu übernehmen, hat mich nun eine Menge Geld gekostet. Die Nutzungsbedingte Wertminderung wird mir vom Autohaus mit sage und schreibe 6000,- EURO in Rechnung gestellt. Und das alles nur, weil die Rentenkasse den Härtefall nicht berücksichtigt, und dass, obwohl ich seit über 31 Jahren durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt habe.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen den kompletten Sachverhalt verdeutlichen.

    MfG
    possi09
  • Sehr geehrtes Mitglied,
    haben Sie sich schon mal an das Integrationsamt gewandt (bitte nicht mit dem IFD verwechseln)? Dort sollte Ihnen geholfen werden, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind. Das Geld kann das Integrationsamt vom Rentenversicherungsträger später zurückholen (Das "Wie" kann das Integrationsamt Ihnen erklären). Das Integrationsamt hat meines Erachtens da Möglichkeiten, Ihnen da kurzfristig zu helfen.
    Viel Glück wünscht
    Thomas Worseck
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    in der Tat ergibt sich durch ihre abgeänderte, konkrete Sachverhaltsschilderung nun ein völlig anderes Bild. In Ergänzung zu meinem Beitrag vom 25.11.2009 kann ich ihnen empfehlen sich an das Integrationsamt zu wenden; wie bereits von einem anderen Forumsmitglied angesprochen.

    Die Integrationsämter haben nach dem Teil 2 des SGB IX die Aufgabe, behinderte Menschen in Arbeit zu bringen bzw. deren Arbeitsplätze zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen,
    ist es Aufgabe der Öffentlichen Hand dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsplätze
    für die Betroffenen barrierefrei gestaltet werden. Die moderne Arbeitswelt nimmt auf Hörgeschädigte leider keine Rücksicht, sie haben dort nach ökonomischen Gesichtspunkten zu funktionieren. Gerade eine wie bei ihnen vorliegende nicht messbare Schwäche, in Form der Orientierungslosigkeit bei extremer Geräuschkulisse, erschwert das Arbeitsleben. Der Paradigmenwechsel des SGB IX hat die Einstellung bewirkt, dass der Behinderte alle Hilfen
    erhält, damit er arbeiten kann wie jeder Nicht-Behinderte auch. Eine gesetzliche Grundlage besteht folglich.

    Problematisch ist jedoch oft die schnelle und unbürokratische Verteilung der Hilfen. Wie von ihnen beschrieben haben sie bereits Absagen von Ämtern und Leistungsträgern erhalten bzw. mussten lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Integrationsämter gewährleisten diese Art der unbürokratischen Hilfe.

    Zu erwähnen ist, dass die Integrationsämter sich mit den Hauptfürsorgestellen zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen haben, zum Zwecke der Abstimmung in Grundsatzfragen, Erstellung von Arbeitsgrundlagen, Koordinierung durch Empfehlungen und der Weiterentwicklung des Rechts der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
    Sie sollten sich jedoch direkt an das für sie zuständige Integrationsamt wenden. In ihrem Fall (München, Oberaudorf)ist dies das Integrationsamt in Bayern.

    Zentrum Bayern
    Familie und Soziales
    Integrationsamt
    Hegelstr. 2
    95447 Bayreuth

    Postanschrift:
    Postfach
    95440 Bayreuth

    Sie können sich aber auch konkret an das für ihre Region (Oberbayern) zuständige Amt wenden. Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist die Region Oberbayern des Zentrum Bayern Familie und Soziales mit den Standorten Richelstraße und Bayerstraße örtlich zuständig. An welche von beiden Sie sich wenden können, richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens:

    Von Buchstabe A – H ist der Standort Richelstraße für sie zuständig:

    Richelstraße 17, 80634 München
    Postfach 20 01 24, 80001 München
    Telefon: (0 89) 18966- 0
    Telefax: (0 89) 18966-2489

    Von Buchstabe G – Z ist der Standort Bayerstraße für sie zuständig:

    Bayerstraße 32, 80335 München
    Großkundenadresse: 80323 München
    Telefon: (0 89) 18966-0
    Telefax: (0 89) 18966-1499

    Ich hoffe ich konnte ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

    Florian Tessmer, Rechtsanwalt
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