Wohnungsgröße für 1 Person mit Behinderung 50% und "G"

Hallo,

Ich bin neu hier und habe eine dringende Frage. 😺 Ich bin voll erwerbsgemindet und beziehe eine Rente. Dazu kommt noch, dass ich zu 50% Schwerbehindert -mit Ausweiß- und einen Buchstaben "G" habe.
Da die Rente zum Leben nicht reicht, beziehe ich noch etwas vom Amt. Nun ist meine jetztige Wohnung 68qm groß -zu groß- Ich bin bereit in eine kleinere Wohnung zu ziehen, nur wie groß darf die sein? Man sagt mir 45qm - 50qm. Dann wieder 54qm - 56qm und sogar 60 qm. 😠 Ich bin schon völlig verwirrt. Und gibt es da vielleicht ein Paragraphen?

Ichhoffe sehr hier auf Hilfe zu stoßen!
Danke schon mal im voraus

Liebe Grüße
princess


Antworten

  • Hallo princess,

    benutzt Du einen Rollstuhl?

    LG Kerstin
  • Hallo princess,
    wir machen uns mal für dich schlau.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap
  • kleine1964 schrieb:
    Hallo princess,

    benutzt Du einen Rollstuhl?

    LG Kerstin


    Hallo Kerstin,

    nein noch nciht. Ich bin mit bds Hüftdysplasie geboren worden. Mit 28 bekam ich dann meine erstes künstliches Gelenk mit 35 das zweite. Letztes Jahr mußte mir an der rechten Hüfte die Pfanne gewechselt werdne, da diese ins Becken gerutscht ist. Übern Sommer weg hatte ich dann einen Trochanter Major Abriss, wo ich ernetu unters Messer mußte um mir eine Schiene einsetzten zu lassen. Der Knochen ist bis heute ncith wieder angewachsen. Dieses Jahr wurde dann an der linken Hüfte die Pfanne gewechselt.

    LG
    Karin

  • Iris_MyHandicap schrieb:
    Hallo princess,
    wir machen uns mal für dich schlau.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap


    Oh Iris,

    vielen Dank! Ich kanns kaum glauben. Entlich wird einem geholfen!
    Hätte ich dieses forum doch nur schon eher gefunden!

    Danke!

    Grüßle
    karin


  • Hallo Karin,


    das tut mir sehr leid.

    Als Rollstuhlfahrer stehen einem nämlich 15qm mehr Wohnraum zu.

    Also gesamt 60qm für eine Person.

    Ich habe 64qm da haben sie ein Auge zugedrückt.





    Vielleicht konnte ich Dir ein wenig weiterhelfen.

    Immer ein Licht in der dunklen Jahreszeit.

    LG Kerstin


  • Hallo Princess!

    Hast Du Dir mal überlegt,aus Deiner Wohnung eine WG zu machen?Ginge das mit den Räumlichkeiten.
    Nicht böse sein.War nur so eine Überlegung.
    Du bist hier gut aufgehoben,da oft neue Impulse kommen,die manchen gut tun.

    Also viel Glück bei Deinem Lösungsversuch.
    Mir graut schon bei dem Wort Umzug.Hatten den letzten Ende Juni.
    Gruß
    SENDRINE
  • Hallo,

    @Kerstin, ich bin verwirrt, weil die vom Amt mir sagte mir würden sogar 60qm zustehen auf Grund meines G im Ausweiß. Der Sozialverband sagt im Einzelfall 54-56qm. Der Normalsatz liegt hier bei uns für 1 Person bei 45-50 qm.
    Ich denke fürher oder später werde auch ich im Rollstuhl sitzen. Mir sagte mein Arzt, wenn man nicht mehr wechseln kann, dass dann die Hüftköpfe abgeschnitten werden. Dann könnte man zwar noch laufen, aber der Gang wäre grottenschlecht. Klasse aussichten...

    Trotzdem Danke für Deine Hilfe.
    Was die Behinderung angeht, so muß man damit irgendwie zurecht kommen. Es nützt ja nichts, wenn man in der Ecke sitzt und heult. Davon wirds auch nicht besser!


    @SENDRINE Ich habe hier nur 2 Zimmer. Das Wohnzimmer ist über 30 qm groß. Jetzt habe ich aber schon gehört, dass sich meine Vermiter etwas einfallen lassen wollen, damit ichhier wohnen bleiben kann. Nur ist es doch so, ich wohne auf einem Dorf. Und wenn ein Auto mal nicht mehr ist. Ein neues kann ich mir nciht kaufen und zur Bushaltestelle ist es für mich zu weit. Ich komme ja zeitweise kaum ohne Schmerzen bis zu meiner Garage, und die ist nur 50 m entfernt.

    Es ist doch echt ein grauen...Naja, wie dem auchsei, ich danke euch

    LG
    Karin




  • Hallo Karin!

    Ich verstehe Dich sehr gut und mit immer Informationen entsteht ein ganzes.Du bist auf dem richtigen Weg.
    Jetzt kannst Du Dir überlegen was Du willst.
    Ich versuche mich in Dich reinzuversetzen.
    Ich bin allein und wahrscheinlich demnächst im Rollstuhl.
    Da fällt mir spontan betreutes Wohnen ein.

    Eines was auch von jungen genutzt wird.

    Ich hatte vor ein paar Jahren eine Dame besucht in einem Haus.
    Da war ich schon begeistert,als ich hineinging.
    Erstens mitten im Ort-Alles was man zum Leben braucht in der näheren Umgebung.
    Der Eingang bereits Rollstuhlfreundlich,dann Lift.Breite Gänge,sogar vor den Wohnungen steckdosen für Elektromobile.Normale Wohnungstüren.
    Dann kam ich in die Wohnung.Einfach toll.Einbauschrank-im Flur-Schiebetüre zum Bad.Total behindertenrecht.
    Kleine Küche-kl. Schlafraum,sogar Balkon war dabei.
    Sie zahlte ganz normale Miete.Das Haus war mit zugang zu einem Seniorenheim verbunden.Alles wunderschön neu und freundlich.In meiner Vorstellung hatte alles eine ganz andere düstere Vorstellung.
    Aberdem war nicht so.Gruß SENDRINE
  • Hallo Princess


    Ich lebe seit Mai 2009 in einer behindertengerechten Wohnung, die dazu gehörende Seniorenresidenz ist gleich nebenan.Ich habe zwei große Zimmer, Küche und Bad und eine wunderschöne grosse Terasse. Im Haus ist Fahrstuhl, so das man auch seinen Keller erreichen kann.

    Habe ein Notrufsystem,es nennt sich betreutes wohnen, obwohl alles eigenständig ist, einmal pro Woche kommt ein Sozialarbeiter und ansonsten habe ich meine Pflege gut geregelt, habe mich für Kombinationspflege entschieden d.h. jeden Tag kommt der Pflegedienst und der Rest liegt in den Händen meiner Tochter, die sich das mit Freunden, die alle aus dem med.Bereich kommen geteilt.

    So lebe ich ganz autentisch, bin mitten in der Stadt, habe 64qm, davon muss ich nur einen kleine Teil der Miete selbst tragen, da mir ja nur 60qm zustehen würden, kann alles wunderbar erreichen.





    Vielleicht solltest Du Dein Amt mal dazu auffordern, dass sie Dir endgültig mal die Grösse in qm nennen, die sie für Dich vorsehen.

    Sie haben immer eine Toleranzgrenze,denn vielleicht ist es möglich, dass Du auch einen kleinen Teil der Miete zahlen kannst.

    Ich drück Dir ganz dolle die Daumen.


    Alles Liebe * Kerstin *.
  • Sendrine schrieb:
    Hallo Karin!

    Ich verstehe Dich sehr gut und mit immer Informationen entsteht ein ganzes.Du bist auf dem richtigen Weg.
    Jetzt kannst Du Dir überlegen was Du willst.
    Ich versuche mich in Dich reinzuversetzen.
    Ich bin allein und wahrscheinlich demnächst im Rollstuhl.
    Da fällt mir spontan betreutes Wohnen ein.

    Eines was auch von jungen genutzt wird.

    Ich hatte vor ein paar Jahren eine Dame besucht in einem Haus.
    Da war ich schon begeistert,als ich hineinging.
    Erstens mitten im Ort-Alles was man zum Leben braucht in der näheren Umgebung.
    Der Eingang bereits Rollstuhlfreundlich,dann Lift.Breite Gänge,sogar vor den Wohnungen steckdosen für Elektromobile.Normale Wohnungstüren.
    Dann kam ich in die Wohnung.Einfach toll.Einbauschrank-im Flur-Schiebetüre zum Bad.Total behindertenrecht.
    Kleine Küche-kl. Schlafraum,sogar Balkon war dabei.
    Sie zahlte ganz normale Miete.Das Haus war mit zugang zu einem Seniorenheim verbunden.Alles wunderschön neu und freundlich.In meiner Vorstellung hatte alles eine ganz andere düstere Vorstellung.
    Aberdem war nicht so.Gruß SENDRINE



    Hallo Sendrine,

    ich denke für das betreute wohnen, laufe ich noch entschieden zu gut. Ich habe zwar Probleme mit dem rechten Bein, und links auch eine Fußheberschwäche seit der letzten OP. Aber ich fahre noch Auto, und gehe schwimmen sofern es der Geldbeutel zuläßt.Aber auch hier denke ich früher oder später wird es so kommen, dass auch ich in ein betreutes Wohnen gehen muß. Derzeitig wohne ich Paterre, also 5 Stufen. Und die neue Wohnung muß eben EG sein.

    Danke Dir trotzdem

    LG
    princess
  • kleine1964 schrieb:
    Hallo Princess


    Ich lebe seit Mai 2009 in einer behindertengerechten Wohnung, die dazu gehörende Seniorenresidenz ist gleich nebenan.Ich habe zwei große Zimmer, Küche und Bad und eine wunderschöne grosse Terasse. Im Haus ist Fahrstuhl, so das man auch seinen Keller erreichen kann.

    Habe ein Notrufsystem,es nennt sich betreutes wohnen, obwohl alles eigenständig ist, einmal pro Woche kommt ein Sozialarbeiter und ansonsten habe ich meine Pflege gut geregelt, habe mich für Kombinationspflege entschieden d.h. jeden Tag kommt der Pflegedienst und der Rest liegt in den Händen meiner Tochter, die sich das mit Freunden, die alle aus dem med.Bereich kommen geteilt.

    So lebe ich ganz autentisch, bin mitten in der Stadt, habe 64qm, davon muss ich nur einen kleine Teil der Miete selbst tragen, da mir ja nur 60qm zustehen würden, kann alles wunderbar erreichen.





    Vielleicht solltest Du Dein Amt mal dazu auffordern, dass sie Dir endgültig mal die Grösse in qm nennen, die sie für Dich vorsehen.

    Sie haben immer eine Toleranzgrenze,denn vielleicht ist es möglich, dass Du auch einen kleinen Teil der Miete zahlen kannst.

    Ich drück Dir ganz dolle die Daumen.


    Alles Liebe * Kerstin *.



    Hallo Kerstin,
    das mit dem betreutem wohnen, habe ich ja schon bei Sendrine beantwortet. Ich bin gerade dabei dem Amt ein Scheiben zukommen zu lassen, aber ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie ich das am besten schreiben sollte. Deshalb warte ich jetzt erst was hier so gesagt wird. Denn Iris wollte sich meiner annehmen. Ich würde nämlich gern einen Paragraphen mit einbinden, wenn es sowas gibt.

    Danke fürs Daumen drücken

    Ich weiß nicht, ob ich das schon erwähnt hatte. Meine derzetigien Vermieter überlegen jetzt schon was siemachen können. Die wollen nämlich nicht das ich hier ausziehe.

    LG
    princess
  • Hallo princess,

    ich habe Dir mal einen Gesetzesauszug rausgesucht.
    Demnach hast Du Anspruch auf eine Wohnung bis zu 65 qm².


    Ãœbernahme von Unterkunftskosten nach §29 SGB XII

    1. Kriterien fürdie Prüfung der "Angemessenheit" einer Unterkunft im sozialhilferechtlichen Sinne

    Zur Feststellung der Angemessenheit sind die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles ( z. B. Zahl der Familienangehörigen, Alter, Gesundheitszustand) und die örtlichen Verhältnisse maßgebend.

    1.1 Quadratmeter-Preis

    Zur Prüfung, ob der Quadratmeterpreis der Unterkunft sozialhilferechtlich als angemessen anzusehen ist, sind heranzuziehen

    die aktuellen örtlichen Mietspiegel (Mittelwerte)
    evt. existierende Feststellungen über Durchschnittsmieten
    Verwaltungsvorschriften im Bereich der staatlichen Wohnungsbauförderung
    als Anhaltspunkt § 8 WoGG, wenn es keine anderen Hinweise fürdie Angemessenheit der Unterkunft gibt.
    Angemessen sind Unterkunftskosten miteinem Quadratmeterpreis nach der entsprechenden Kategorie des örtlichen Mietspiegels, höchstens jedoch bis zu maximal 6,00 Euro kalt + angemessene Nebenkosten.

    1.2 Wohnungsgröße

    Hier sind die Angaben lt. Nutzungsrichtlinien im Wohnungsbindungsgesetz heranzuziehen bis zur u. a. Maximalgröße.

    Alleinstehende bis zu 45 qm



    Sonderbedarf bei schwerer körperlicher oder geistiger Behinderungoder Dauererkrankung: bis zu 15 qm je Person (nur bei Nachweis, z. B. Schwerbehindertenausweis, Gewährung von Leistungen nach SGB XI oder § 53 SGB XII ff).
    Weiterer zusätzlicher Wohnraum lt. Nutzungsrichtlinien (Alleinerziehende mitKindern ab vollendetem 6. Lebensjahr und junge Ehepaare, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat und deren Ehe noch nicht länger als 5 Jahre besteht) wird nicht berücksichtigt.

    1.3. Ausnahme

    Wohnt ein Hilfeempfänger in einer Unterkunft, deren Kosten angemessen, die Größe jedoch nicht angemessen ist (z. B. große preiswerte Altbauwohnung), können die tatsächlichen Unterkunftskosten einschließlich der Nebenkosten übernommen werden, wenn sie in dieser Höhe auch bei einer angemessenen kleinen Wohnung anerkannt würden.


    Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte. Wenn Du aber noch Fragen hast, bzw. etwas unklar ist, dann schreibe doch bitte nochmal hier ins Forum.

    Viele Grüße

    Dein MyHandicap-Team, Thomas
  • Hallo princess!

    Das ist auch nur ein Rat und eine Summe die aus gemachten Erfahrungen herausgekommen ist.

    Ich selbst war beim besuch der alten Dame,sehr sehr angenehm überrascht und erfreut über die Erleichterungen und Hilfsangebote.
    Aber auch,das ganz und gar nichts an ein Heim oder ähnliches Erinnert.Wir sind vor einigen Monaten in eine WG 50Plus gezogen und drei Monate später schnellstens wieder raus.Das haben wir gleich gewußt wurde uns gesagt im Bekanntenkreis.als sie uns wieder in der Stadt antrafen,da seit ihr noch zu Jung!
    Aber das war es nicht.Wir waren mit den Bewohnern in den ersten Wochen glücklich wie schon lange nicht mehr.Endlich auch nicht mehr einsam.Endlich wieder gebraucht werden.Nicht auf eigene Mobilität angewiesen zu sein.Aber wir waren im Vorfeld viel zu gutgläubig.Zusammengefaßt auf die Kürze.Heute in der gleichen Situation uns zu entscheiden.Würde ich mir ein solches Haus anschauen und man würde mir erzählen:"Da kommt noch ein neuer Boden rein und neue Heizkörper.Dort ein behindertengerechtes Bad,da eine Rollstuhlgerechte Zufahrt und die Fenster werden demnächst durch neue Isolierverglaste ausgetauscht" würde ich antworten.Dann melden Sie sich bitte wieder bei uns,wenn die Umbauten abgeschloßen sind.Wir hatten in der WG unsere kompl.Küche miteinbauen laßen,sie war zwei Jahre alt und wurde bei Auszug einbehalten.Streit wollten wir keinen.Nur noch den Lügen entkommen.Nur die Menschen die noch dort wohnen vermissen wir sehr.Viel Glück für Deine Entscheidung.Gruß SENDRINE
  • Hallo princess,


    ds bereute wohnen, hat doch nichts mit der Wohnung zu tun. Das ist eine Hilfe von einer anderen Stelle, so kommt jede Woch ein Sozialarbeiter und für mein Notrufsystem und den Pflegedienst habe ich selbst gesorgt.


    Viel Erfolg auf Deinem Weg.

    LG Kerstin
  • Hallo zusammen,

    @Kerstin, ich wollte Dich nicht vor den Kopf stoßen, entschuldige bitte!

    @Sandrine, ich werds mir nochmal überlegen, aber im Moment bleibe ich hier noch
    wohnen. Aber nach Deiner Geschichte werde ich sicher in keine WG ziehen!

    @Thomas: erst einmal lieben dank für Deinen Auszug. Mich verunsichert es immer, wenn man mir sagt oder schreibt mir würden so und so viel qm zustehen und dann plötzlich wieder was von 45qm² schreibt.
    Aber laut Deinem Beitrag stehen mir für mich allein -bin ja nur 1 Person- bis zu 65qm² zu?

    Dann habe ich aber schon mal einen Anhaltspunkt!
    Danke!
    Meine Wohnung ist jetzt 68qm²





  • Hallo zusammen,

    1 zu 0 für mich 😀

    Ich hatte dem Amt doch noch einmal eine email geschickt wegen der Größe. Und was soll ich sagen.
    1. haben die mich falsch berechnet, weil die das Merkzeichen G nicht mit berechnet haben.
    2. Darf ich eine Wohnung mit 60 m² haben. Nun weiß ich endlich bescheid. Die schreiben zwar, dass meine Wohnung derzeitig noch im angemssenen Rahmen der Kaltmiete liegt. Aber dennoch werde ich umziehen. Ich geh doch nicth auf Wohnungssuche, und jetzt nicht mehr, weil die Herrschaften das nciht möchten. Ich werd mir jetzt eine 60 m² Wohnung suchen. Sind 8 m² weniger, aber okay... Wenn ich hier nämlich putze, wird mir das riesen Wohnzimmer echt langsam zuviel. Als ich hier eingezogen bin, habe ich mir darüber gar kein Kopf darum gemacht. Doch jetzt...


  • Hallo liebe Karin,

    na bitte, dass ist doch eine super Nachricht.

    Ich drück Dir ganz dolle die Daumen, dass Du eine passende Wohnung findest.



    Alles Liebe * Kerstin
  • Hallo Kerstin,


    lieb von Dir das daumen drücken.

    Ich werd jetzt mal auf Suche gehen, hab ja Zeit, weil ich den Druck (im halben Jahr muß was passiert sein) habe. Sonst hat mir das Amt ja ne Vorschrift gegeben. Aber das kennst du sicher auch?!

    Allen einen schönen Sonntag! 😉
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