Kindergeld bei Hartz 4

wer kann mir den Paragraphen nennen in dem hervor geht das das kindergeld einer Behinderten person nicht auf Hartz 4 an gerechnet werden darf??

lg hampipampi

[Überschrift von der Redaktion angepasst]

Antworten

  • Hallo kann dir zwar keinen § nennen aber vielleicht hilft dir dieser Link hier ein wenig weiter

    http://www.orpha-selbsthilfe.de/smfx/index.php?topic=668.0
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag. Es gibt keinen bestimmten Paragraphen, der ausdrücklich regelt, dass das Kindergeld einer behinderten Person (ich nehme an, dabei handelt es sich um eine volljährige Person und nicht mehr um ein Kind) nicht auf den Hartz IV-Satz angerechnet werden darf.
    Es handelt sich dabei um eine Verwaltungspraxis, die von den Sozialämtern aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs so ausgeübt wird.
    Den Eltern des behinderten Kindes wird das Kindergeld nicht auf den Hartz IV – Satz angerechnet, da sie dem Kind Unterhalt gewähren und aufgrund der Behinderung höhere Ausgaben haben.
    Kürzlich hat der Bundesfinanzhof jedoch in einer Entscheidung klargestellt, dass das Kindergeld jedoch dann an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden kann, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen Kindes verpflichtet ist, weil es staatliche Grundsicherungsleistungen erhält.

    Mit besten Grüßen,

    Rechtsanwälte Janssen & Maluga
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