Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz bei Nießbrauch für einen Behinderten?
Ein Grundstück, auf dem ein nachrangiges Nießbrauchrecht für einen Gebehinderten im Grundbuch eingetragen ist, soll im Wege der Zwangsversteigerung veräußert werden. Das Nießbrauchrecht besteht für das auf dem Grundstück errichtete Einfamilienhaus für einen Behinderten, welcher sich im Rollstuhl befindet.
Mit Zuschlag erlischt bei der Zwangsversteigerung das nachrangige Nießbrauchrecht. Hat der Behinderte besondere Möglichkeiten, auf das Nießbrauchrecht weiter zu bestehen?
Mit Zuschlag erlischt bei der Zwangsversteigerung das nachrangige Nießbrauchrecht. Hat der Behinderte besondere Möglichkeiten, auf das Nießbrauchrecht weiter zu bestehen?
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Antworten
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Hallo Cloudy,
Deine Frage ist sehr speziell. Ich habe sie an unsere Fachexperten weitergleitet und hoffe, dass sie Dir Antwort geben können.
Einstweilen schicke ich dir viele liebe Grüße und wünsche Euch, dass alles zu Eurer Zufriedenheit ausgeht
Michaela
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Sehr geehrtes Mitglied,
vielen Dank für Ihren Forumseintrag.
Durch Zuschlag erlöschen grundsätzlich alle an dem Grundstück bestehenden Rechte, somit auch das Nießbrauchrecht.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zwischen dem Nießbraucher und dem Ersteher vereinbart ist oder wenn das Nießbrauchrecht ranghöher ist als das desjenigen, der in das Grundstück vollstreckt.
Da dies beides nach Ihrer Darlegung wohl nicht der Fall ist, erlischt grundsätzlich das Nießbrauchrecht, vorbehaltlich einer eingehenden weiteren Prüfung etwaig vorhandener Umstände, Absprachen bzw. Vereinbarungen.
Der Nießbraucher hat keine Möglichkeit, auf das Nießbrauchrecht weiter zu bestehen. Allerdings steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Wertersatz aus dem Versteigerungserlös in Form einer Rente zu, so denn nicht vorrangige Recht, Forderungen dazwischentreten und diesen Anspruch faktisch unterlaufen. All dies bedarf einer eingehenden Auseinadersetzung mit dem Fall und kann hier nur generell dargestellt werden.
Freundlichen Gruß, Kanzlei Janssen & Maluga
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Hallo Michaela und liebes MyHandicap-Team,
ich möchte mich herzlich bei Euch bedanken für die hilfreiche Antwort und verbleibe zunächst
mit ganz lieben Grüßen
Cloudy
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