was zahlt das Amt für die erstausstattung einer wohnung ?

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  • Hallo Petra,

    leider ist Deine Frage ziemlich ungenau, aber neben der Regelleistung und Leistungen wegen Mehrbedarf kann der Leistungsempfänger, also wahrscheinlich Du, beim Bezug von ALG II möglicherweise auch Anspruch auf die abweichende Erbringung von Leistungen für eine Erstausstattung gemäß § 23 III SGB II haben.
    Hierunter fallen in erster Linie sogenannte einmalige Beihilfen, die in bestimmten Situationen von der zuständigen Kommune zu leisten sind. Da die Frage nach der Gewährung von einmaligen Beihilfen und deren Höhe in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kommune fällt, gibt es hinsichtlich des zu erwartenden Umfangs der Beihilfen keine bundeseinheitliche Regelung. In jedem Fall ist ein Antrag auf Erstausstattung von Dir erforderlich.

    Anspruch auf Erstausstattung nach § 23 III SGB II können im Übrigen grundsätzlich auch Personen haben, die kein ALG II beziehen, aber diese Ausgaben nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen decken können.

    Es wäre schön, wenn Du noch schreiben würdest, ob Du eine Behinderung o.ä. hast,bzw. wo Du genau her kommst, damit ich Dir dazu näher Auskunft geben kann.

    Viele Grüße

    Thomas

  • hallo
    also als ich meine erste wohnung genommen habe war/bin ich arbeitslos und habe einen antrag auf erstausstattung beantragt dort musst du dann eintragen was du für deine wohnung alles brauchst!die bearbeitungszeit für den antrag kann allerdings bis zu 8wochen dauern!wenn er dann genehmigt ist bekommst du einen zettel und kann mit dem zettel in sozialmöbelhäuser gehen wo du die sachen dann umsonst bekommst!
    ich selber habe eine couch von den bekommen die noch gut erhalten ist und sogar eine schlaffunktion hat
    wenn du noch mehrere fragen hast dann kannst du mich auch gerne bei icq anschreiben
    meine nummer:472092367
    Lg Schmunzelhase
  • Hallo Petra,

    bezüglich Deiner Frage habe ich mich noch einmal bei der ARGE Potsdam erkundigt. Diese teilte mir mit, dass zu einer Grundausstattung alle Dinge gehören, die man zum Leben benötigt. Kleines Beispiel: Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Küche und Fernseher werden in der Regel bewilligt, jedoch würde eine Kaffemaschine nicht dazu gehören, da man ohne diese auch Leben kann. Hätte die Wohnung einen Teppichboden würde sogar ein Staubsauger zur Grundausstattung dazu gehören.
    Zusätzlich würde geprüft werden, was man aus seinen früheren Lebensumständen (bei den Eltern gewohnt o.ä.) noch benutzen kann. Wenn man zum Beispiel bei den Eltern ein Bett hatte, wird geprüft ob dieses weiter benutzt werden kann. Unter Umständen schickt die ARGE dafür einen Aussendienstmitarbeiter raus um dies zu prüfen.

    In der Regel läuft die ganze Sache dann folgendermaßen ab:

    Die zu beziehende Person stellt einen Antrag bei der zuständigen ARGE auf Erstausstattung. In diesem Antrag muss aufgelistet werden, welche Dinge benötigt werden (wie oben schon erwähnt). Dieser wird dann an die ARGE zurückgeschickt. Dort prüft ein Sachbearbeiter dann, ob alles korrekt ausgefüllt wurde und schickt dann unter Umständen einen Aussendienstmitarbeiter zu Ihnen (wird schriftlich angekündigt, damit jemand zuhause ist) um zu prüfen ob die beantragten Dinge auch wirklich benötigt werden. oft wird dann auch noch vom ARGE-Mitarbeiter die Liste ergänzt, falls der Antragsteller etwas wichtiges vergessen hat. Wenn das soweit durch ist wird der Antrag wieder bearbeitet. 6 - 8 Wochen später bekommt man dann von der ARGE ein sogenannter Sachleistungsgutschein. Auf dem steht dann genau drauf was gekauft werden darf und vorallem WO. (Es ist nicht möglich, dass man in das nächste beste Geschäft geht und sich dort die Dinge holt die man meint zu brauchen) Mit diesem Gutschein geht man dann in das zugewiesene Geschäft (meist ein Sozialkaufhaus oder eine Möbelbörse) und holt sich seine Sachen ab.


    Ich hoffe, dass ich Dir bei Deiner Frage weiterhelfen konnte und wünsch Dir viel Glück. Scheu Dich aber bitte auch nicht nochmal nachzufragen, falls noch etwas unklar ist.


    Viele Grüße

    Thomas
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