Kann ich Auslagen, welche im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall entstanden sind von
Ich hatte infolge einer Krankheit Auslagen, die weit über die direkten Krankheits- oder Unfallkosten hinausgehen. Kann ich diese von den Steuern abziehen?
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Es besteht einerseits die Möglichkeit die Kosten im Rahmen einer Pauschale abzuziehen. Andererseits wurde mit dem Kreisschreiben 11 der eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. August 2005 beschlossen, dass Invalide und Bezüger von Hilfslosenentschädigungen Auslagen, die über die direkten Krankheits- und Unfallkosten hinausgehen, von den Steuern in Abzug bringen dürfen.
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