Was sind die Voraussetzungen für eine Beistandschaft?

Man hat mir gedroht, mich zu verbeiständen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig?

Antworten

  • Die Beistandschaft stellt die schwächste Massnahme des Vormundschaftsrechts dar. Im Gegensatz z.B. zur Vormundschaft bleibt Ihre Handlungsfähigkeit bestehen. Sie können mit anderen sich mit anderen Worten grundsätzlich ohne Einschränkung in der Rechtsordnung betätigen, müssen sich jedoch gewisse Handlungen des Beistandes zurechnen lassen. Faktisch wird dadurch in Ihre Handlungsfähigkeit eingegriffen; dies allerdings nur vorübergehend und/oder auf bestimmte Zeit.

    Voraussetzung für die Anordnung einer derartigen Massnahme ist einerseits das Unvermögen, in einer oder in mehreren Angelegenheiten selber zweckmässig oder zeitgemäss zu handeln. Andererseits ist erforderlich, ein Schwächezustand vorliegt. Das Gesetz zählt solche Zustände exemplarisch auf; es sieht namentlich vor, dass ein Beistand ernannt wird, sofern jemand in einer „dringenden Angelegenheit infolge von Krankheit, Abwesenheit od. dgl. weder selbst zu handeln, noch einen Vertreter zu bezeichnen vermag“.

    Anzumerken ist, dass sich diese Ausführungen auf den Gesetzesstand am 1. Juni 2009 beziehen und sich zur Zeit eine Revision des Vormundschaftsrechts im Gange befindet.
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