Ich muss Wehrpflichtersatz leisten, wäre jedoch grundsätzlich bereit jederzeit Militär- oder Zivildi

Ich leide an Diabetes und wurde als militäruntauglich eingestuft. Ich wäre dennoch bereit, Militärdienst zu leisten und habe dies bereits mehrfach gegenüber den zuständigen Stellen ausgedrückt. Muss ich nun trotzdem Wehrpflichtersatz bezahlen?

Antworten

  • Ja, grundsätzlich müssen Sie Wehrpflichtersatz zu bezahlen.

    Im Urteil 13444/04 vom 30. April 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch entschieden, dass dies gegen das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit dem Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 14 i.V. mit Art. 8 EMRK). Im zitierten Fall wurde die Schweiz angewiesen, dem Beschwerdeführer den von ihm geleisteten Wehrpflichtersatz zurückzuerstatten.

    Die Trageweite des Entscheides wurde jedoch durch die Tatsache eingeschränkt, dass künftig Personen ohne Gewissensprüfung zum Zivildienst zugelassen werden sollen. Dadurch wird Personen mit einer leichteren Behinderung die Möglichkeit gegeben Zivildienst anstelle von Militärdienst zu leisten. Insofern würde die vom Gerichtshof für Menschenrechte erwähnte Diskriminierung wegfallen.
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