Muss ich etwas unternehmen, damit mir für den Wehrpflichtersatz nicht Rechnung gestellt wird?

Muss ich mich als Rentenbezüger oder als Bezüger einer Hilflosenentschädigung mit der Wehrpflichtersatzverwaltung in Verbindung setzen, damit mir keine Rechnung für die Ersatzabgabe gestellt wird oder geschieht dies durch die zuständigen Behörden?

Antworten

  • Wenn Sie IV-Rentenbezüger sind oder eine IV-Hilflosenentschädigung ausbezahlt erhalten, müsste die Ersatzbefreiung grundsätzlich automatisch erfolgen. Die IV-Stellen und die zentralen Ausgleichsstellen sind angewiesen, der Wehrpflichtersatzverwaltung sämtliche IV-Rentner oder Bezüger von Hilflosenentschädigungen zu melden.
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